Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.
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http://www.jura.uni-augsburg.de/de/forschung/acelr/mitarbeiter_alt/faber/Lehrve...
Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR). Juristische Fakultät. Universität Augsburg. Erasmus Faber. Wiss. Mitarbeiter. AG 11. AG BGB AT I. AG 11. Fall 1: Armer Toni, reiche Lina ...
http://www.gueteschutz-betonbauteile.de/data/documents/BGB-Produktgruppeneintei...
PZ. BGB-GSV. 10.2. Taktile Bodenbeläge (Bodenindikator im öffentlichen. Verkehrsraum). PZ. BGB-GSV. DIN V 18500,. DIN 32984. 10.3. Betonwerksteinplatten für hinterlüftete Außenwand- bekleidungen. ÜHP. BRL A 9.9. DIN 18516-5. PZ. BGB-GSV. 10.4. Sonstige B
http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2016/ws/ag-bgbsrbt/faelle...
Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, Besonderer Teil. Wintersemester 2016 / 2017. A) Anspruch des G gegen S auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 500 € aus §§. 662, 280 Abs. 1 BGB. I. Auftragsverhältnis zwischen G und S. Zwischen S und G müsste ein A
http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/wisefall11.pdf
Fall 11. A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von € 350,- aus § 433 Abs. 2. BGB haben. Voraussetzung hierfür ist, dass A und B einen wirksamen Kaufvertrag über die. Skier zum Preis von € 350,- geschlossen haben. Ein Kaufvertrag kommt durch eine. E
https://www.uni-goettingen.de/de/literatur/66616.html
Emmerich, BGB-Schuldrecht Besonderer Teil, 11. Aufl. 2006. Gursky, Schuldrecht Besonderer Teil, 5. Aufl. 2005. Huber, Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht/1, Vertragliche Schuldverhältnisse,. 2006. Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 5. Au
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91665.htm
Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so.
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/zivilrecht/_11_bgb
08.02.2016 - Die Vorschrift des § 11 BGB regelt den Wohnsitz des Kindes bis zum 18. Lebensjahr. Das minderjährige Kind teilt den Wohnsitz der Eltern. Leben die Eltern getrennt, so hat das Kind den Wohnsitz des Elternteils, dem das Sorgerecht übertragen i
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Annahmeverzug_Anrechnung_ersparte_A...
Vorlage zu §§ 615 BGB, 11 KSchG unzulässig. BVerfG kritisiert Vorlage des LAG Nürnberg als unklar, oberflächlich und schlecht durchdacht: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.06.2010, 1 BvL 5/10. Hunderteuroscheine. 27.07.2010. Ein Arbeitgeber hat
http://www.beck-shop.de/medicus-petersen-allgemeiner-teil-bgb/productview.aspx?...
Im 1. Buch des BGB sind überwiegend die "vor die Klammer" gezogenen allgemeinen Regeln enthalten. Deren Bedeutung ergibt sich aber weithin erst aus der Anwendung auf die besonderen Problemlagen des Schuldrechts usw. Erst aus den dort geltenden Ausnahmen
https://www.studocu.com/de/document/universitaet-leipzig/buergerliches-und-oeff...
universität leipzig ag zivilrecht sose 2015 fall 11 schließt am 14.05.2013 mit einen mietvertrag über eine wohnung in der leipziger südvorstadt ab. die drei-