Wer durch die Veräußerung des Pfandes ein Recht an dem Pfande verlieren würde, kann den Pfandgläubiger befriedigen, sobald der Schuldner zur Leistung berechtigt ist. Die Vorschrift des § 268 Abs. 2, 3 findet entsprechende Anwendung.
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https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=2461
Anspruch des R gegen S auf Zahlung von 90% seines Werklohns aus § 631 I BGB. 1. Abschluss eines ... auf Abnahme nach § 640 I BGB geltend machen oder (empfehlenswerter) sofort auf Zahlung des Werklohns klagen. ..... Inhaber der Forderungen des R gegen S n
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
06.05.2015 - Kein gutgläubiger Zweiterwerb. (nicht § 1207 BGB analog!) Kraft Gesetzes: §§ 1250, 401, 412 BGB. Beachte: Kein Erwerbskreisel. (§ 1207 BGB → § 1250). Ablösungsberechtigter Dritter. (§ 1249 BGB). § 774 Abs. 1 BGB. → § 774 Abs. 2 BGB analog. W
http://www.rathenau.com/Aufrechnung.pdf
Ausnahmen: a) Ablösungsberechtigte können in gesetzlich geregelten Fällen aufrechnen: §§ 268 II; 1142 II,. 1150; 1249 BGB. b) Eine weitere Ausnahme ist § 406 BGB im Zusammenhang mit der Forderungsabtretung: Die. Rechtsstellung des Schuldners darf sich im
http://www.held-partner.de/userfiles/downloads/2017000159-Held%20&%20Partner%20...
OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Dezember 2016 – 10 UF 1249/16. Leitsatz. 1. Als Haustiere gehaltene Hunde sind Haushaltsgegenstände im Sinne von § 1361a BGB. Die. Einordnung als Haushaltsgegenstände schließt eine Berücksichtigung, dass Tiere nach § 90a B
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Vieweg-Faelle-Sachenrecht-9783800641604...
Die Berechtigung des Eigentümers ergibt sich aus § 1249 S. 1 BGB, die Rechtsfolge aus §§ 1249, 268 III BGB: Die Forderung geht auf den Eigentümer über und mit ihr gem. §§ 401, 412, 1250 BGB auch das Pfandrecht, das jedoch regelmäßig wegen. Konsolidation
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/Kredit/Ausarbeitungen/leistung.htm
Die Leistung des persönlichen Schuldners an den Gläubiger führt zum Erlöschen der Forderung (§ 362 Abs. 1 BGB). ... Wenn Verpfänder und Eigentümer nicht identisch sind, ergibt sich das Ablösungsrecht des letzteren aus § 1249 BGB, der Forderungsübergang a
https://openjur.de/g/bgb/1249.html
1249 Ablösungsrecht →. Wer durch die Veräußerung des Pfandes ein Recht an dem Pfande verlieren würde, kann den Pfandgläubiger befriedigen, sobald der Schuldner zur Leistung berechtigt ist. Die Vorschrift des § 268 Abs. 2, 3 findet entsprechende Anwendung
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1249/
20.07.2017 - Abschnitt 8: Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten. Titel 1: Pfandrecht an beweglichen Sachen. § 1249 Ablösungsrecht. 1Wer durch die Veräußerung des Pfandes ein Recht an dem Pfande verlieren würde, kann den Pfandgläubiger befriedig
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/1249/
1249 BGB - § 1249 Ablösungsrecht Wer durch die Veräußerung des Pfandes ein Recht an dem Pfande verlieren würde, kann den Pfandgläubiger befriedigen, sobald der Schuldner zur Leistung berechtigt ist. Die.
https://www.brennecke-partner.de/1249-BGB-Abloesungsrecht_61877
Wer durch die Veräußerung des Pfandes ein Recht an dem Pfande verlieren würde kann den Pfandgläubiger befriedigen sobald der Schuldner zur Leistung.