Soweit der Erlös aus dem Pfande dem Pfandgläubiger zu seiner Befriedigung gebührt, gilt die Forderung als von dem Eigentümer berichtigt. Im Übrigen tritt der Erlös an die Stelle des Pfandes.
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http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02110100/Materialien/SS2013/SachenR9...
der Eigentümer einer gestohlenen Sache kann sich gegen den Herausgabeanspruch des Diebs aus § 861 BGB nicht mit seinem Herausgaberecht aus § 985 BGB verteidigen ...... wegen der Akzessorietät des Pfandrechts tritt bei der Verwertung durch Versteigerung (
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/012/1401247.pdf
Drucksache 14/1247. 14. Wahlperiode. 23. 06. 99. Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS ... BGB entfallen, so daß die Strafbarkeit elterlicher Ge- waltausübung durch die vorgeschlagene Änderung nicht ... Fassung des § 1631 Abs. 2 BGB (Artikel 1 Nr.
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
gentum des vorherigen Eigentümers der versteigerten Sache befindet (§ 1247 S.2. BGB analog). Bis zu diesem Zeitpunkt könnte die ursprüngliche Drittwider- spruchsklage noch nach § 264 Nr.3 ZPO umgestellt werden. 7 . Mit Auskehr des. Erlöses (entsprechend
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Kaiser-Die-Zwangsvollstreckungsklausur-...
Vollstreckung ein gesetzliches Schuldverhältnis zustande.285 Zwischen Vollstreckungsgläubiger und Gerichtsvollzieher kommt dagegen trotz § 753 ZPO kein zivilrechtliches Schuldverhältnis zustande. Anspruch aus § 985 BGB iVm § 1247 S. 2 BGB analog (sog. di
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
06.05.2015 - 1247 S. 2 BGB. Rechtm. Versteigerung. Ggf. Regress Verpfänder –. Schuldner (analog § 1225 BGB bzw. analog §§ 1249 S. 2, 268. Abs. 3 S. 1 BGB). Erlös gebührt Pfandgläubiger. Forderung erlischt, wenn. Verpfänder = Schuldner. Dingliche Surrogat
http://www.bankrecht.uni-mannheim.de/veranstaltungen/kreditsicherungsrecht/mate...
der Pfandsache gemäß § 1247 S. 2 BGB im Wege dinglicher Surrogation an einem Teil des. Erlöses fortsetzt. In Höhe der Forderung erwirbt der Pfandgläubiger gemäß §§ 929 ff. BGB. Eigentum am Erlös. Dies führt dazu, dass am Erlös Miteigentum (§ 1008 BGB) vo
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext 1Soweit der Erlös aus dem Pfande dem Pfandgläubiger zu seiner Befriedigung gebührt, gilt die Forderung als von dem Eigentümer berichtigt. 2Im Übrigen tritt der Erlös an die Stelle des Pfandes. A. Regelungsinhalt und Anwendungsbereich. Rz. 1
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93018.htm
Soweit der Erlös aus dem Pfande dem Pfandgläubiger zu seiner Befriedigung gebührt, gilt die Forderung als von dem Eigentümer berichtigt. Im Übrigen tritt der Erlös an die Stelle des Pfandes.
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/Kredit/Ausarbeitungen/verwert.htm
Die Verwertung des Pfandrechts erfolgt durch Pfandverkauf nach Pfandreife (§ 1228 BGB). Pfandreife tritt dann ein, wenn die gesicherte Forderung .... Soweit der Erlös den Betrag der persönlichen Forderung übersteigt, tritt nach § 1247 Satz 2 BGB der Erlö
https://openjur.de/g/bgb/1247.html
Soweit der Erlös aus dem Pfande dem Pfandgläubiger zu seiner Befriedigung gebührt, gilt die Forderung als von dem Eigentümer berichtigt. Im Übrig ...
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1247/
Abschnitt 8: Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten. Titel 1: Pfandrecht an beweglichen Sachen. § 1247 Erlös aus dem Pfande. 1Soweit der Erlös aus dem Pfande dem Pfandgläubiger zu seiner Befriedigung gebührt, gilt die Forderung als von dem Eigen