§ 13 BGB, Verbraucher
Paragraph 13 Bürgerliches Gesetzbuch

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.


Benachbarte Paragraphen


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Widerrufsbelehrung (gilt nur für Privatkunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind). Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem T

Leasingbedingungen für Verbraucher iSv § 13 BGB und Unternehmer ...

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Leasingbedingungen für Verbraucher i.S.v. § 13 BGB und Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. (Leasingnehmer = LN - Leasinggeber = LG). Stand: August 2017. I. Abschluss des Leasingvertrages. 1. Mit Unterzeichnung bietet der LN dem LG den Abschluss eines Leasingver

BGB §§ 13, 14, 310 Abs. 3, 474 ff. Begriff des Unternehmers bei ...

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23.01.2002 - BGB §§ 13, 14, 310 Abs. 3, 474 ff. Begriff des Unternehmers bei Baulandverkauf durch Gemeinde oder Landwirt bzw. bei. Verkauf aus steuerlichem Privatvermögen. I. Sachverhalt und Fragen. Handelt in den folgenden Fällen ein Unternehmer – und l


Webseiten zum Paragraphen

§ 13 BGB Verbraucher Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91667.htm
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Bin ich Verbraucher oder doch Unternehmer? – ein Leitfaden zur ...

https://www.it-recht-kanzlei.de/verbraucher-unternehmer.html
18.04.2012 - „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“ Der Verbraucherbegriff des § 13 BGB fi

Wer gilt als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB? - Rechtstipps

https://www.rechtstipps.de/haus-wohnung-grundstueck/themen/wer-gilt-als-verbrau...
02.11.2009 - Das ist wichtig zu wissen, denn "Verbraucher" im Rechtssinne (§ 13 BGB) genießen besonderen Schutz, beispielsweise steht ihnen ein Widerrufsrecht beim Online-Einkauf zu. Der Bundesgerichtshof hatte zu klären, ob und wann bei Warenlieferung a

§ 13 BGB - Verbraucher - openJur

https://openjur.de/g/bgb/13.html
13 Verbraucher →. *) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Verbraucher / Unternehmer (§§ 13 / 14 BGB)

https://www.rechtsrat.ws/vlink/bgb-13.htm
Verbraucher / Unternehmer. § 13 BGB Verbraucher, § 14 BGB Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet we


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 1: Personen › Titel 1: Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer › § 13

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 13 BGB
    § 13 Abs. 1 BGB oder § 13 Abs. I BGB

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