Das Gesamtgut haftet nicht für eine Verbindlichkeit, die während der Gütergemeinschaft infolge eines zum Vorbehaltsgut oder Sondergut gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache in der Person des Ehegatten entsteht, der das Gesamtgut nicht verwaltet. Das Gesamtgut haftet jedoch, wenn das Recht oder die Sache zu einem Erwerbsgeschäft gehört, das der Ehegatte mit Einwilligung des anderen Ehegatten selbständig betreibt, oder wenn die Verbindlichkeit zu den Lasten des Sonderguts gehört, die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen.
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http://www.beck-shop.de/fachbuch/zusatzinfos/Westphalen_Anm.%20BGH.pdf
üblicherweise an Geschäften dieser Art beteiligt sind (BGH NJW 2015, 1440 (1441);. BGH NJW 2013, 995 (996) jeweils ... Diese beruht hier auf der Regel des § 675k Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB. Denn die Parteien ... 2.1 Damit aber ist nach § 675k Abs. 2 BGB eine
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/68a03220-1930-4da6-b17a-c28b39aec147/97499-fa...
Abruf-Nr.: 97499# letzte Aktualisierung: 19. Oktober 2009. BGB §§ 428, 1418, 1440, 1462. Rechte aus einem Übergabevertrag für Eheleute in Gütergemeinschaft; Sukzessivberechti- gung; Vereinbarung des Rechtsverhältnisses nach § 428 BGB im Hinblick auf Rech
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schroeder/lehrverans...
Prof. Dr. Schröder Zivilrecht I WS 08/09. Lösung zu Fall 32 (Beantwortung der Frage: Kann V von K 1440 DM verlangen?) Ein Anspruch des V gegen K auf Zahlung von 1440 DM könnte sich aus einem Kaufvertrag ergeben, § 433 II BGB. Dann müßte ein Kaufvertrag z
https://www.jura.uni-frankfurt.de/52017892/GliederungKindR2014-15.pdf
BGH FamRZ 2014, 1440 (Darlegungen zur Unmöglichkeit der Auskunft). Forschner, Zum Regress des überobligatorisch leistenden Scheinvaters, FamRZ 2013, 1700. 9. 12. Überblick zu Erwerb und Verlust der elterlichen Sorge, §§ 1626 ff. BGB. BGH FamRZ 2008, 592
https://epub.uni-regensburg.de/21398/1/ubr09049.pdf
cc)§ 1440 BGB. S. 77 c) Kosten eines Rechtsstreits. S. 78 d) Prozessuale Durchsetzung. S. 79. 2. Haftung des Gesamtguts bei gemeinschaftlicher Verwaltung. S. 80 a) Grundsatz. S. 80 aa) Das Rechtsgeschäft wird von beiden Ehegatten vorge- nommen oder der a
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1440/
1440 Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut. 1Das Gesamtgut haftet nicht für eine Verbindlichkeit, die während der Gütergemeinschaft infolge eines zum Vorbehaltsgut oder Sondergut gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache in der Per
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/gottwaldmock-zwangsv...
Beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft und bei dem der Gütertrennung (§ 1414 BGB) sind die Vermögen beider Eheleute (auch) rechtlich getrennt mit der Folge, ... Ehegatte für die Gesamtgutsverbindlichkeiten des anderen Ehegatten auch persönlich haftet (
http://www.saechsisches-bgb.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml?pid=Doku...
1, 2006, S. 177; Historische Vorlesungsverzeichnisse der Universität Leipzig, http://histvv.uni-leipzig.de/ – Barbara Dölemeyer, Kodifikationen und Projekte, in: Helmut Coing (Hg.), Handbuch der Quellen und Literatur der neueren europäischen Privatrechts
http://www.juratelegramm.de/faelle/privatrecht/BGH_NJW_2008_1440.htm
Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, § 823 BGB. ▻ Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen anderen. ▻ Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, § 328 BGB analog. ▻ Streitverkündung, §§ 72, 74 III, 68 ZPO BGH Urteil vom 22
http://www.dvbs-online.de/spezial/2006-11-1441-40-1440-1442.htm
spezial 3: Schriftenreihe zum Blindenrecht - Heft 09 4.6.4 Besonderheiten bei der Errichtung eines Testaments durch einen Blinden. Das eigenhändige Testament muss vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden (§ 2247 Abs. 1 B