§ 1297 BGB, Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens
Paragraph 1297 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Aus einem Verlöbnis kann kein Antrag auf Eingehung der Ehe gestellt werden.


(2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.


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von. Dr. Heinz Georg Bamberger, Prof. Dr. Herbert Roth, Margarethe Bergmann, Ingolf Bettin, Prof. Dr. Bengt Beutler,. Prof. Dr. Wolfgang Enders, Werner Gutdeutsch, Dieter Hahn, Prof. Dr. Bettina Heiderhoff, Dr. Jochen Höger, Dr. Wolfgang Litzenburger, Il

A. Überblick Familienrecht WiSe 2015/2016 § 1 Das Verlöbnis

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Vorlesung Familienrecht Eherecht - Uni Trier

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Tatbestand: – Eheversprechen (auch konkludent). • Rechtsfolgen: – kein Erfüllungszwang (§ 1297). – Schadensersatzpflicht bei Rücktritt (§ 1298 f). – Rückgabe der Geschenke (§ 1301). Exkurs: Unvollkommene. Schuldverhältnisse nicht verbindlich: zB § 656 BG

1297 - 2385, Rom I-VO, Rom II-VO, EGBGB

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Druckerei C.H. Beck. Bamberger/Roth: Kommentar zum BGB ..................................... Medien mit Zukunft. Revision, 22.12.2011. Kommentar zum. Bürgerlichen Gesetzbuch. Band 3. §§ 1297–2385. Rom I-VO · Rom II-VO · EGBGB. Herausgegeben von. Dr. Hein

Übersicht über das Familienrecht - Kanzlei Magold Walter & Hermann

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BGB 4. Buch hier: §§ 1297 – 1362. Erster Abschnitt. Bürgerliche Ehe. Erster Titel. Verlöbnis. § 1297. (1) Aus einem Verlöbnisse kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden. (2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, daß die Eingehung der Ehe unte

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Rechtsberatung @ Anwalt - Recht + Rat @ Familienrecht - Eherecht - Scheidung.

1297 BGB Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit ... - Buzer.de

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(1) Aus einem Verlöbnis kann kein Antrag auf Eingehung der Ehe gestellt werden. (2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.

Das Verlöbnis - DASD Blog

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05.05.2014 - Mai 2014. Dr. T. Große-Boymann Das Gesetz befasst sich im §§ 1297-1302 BGB letztlich “nur” mit Ansprüchen, die sich aus dem Verlöbnis ergeben können. Regelungen dazu, wie das Verlöbnis zu Stande kommt, enthält das BGB nicht. 1. Was ist ein V

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1297 Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens · § 1298 Ersatzpflicht bei Rücktritt · § 1299 Rücktritt aus Verschulden des anderen Teils · § 1300 (weggefallen) · § 1301 Rückgabe der Geschenke · § 1302 Verjährung · § 1303 Ehem


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 1: Verlöbnis › § 1297

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1297 BGB
    § 1297 Abs. 1 BGB oder § 1297 Abs. I BGB
    § 1297 Abs. 2 BGB oder § 1297 Abs. II BGB

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