Bei der Auseinandersetzung fallen dem überlebenden Ehegatten zur Last:
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http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lepsius/veranstaltungen/l...
I. Anspruch des V aus § 433 II BGB. V könnte gegen K einen Anspruch auf Zahlung von 1499 € aus § 433 II BGB haben. 1. Kaufvertrag. Dafür müssten K und V zunächst einen Vertrag gem. § 433 BGB über den Kauf des Notebooks in Höhe von 1499 € geschlossen habe
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/BBGl_Aenderungen_BeschV_Nov2014.p...
05.11.2014 - 2. sich seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Auf- enthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten." Artlkel2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Verordnung !!:!tt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 32 Absatz 5
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/bgb_at/17_Die_Verjahrung/194ff.pdf
gewährt dem Schuldner eine Einrede, seine Leistung dauernd zu verweigern, §. 214, Abs. 1 BGB. Die Verjährung tritt unter folgenden Voraussetzungen ein: (1) Anspruch (§ 194 Abs. 1 BGB);. (2) Ablauf der Verjährungsfrist (§§ 195 – 202 BGB oder Sondervorschr
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Bitter-BGB-Allgemeiner-Teil-97838006529...
573 Brox/Walker, BGB AT, Rn. 552; Bork, BGB AT, Rn. 1499. 574 Von einer postmortalen Vollmacht spricht man dagegen, wenn der Vertreter erst mit dem Tod des Vollmachtgebers zur Vertretung berechtigt sein soll. Der Tod ist also aufschie- bende Befristung f
https://epub.uni-regensburg.de/21398/1/ubr09049.pdf
verbindlichkeiten. S. 109. B. Gesamtgutsverbindlichkeiten bei fortgesetzter Güter- gemeinschaft. S. 111. I. Umfang der Gesamtgutsverbindlichkeiten. S. 111. 1. Grundsatz des § 1488 BGB. S. 111. 2. Ausnahmen gemäß §§ 1499, 1500 BGB. S. 112 a) Verbindlichke
https://www.betriebsrat.com/gesetze/bgb/1499
1499:Verbindlichkeiten zu Lasten des überlebenden Ehegatten. Bei der Auseinandersetzung fallen dem überlebenden Ehegatten zur Last: 1. die ihm bei dem Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft obliegenden Gesamtgutsverbindlichkeiten, für die das eheli
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1499/
Kapitel 3: Gütergemeinschaft. Unterkapitel 5: Fortgesetzte Gütergemeinschaft. § 1499 Verbindlichkeiten zu Lasten des überlebenden Ehegatten. Bei der Auseinandersetzung fallen dem überlebenden Ehegatten zur Last: die ihm bei dem Eintritt der fortgesetzten
https://www.iurastudent.de/content/6-beendigung-des-vollmachtsverh%C3%A4ltnisses
Gemäß § 168 S. 1 BGB endet die Vollmacht auch mit der Beendigung des Grundverhältnisses. Damit sind unter anderem Arbeitsverhältnisse gemeint, z. B. zwischen einem Ladeninhaber und dessen Kassierer.BORK, BGB AT, 3. Aufl., Rn. 1499. Stirbt der Vollmachtge
https://www.judicialis.de/Landesarbeitsgericht-Berlin_6-Sa-1499-04_Urteil_27.05...
Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 27.05.2005 mit dem Az.: 6 Sa 1499/04. ... Rechtsgebiete: AÜG, BetrVG, BGB, RiL 98/59/ EG, KSchG .... seinen Betrieb auf einen Erwerber zu übertragen, mangelt es an einer Stilllegungsabsicht (BAG, Urteil vom 16.05.2
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Eine Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 394 I kann dann treuwidrig sein, wenn der Gläubiger der unpfändbaren Forderung iRe einheitlichen Lebensverhältnisses, va eines Unterhalts-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, schadensersatzpflichtig geworden