Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, so ist er nach Maßgabe des § 1298 Abs. 1, 2 zum Schadensersatz verpflichtet.
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses und Ansprüche nach §§ 1298, 1299 BGB zwischen einem der Verlobten und einer dritten Person; aus der Ehe herrührende Ansprüche (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.2.2015 – 1 BvR 472/14 betr. Auskunft d
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
1299 BGB spricht dabei von Verschulden. Verschulden meint dabei ein zurechenbares, rechtswidriges und persönlich vorwerfbares Verhalten. Die Verwendung dieses Terminus' ergibt folglich nur dann Sinn, wenn das Verlöbnis be- stimmte Verhaltenspflichten der
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978-3-86193-274-1_L.pdf
Familienrecht. Kapitel I: Das Verlöbnis. 3. Die Schadenersatzpflicht nach §§ 1298,. 1299 BGB setzt zunächst voraus, dass ein wirksames Verlöbnis bestand. Nach der herrschenden Vertragstheorie ist das Verlöbnis ein gewöhnlicher Ver- trag, auf den die allg
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Familienrecht_Vorlesung_1_ppt_...
30.10.2014 - b) Anspruch aus §§ 823 ff. BGB. (-) kein Delikt c) Früher § 1300 Abs. 1 BGB. § 1300 Abs. 1 BGB lautete: (1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des.
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/812add90-4dcc-40cc-8266-c98defeac804/1299.pdf
e-mail: dnoti@dnoti.de • Internet: http://www.dnoti.de mr pool Gutachten/1299.doc. DNotI. Fax - Abfrage. Deutsches Notarinstitut. Gutachten des Deutschen Notarinstituts. Dokumentnummer: 1299# letzte Aktualisierung: 23. Februar 2004. BGB §§ 1059, 528; ZPO
https://www.rechtsanwalt-strub-krause-wurmlingen.de/mandanteninfo?c=refreshItem...
Für die Zeit nach der Scheidung regelt § 1568 a BGB die Rechtsverhältnisse an der. Ehewohnung. Besteht kein ... Dies gilt insbesondere auch, wenn § 745 Abs. 2 BGB als Anspruchsgrundlage zur An- wendung kommt.6 ... 13) OLG Bremen FamRZ 2014, 1299; OLG Saa
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93058.htm
Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, so ist er nach Maßgabe des § 1298 Abs. 1, 2 zum Schadensersatz verpflichtet.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/1-verloebnis-ii-scha...
Rz. 87 Tritt ein Verlobter einseitig von einem wirksam zustande gekommenen Verlöbnis zurück, entstehen verschiedene Schadenersatzansprüche, die in § 1298 BGB und § 1299 BGB geregelt sind. Anspruchsinhaber können entweder der Verlobte sein, der zurückgetr
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/1-verloebnis-4-anspr...
Rz. 105 Gemäß § 1299 BGB ist der Verlobte, der den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, veranlasst hat, dem Zurückgetretenen zum Schadenersatz verpflichtet. Es folgt eine Rechtsfolgenverweisung
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, so ist er nach Maßgabe des § 1298 Abs. 1, 2 zum Schadensersatz verpflichtet. Rz. 1 Gibt ein Verlobter dem anderen s
https://www.brennecke-partner.de/1299-BGB-Ruecktritt-aus-Verschulden-des-andere...
Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet so ist er nach Maßgabe d.