§ 1285 BGB, Mitwirkung zur Einziehung
Paragraph 1285 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Hat die Leistung an den Pfandgläubiger und den Gläubiger gemeinschaftlich zu erfolgen, so sind beide einander verpflichtet, zur Einziehung mitzuwirken, wenn die Forderung fällig ist.


(2) Soweit der Pfandgläubiger berechtigt ist, die Forderung ohne Mitwirkung des Gläubigers einzuziehen, hat er für die ordnungsmäßige Einziehung zu sorgen. Von der Einziehung hat er den Gläubiger unverzüglich zu benachrichtigen, sofern nicht die Benachrichtigung untunlich ist.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

LAG Düsseldorf 15 Sa 1285/11 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf

http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/entscheidungen/entscheidungen/sa/1...
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts. Düsseldorf vom 26.08.2011 – 9 Ca 2123/11 – wird kostenpflichtig zu- rückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 15 Sa 1285/11. 9 Ca 2123/11. Arbeitsgericht ..... S. 1 und Abs. 2, §§ 308 und

OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss v. 16.09.2013 – 4 U 1285/13 ...

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-18603?all=False
OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss v. 16.09.2013 – 4 U 1285/13. Normenketten: BauGB §§ 1 III 2, 11 II 2, BGB § 134. § 522 Abs. 2 ZPO. § 1 Abs. 3 S. 2 BauGB. § 11 Abs. 2 S. 2 BauGB. § 134 BGB. § 522 Abs. 2 ZPO. § 1 Abs. 3 S. 2 BauGB. § 11 Abs. 2 S. 2 BauGB. §

Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht - McLegal

https://www.mclegal.de/WebRoot/McLegalDB/Shops/McLegal/ProductImages/Samples/97...
über Mindestarbeitsbedingungen übernommen hat. Von Herrn Hans-Jürgen Dörner, Vizepräsident des. Bundesarbeitsgerichts a.D., haben Frau Rechtsanwältin Dr. Barbara Reinhard die Kommentierung des. Entgeltfortzahlungsgesetzes und Herr Prof. Dr. Ulrich Preis

Deutscher Bundestag Änderungsantrag - DIP21

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/014/1801494.pdf
21.05.2014 - Drucksachen 18/1285, 18/1488 –. Entwurf eines Gesetzes zur ... Ein eingetragener Lebenspartner kann ein Kind allein annehmen (§ 1741 Abs. 2 Satz 1 BGB; § 9 Abs. 6. LPartG; s. auch ... siv) adoptieren (§ 9 Abs. 7 Satz 2 LPartG-E iVm § 1742 BG

Fall 40: "Inspektion mit Folgen" - Lehrstuhl Professor Dr. Roland ...

http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_at/pdf/Fall_60.pdf
1977, 1285). Hier: infolge fehlender Genehmigung keine Nutzung der Räume zu dem vertragsmäßig vorausgesetzten Zweck. => Mangel i.S.d. § 537 BGB. III. Anfänglicher Fehler, § 538 I, 1. Var. BGB. Zeitpunkt des Vorhandensein des Mangels: bei Vertragsschluß.


Webseiten zum Paragraphen

§ 1285 BGB Mitwirkung zur Einziehung Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93044.htm
(1) Hat die Leistung an den Pfandgläubiger und den Gläubiger gemeinschaftlich zu erfolgen, so sind beide einander verpflichtet, zur Einziehung mitzuwirken, wenn die Forderung fällig ist. (2) Soweit der Pfandgläubiger berechtigt ist,

BGB § 1285 Mitwirkung zur Einziehung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1285/
Abschnitt 8: Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten. Titel 2: Pfandrecht an Rechten. § 1285 Mitwirkung zur Einziehung. (1) Hat die Leistung an den Pfandgläubiger und den Gläubiger gemeinschaftlich zu erfolgen, so sind beide einander verpflichtet

§ 1285 BGB Mitwirkung zur Einziehung

http://bustler.de/gesetze.aspx?gesetz=1285-BGB
1285 BGB Abs. 1 Satz 1 BGB(1) Hat die Leistung an den Pfandgläubiger und den Gläubiger gemeinschaftlich zu erfolgen, so sind beide einander verpflichtet, zur Einziehung mitzuwirken, wenn die.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1285 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Hat die Leistung an den Pfandgläubiger und den Gläubiger gemeinschaftlich zu erfolgen, so sind beide einander verpflichtet, zur Einziehung mitzuwirken, wenn die Forderung fällig ist. (2) 1Soweit der Pfandgläubiger berechtigt ist, die For

§ 1285 BGB Mitwirkung zur Einziehung. Informationen und Rechtsrat ...

http://kerstinweigelt.p8n.net/bgb1285.html
1285 BGB Mitwirkung zur Einziehung. MeinRechtsportal.de - Rechtsberatung, Diskussionsforum, Ratgeber und News.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 8: Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten › Titel 2: Pfandrecht an Rechten › § 1285

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1285 BGB
    § 1285 Abs. 1 BGB oder § 1285 Abs. I BGB
    § 1285 Abs. 2 BGB oder § 1285 Abs. II BGB

  • Werbung