§ 1287 BGB, Wirkung der Leistung
Paragraph 1287 Bürgerliches Gesetzbuch

Leistet der Schuldner in Gemäßheit der §§ 1281, 1282, so erwirbt mit der Leistung der Gläubiger den geleisteten Gegenstand und der Pfandgläubiger ein Pfandrecht an dem Gegenstand. Besteht die Leistung in der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, so erwirbt der Pfandgläubiger eine Sicherungshypothek; besteht sie in der Übertragung des Eigentums an einem eingetragenen Schiff oder Schiffsbauwerk, so erwirbt der Pfandgläubiger eine Schiffshypothek.


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Präsentationen zum Paragraphen

Eigentumsvorbehalt

http://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/eigentumsvorbehalt-und-anwartsc...
02.06.2014 - Problem: Kein gesetzlich vorgesehener Übergang der Pfändung bei Bedingungseintritt. contra: entsprechende Anwendung der § 1287 BGB, § 847 ZPO. oder Rechts- und Sachpfändung (h.M.)?. Pfändung des AWR nach § 857 ZPO (Zustellung des Pfändungsbe


PDF Dokumente zum Paragraphen

Examensklausur Januar 2004 \(Lösung\) - Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke

https://wandtke.rewi.hu-berlin.de/doc/Examensklausurenkurs_WS2003_Loesung.pdf
dem Anwartschaftsrecht des Mieters besteht. Mit Bedingungseintritt in Form der vollständigen Kaufpreiszahlung wandelt sich das gesetzliche Pfandrecht am. Anwartschaftsrecht dann analog § 1287 BGB ex nunc in ein Pfandrecht an der. Sache selbst um, in dere

BGB §§ 879, 881, 883, 888, 1287 S. 2 - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/d4d58c36-4f53-4b62-901d-66c7965eea47/11208.pdf
letzte Aktualisierung: 19. März 2001. BGB §§ 879, 881, 883, 888, 1287 S. 2; ZVG §§ 45, 19, 91; ZPO 848 Abs. 2 S. 2. Rangfähigkeit der Auflassungsvormerkung und Wirksamkeitsvermerk (Ergänzung zu. DNotI-Report 2000, 89). Zur Frage, ob der Wirksamkeitsverme

Pfandrecht an Rechten, Sicherungsabtretung ... - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Nach Pfandreife: § 1282 BGB. Leistung nur an Gläubiger +. Pfandgläubiger. Geltendmachung nur durch. Gläubiger und Pfandgl. Gläubiger erwirbt Geld – aber Anlage 1(§ 1288 BGB). Leistung nur an Pfandgl. Geltendmachung durch. Pfandgl. Surrogation am Ggst. (§

Eigentumsvorbehalt und Anwartschaftsrecht - ZJS

http://zjs-online.com/dat/artikel/2008_5_100.pdf
von beweglichen Sachen, also nach §§ 1204 ff. BGB.89 Er- wirbt der Käufer mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung das Eigentum an der Sache, dann setzt sich das Pfandrecht an der Anwartschaft analog § 1287 BGB als Pfandrecht an der. Sache fort. 2. Gutg

Vereinsregister Nr. VR 1287 AV-Sonnenberg e.V.

http://av-sonnenberg.de/wp-content/uploads/2015/05/Satzung.pdf
Er ist eingetragener Verein im Sinne § 21 BGB unter der Reg.-Nr. 1287. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Der Verein, ist mit der Vereins Nr. 038, Mitglied des Anglerverbandes. Südsachsen Mulde/Elster e. V. und erkennt dessen Satzung an.


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1287 – Wirkung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
1287 ist analog anwendbar, wenn sich der Pfandgegenstand in eine Forderung umwandelt, zB bei Einlösung eines Wertpapiers (BGH NJW 97, 2110, 2111 f [BGH 22.04.1997 - XI ZR 127/96]ür Inhaberschuldverschreibung; NK-BGB/Bülow Rz 8; Ganter NZI 08, 583, 587 f)

§ 1287 BGB Wirkung der Leistung Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93046.htm
Leistet der Schuldner in Gemäßheit der §§ 1281, 1282, so erwirbt mit der Leistung der Gläubiger den geleisteten Gegenstand und der Pfandgläubiger ein Pfandrecht an dem Gegenstand. Besteht die Leistung in der Übertragung.

lexexakt.de § 1287 BGB Wirkung der Leistung

http://www.lexexakt.de/index.php/glossar/bgb1287.php
Leistet der Schuldner in Gemäßheit der §§ 1281, 1282, so erwirbt mit der Leistung der Gläubiger den geleisteten Gegenstand und der Pfandgläubiger ein Pfandrecht an dem Gegenstand. Besteht die Leistung in der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück,

Das Anwartschaftsrecht - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/das-anwartschaftsrecht/
09.07.2017 - Erstarkt das Anwartschaftsrecht zum Vollrecht, so entsteht im Wege der dinglichen Surrogation ein Pfandrecht am Volleigentum, vgl. § 1287 S. 1 BGB. Erwirbt der Anwartschaftsberechtigte nach erklärter Auflassung das Eigentum am Grundstück, so

§ 1287 BGB: Wirkung der Leistung - Gesetze-In-App

https://gesetze-in-app.de/BGB/1287
OLG Nürnberg, Beschluss vom 1.4.2012, Az. 15 W 545/12 Zwar führt die Auflassung an den Vormerkungsberechtigten dazu, dass der Pfändungsgläubiger entsprechend § 1287 BGB eine Sicherungshypothek anstelle seines Pfandrechts an der Vormerkung erwirbt (BGHZ 4


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 8: Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten › Titel 2: Pfandrecht an Rechten › § 1287

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1287 BGB
    § 1287 Abs. 1 BGB oder § 1287 Abs. I BGB

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