Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll, wenn das Verlöbnis durch den Tod eines der Verlobten aufgelöst wird.
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Objektive Rechtswidrigkeit der Zueignung und diesbezüglicher Vorsatz; Objektive Rechtswidrigkeit der Zueignung entfällt, bei fälligem und einredefreiem Anspruch auf Übereignung der Sache; Nach § 1301 S. 1 BGB Herausgabeanspruch; Aber: § 815 BGB analog od
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
die Herausgabe desjenigen verlangen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnis- ses gegeben hat. Für die Rechtsfolgenseite verweist § 1301 Satz 1 BGB auf die §§ 812 ff. BGB. 2. Geschenke/Verlöbniszeichen. Der Tatbestand des § 1301 Satz 1 BGB un
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978-3-86193-274-1_L.pdf
Anspruch aus §§ 1298, 1299 BGB. (+). ▫ Anspruch aus § 826 BGB (-), da kein. Schädigungsvorsatz. ▫ Anspruch aus §§ 683, 677, 670 BGB. (-) mangels Fremdgeschäftsfüh- rungswillen. 2. Anspruch der A gegen M auf Rück- gabe der Manschettenknöpfe (-) da § 815 B
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Familienrecht_Vorlesung_1_ppt_...
30.10.2014 - a) Anspruch der Eltern aus § 1301 BGB? (-) Anspruch auf Rückgabe der Verlobungsgeschenke nach §. 1301 BGB steht nur dem Verlobten zu. b) Anspruch der Eltern aus § 530 BGB keine Spezialität des § 1301, da verschuldensunabhängig. Voraussetzung
http://www.uni-potsdam.de/u/lshein/FamR-AP-02.pdf
Verschulden muss Veran- lassung für den Rücktritt gewesen sein. Rechtsfolge: Schadenersatzpflicht im Umfang von § 1298 I und. II BGB. Rückgabe von Geschenken, § 1301 BGB. Normzweck: Ausgleich von Zuwendungen nach Scheitern der. Ehepläne. Tatbestand: Sche
http://www.vdpolizei.de/shop/out/pdf/leseprobe/100996.pdf
Dann hat er nämlich gemäß § 985 BGB einen Herausgabeanspruch. Beispiel. Der A löst die Verlobung mit B auf, da B sich einem anderen zugewandt hat. In der Trennungsphase entwendet A einen Ring der B, den A ihr zur Verlobung geschenkt hatte. Nach § 1301 S.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/1-verloebnis-iii-her...
Rz. 110 Jeder Verlobte kann im Falle der Beendigung des Verlöbnisses gemäß § 1301 S. 1 BGB von dem anderen die Herausgabe desjenigen verlangen, was er diesem geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat. Dabei sollen aufgrund der normierten Re
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93060.htm
Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten.
http://www.dasd-aktuell.de/2-arbeitspapier-verloebnis/
05.05.2014 - Die Ansprüche aus §§ 1298 bis 1301 BGB verjährten bis zum 31.12.2009 innerhalb von 2 Jahren ab der Auflösung des Verlöbnisses. Seit dem 1.1.2010 gilt auch für die Ansprüche aus §§ 1298 bis 1301 BGB die Regelverjährung. Die Verjährung beginnt
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1301/
20.07.2017 - 1301 Rückgabe der Geschenke. 1Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe eine
https://www.welt.de/finanzen/ratgeber-steuern/article137483653/Geben-Sie-Ihr-Va...
15.02.2015 - So können beispielsweise Verlobungsringe zurückgefordert werden, wenn die Verlobung gelöst wird (Paragraf 1301 BGB). Außerdem macht sich derjenige, der von der Verlobung zurücktritt, schadenersatzpflichtig. Sowohl gegenüber dem Ex-Partner al