(1) Hängt die Fälligkeit der verpfändeten Forderung von einer Kündigung ab, so bedarf der Gläubiger zur Kündigung der Zustimmung des Pfandgläubigers nur, wenn dieser berechtigt ist, die Nutzungen zu ziehen.
(2) Die Kündigung des Schuldners ist nur wirksam, wenn sie dem Pfandgläubiger und dem Gläubiger erklärt wird.
(3) Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 eingetreten, so ist auch der Pfandgläubiger zur Kündigung berechtigt; für die Kündigung des Schuldners genügt die Erklärung gegenüber dem Pfandgläubiger.
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http://www.standardlife.de/files/pdf/de/sluk_verpfaendungsvereinbarung_3aa7dc.p...
daran ein Pfandrecht zu bestellen (§ 1288 BGB). Wird jedoch gleichzeitig eine Leistung an den Pfandgläubiger aus dem Versorgungsversprechen fällig, erfolgt abweichend von § 1281 BGB die Auszahlung allein an den Pfandgläubiger (§ 1283 BGB). Zu dieser abwe
http://www.top-investment.eu/pdf/downloadcenter/29_Verpfaendungsvereinbarung.pdf
aus dem Investment Depot in Höhe der fälligen Leistungen an den Pfandnehmer gemäß §§ 1282, 1283 BGB zu leisten. Die ebase über- prüft jedoch nicht den Eintritt bzw. das Vorliegen der Pfandreife. Die ebase kann und wird in jedem Fall die Verfügung des Pfa
https://www.ls-tc.de/de/document/95826
Endgültige Bedingungen Nr. 1283 vom 19. Juli 2016 gemäß § 6 Absatz 3 .... wird von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmt und beträgt mindestens aber dem mit dem Bezugsverhältnis .... Die Zahlstelle ist von den Beschränkungen des § 18
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Jauernig-Buergerliches-Gese...
Bürgerliches Gesetzbuch: BGB. Kommentar. Bearbeitet von. Prof. em. Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner, Christian Berger, Prof. Dr. Christine Budzikiewicz, Prof. Dr. Heinz-. Peter Mansel, Prof. Dr. Astrid Stadler, Prof. Dr. Arndt Teichmann. 16. Auflage 2015. Buc
http://wwwa.jura.uni-tuebingen.de/assmann/2001ws_uebung_hausarbeit02_loesung.pdf
Nach §§ 1283 III, 1291 BGB war K zur Kündigung berechtigt, da die dem Pfandrecht zugrundeliegende Forderung fällig war (§ 1228 II BGB). Somit Fälligkeit der Grundschuld zum 13.11.2001. B. Ergebnis zu Aufgabe 2. K kann von G Duldung der Zwangsvollstreckun
http://www.buzer.de/s1.htm?a=1281-1283&ag=6597
1Der Schuldner kann nur an den Pfandgläubiger und den Gläubiger gemeinschaftlich leisten. 2Jeder von beiden kann verlangen, dass an sie gemeinschaftlich geleistet wird; jeder kann statt der Leistung verlangen, dass die geschuldete Sache für beide hinterl
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1283/
1283 Kündigung. (1) Hängt die Fälligkeit der verpfändeten Forderung von einer Kündigung ab, so bedarf der Gläubiger zur Kündigung der Zustimmung des Pfandgläubigers nur, wenn dieser berechtigt ist, die Nutzungen zu ziehen. (2) Die Kündigung des Schuldner
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1283 – Kündigung. (1) Hängt die Fälligkeit der verpfändeten Forderung von einer Kündigung ab, so bedarf der Gläubiger zur Kündigung der Zustimmung des Pfandgläubigers nur, wenn dieser berechtigt ist, die Nut
https://www.zip-online.de/heft-27-2010/zip-2010-1283-kein-bereicherungsanspruch...
Eine Bank, die eine Anweisung versehentlich doppelt ausführt, erwirbt damit keinen Bereicherungsanspruch gegen den Anweisenden, sondern kann die irrtümliche Zuwendung nur von dem Anweisungsempfänger im Wege der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz
https://www.judicialis.de/Landesarbeitsgericht-K%C3%B6ln_10-Sa-1283-08_Urteil_2...
Hinsichtlich des Geschehens vom 08.11.2007 sei die Kündigungserklärungsfrist nach § 626 Abs. 2 BGB nicht eingehalten, da die Beklagte seit dem Gespräch des Klägers mit Herrn M eine vollständige Kenntnis des betreffenden Sachverhalts erlangt habe, so dass