§ 1177 BGB, Eigentümergrundschuld, Eigentümerhypothek
Paragraph 1177 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Vereinigt sich die Hypothek mit dem Eigentum in einer Person, ohne dass dem Eigentümer auch die Forderung zusteht, so verwandelt sich die Hypothek in eine Grundschuld. In Ansehung der Verzinslichkeit, des Zinssatzes, der Zahlungszeit, der Kündigung und des Zahlungsorts bleiben die für die Forderung getroffenen Bestimmungen maßgebend.


(2) Steht dem Eigentümer auch die Forderung zu, so bestimmen sich seine Rechte aus der Hypothek, solange die Vereinigung besteht, nach den für eine Grundschuld des Eigentümers geltenden Vorschriften.


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Zahlungsfälle bei der Hypothek

http://homepage.ruhrunibochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winterse...
§362 BGB. → Hypothek wird Eigentümergrundschuld, §§1163, 1177 I BGB. → Anspruch auf Aushändigung der Urkunde. 2. Ablösungsberechtigter Dritter zahlt, §§1150, 268 BGB. → Forderung geht über gem. §§1150, 268 III BGB (cessio legis). → Hypothek geht wg. Akze

Examensklausurenkurs

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11.09.2009 - Zu erwägen ist eine Anwendung der §§ 1163, 1177 BGB, der zu Folge im Fall einer nicht valutierten Hypothek die Hypothek dem Eigentümer des Grundstücks zusteht, was nach § 1177 Abs. 1 BGB zur Entstehung einer Eigentümergrundschuld führt. Nach


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Das Schicksal der Hypothek bei Zahlung

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1. Normalfall. Zahlung des Dritten auf Forderung führt zum Erlöschen,. §§ 267 I, 362 BGB. => Fremdhypothek wird zur Eigentümergrundschuld nach. §§ 1163 I 2, 1177 I 1 BGB (wie unter I.) 2. Besonderes Ablösungsrecht des Dritten. Droht dem Dritten, ein Rech

Kurzübersicht Hypothek A. Entstehung 1. Einigung, §§ 873 Abs. 1 ...

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1117 Abs. 1 BGB) erworben; bis dahin Eigentümergrundschuld. (§§ 1163 Abs. 2, 1177 Abs. 1 BGB). → Bei Buchhypothek ist Brieferteilung ausgeschlossen; Entstehung bereits mit. Eintragung (§ 1116 Abs. 2 BGB; §§ 1184, 1185 BGB). 4. Bestehen der Forderung. → A

Rechtsfolgen der Zahlung bei der Hypothek - Jura Online

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ist. Forderung erlischt, § 362 I BGB. Ohne Regressanspruch des Schuldners gegen den Eigentümer: Hypothek wird zur. Eigentümergrundschuld, § § 1163 I 2, 1177 I BGB. Mit Regressanspruch des Schuldners gegen den Eigentümer: Hypothek geht in Höhe des. Regres

Fall 14 - Lösung - Uni Regensburg

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Eigentümergrundschuld gewandelt hat (§§ 1163 I 2, 1177 I BGB). Daher kommt in Höhe von Euro 500.000,-- nur ein gutgläubiger Erwerb in Betracht. Wenn auch ein gutgläubiger Erwerb der Forderung selbst ausgeschlossen ist, kann nach § 1138 BGB die Forderung

Entstehung, Übertragung - jura | Uni Bonn

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30.04.2015 - 879 Abs. 1 BGB) → Räumliche Anordnung („Locusprinzip“). Aufrücken (gleitende Rangordnung) → für Eigentümergrundschuld: §§ 1163, 1177 BGB → § 1179a BGB. Vereinbarung (§ 879 Abs. 3 BGB), Änderung (§ 880 BGB). Welche allgemeinen Grundlagen der


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1177 - Haufe

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Gesetzestext (1) 1Vereinigt sich die Hypothek mit dem Eigentum in einer Person, ohne dass dem Eigentümer auch die Forderung zusteht, so verwandelt sich die Hypothek in eine Grundschuld. 2In Ansehung der Verzinslichkeit, des Zinssatzes, der Zahlungszeit,

Eigentümergrundschuld - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/eigentuemergrundschuld/eigentuemergrundschuld.htm
Da die Hypothek von einer Forderung (Schuldverhältnis) abhängig ist, wandelt sie sich kraft Gesetzes (§ 1177 BGB) in eine Grundschuld um, wenn der Eigentümer die Hypothek, aber nicht die Forderung erwirbt. In der Hand des Eigentümers wird die Grundschuld

BGB § 1177 Eigentümergrundschuld; Eigentümerhypothek - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1177/
20.07.2017 - 1177 Eigentümergrundschuld; Eigentümerhypothek. (1) 1Vereinigt sich die Hypothek mit dem Eigentum in einer Person, ohne dass dem Eigentümer auch die Forderung zusteht, so verwandelt sich die Hypothek in eine Grundschuld. 2In Ansehung der Ver

§ 1177 BGB wie verwandelt sich die Hypothek in eine Grundschuld ...

https://www.grin.com/document/99865
1177 BGB wie verwandelt sich die Hypothek in eine Grundschuld ? - Uwe Rödel - Referat / Aufsatz (Schule) - Deutsch - Erörterungen und Aufsätze - Arbeiten publizieren: Bachelorarbeit, Masterarbeit, Hausarbeit oder Dissertation.

Hypothekenrecht - Prof. Dr. F. Ranieri

http://ranieri.jura.uni-saarland.de/Lehrangebot/Examen/Tutorium/Materialien/Hyp...
362 BGB. Mit dem Erlöschen der Forderung erwirbt grundsätzlich der Eigentümer gem. § 1163 I 2 BGB die Hypothek. Gem. § 1177 I BGB verwandelt sich diese in eine Eigentümergrundschuld. Für den Fall, dass es einen Ausgleichsanspruch des persönlichen Schuldn


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 7: Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld › Titel 1: Hypothek › § 1177

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1177 BGB
    § 1177 Abs. 1 BGB oder § 1177 Abs. I BGB
    § 1177 Abs. 2 BGB oder § 1177 Abs. II BGB

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