(1) Die Befriedigung des Pfandgläubigers aus dem Pfande erfolgt durch Verkauf.
(2) Der Pfandgläubiger ist zum Verkauf berechtigt, sobald die Forderung ganz oder zum Teil fällig ist. Besteht der geschuldete Gegenstand nicht in Geld, so ist der Verkauf erst zulässig, wenn die Forderung in eine Geldforderung übergegangen ist.
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http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Schramm/Fall%204%20Lsg.doc
Zu prüfen ist ein Herausgabeanspruch des P gegen unmittelbaren Besitzer LN aus § 985 BGB. ... Da diese Bedingung noch nicht eingetreten ist, liegen die Voraussetzungen einer Eigentumsübertragung gemäß § 929 S.1 BGB nicht vor. 2. ..... Anspruch auf Duldun
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/KS_Seite_31-39....
a) Haftung des Pfandes für die Forderung in ihrem je- weiligen Bestand (§ 1210) b) Erlöschen des Pfandrechts bei Erlöschen der gesi- cherten Forderung (§ 1252). Verwertungsreife a) Eintritt der Verkaufsberechtigung (1228 II) b) Verkaufsandrohung (§ 1234
https://www.uni-frankfurt.de/69094952/Loesung_11_von_12.pdf
19.01.2018 - Fall 2: Lösungshinweise. Ist D zum Verkauf des Tablets berechtigt? Um zum ordnungsgemäßen Verkauf berechtigt zu sein, müsste D gem. § 1228 I BGB zur. Befriedigung seiner Forderung aus dem Pfandrecht berechtigt sein. Voraussetzung ist, dass D
https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/_assets/rechtsreferendariat/vorber...
cc) Pfandrecht nicht durch Sicherungsübereignung untergegangen kein gutgläubiger lastenfreier Erwerb nach § 936 BGB, da nach § 936 Abs. 1 S. 3 BGB Übergabe erforderlich ist, sich hier die Übereignung aber nach §§ 929, 930 BGB vollzog b) Pfandverwertung e
http://www.examinatorium.jura.uni-muenchen.de/kursuebersicht/mobiliarsachenr/st...
08.12.2017 - Ausgangspunkt: § 1228 II 1 BGB. => Hat Z ein Pfandrecht? I. Zweiterwerb vom Berechtigten (§ 1250 BGB). 1. Bestand und Abtretung der Forderung. - Hier: Durch Zession (§ 398 BGB) erlangte. Darlehensforderung (§ 488 I 2 BGB). 2. Bestand und Übe
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
1147 (1192); 1228 BGB. 4. Mitwirkung / Berichtigung a) §§ 888 I BGB. Abgabe der nach § 19 GBO erforderlichen Bewilligung, die b) § 884 BGB zur Eintragung des vorgemerkten Rechts bzw. zur. Grundbuchberichtigung erforderlich ist. II) Sekundäransprüche. 1.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1228/
20.07.2017 - 1228 Befriedigung durch Pfandverkauf. (1) Die Befriedigung des Pfandgläubigers aus dem Pfande erfolgt durch Verkauf. (2) 1Der Pfandgläubiger ist zum Verkauf berechtigt, sobald die Forderung ganz oder zum Teil fällig ist. 2Besteht der geschul
https://openjur.de/g/bgb/1228.html
1228 Befriedigung durch Pfandverkauf →. (1) Die Befriedigung des Pfandgläubigers aus dem Pfande erfolgt durch Verkauf. (2) Der Pfandgläubiger ist zum Verkauf berechtigt, sobald die Forderung ganz oder zum Teil fällig ist. Besteht der geschuldete Gegensta
https://www.brennecke-partner.de/1228-BGB-Befriedigung-durch-Pfandverkauf_61856
(1) Die Befriedigung des Pfandgläubigers aus dem Pfand erfolgt durch Verkauf. (2) Der Pfandgläubiger ist zum Verkauf berechtigt sobald die Forderung g.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Die Befriedigung des Pfandgläubigers aus dem Pfand erfolgt durch Verkauf. (2) Der Pfandgläubiger ist zum Verkauf berechtigt, sobald die Forderung ganz oder zum Teil fällig ist. Besteht der geschuldete Gegenstand nicht in Geld, so ist der Verkauf erst
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/pfandreife.html
Die Pfandreife tritt ein, sobald die durch das Pfand gesicherte Forderung des Gläubigers ganz oder teilweise fällig ist. Ist die Forderung nicht auf eine Geldzahlung gerichtet, so tritt Pfandreife frühestens dann ein, wenn die Forderung in eine Geldforde