(1) Befriedigt der persönliche Schuldner den Gläubiger, dem eine Gesamthypothek zusteht, oder vereinigen sich bei einer Gesamthypothek Forderung und Schuld in einer Person, so geht, wenn der Schuldner nur von dem Eigentümer eines der Grundstücke oder von einem Rechtsvorgänger des Eigentümers Ersatz verlangen kann, die Hypothek an diesem Grundstück auf ihn über; die Hypothek an den übrigen Grundstücken erlischt.
(2) Ist dem Schuldner nur teilweise Ersatz zu leisten und geht deshalb die Hypothek nur zu einem Teilbetrag auf ihn über, so hat sich der Eigentümer diesen Betrag auf den ihm nach § 1172 gebührenden Teil des übrig bleibenden Betrags der Gesamthypothek anrechnen zu lassen.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/6163b28b-93fe-4424-9e9a-4b4aca60b35e/1174.pdf
Dokumentnummer: 1174# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004. Achtung: a. A. neues Gutachten ch- ge M/I/1 - § 180 BGB - 14920. BGB § 180; WEG § 8. Teilungserklärung durch vollmachtlosen Vertreter. Zu der von Ihnen aufgeworfenen Rechtsfrage, ob im Hinblick
http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2016/11/L%C3%B6sung-Fall-6-Bagger-...
1167, 1172, 1174, 1177, 1180, 1184, 1185, 1186, 1187, 1190 BGB. - Einwendungen und Einreden des Eigentümers gegen die Grundschuld. -. Unwirksamkeit der dinglichen Einigung, z.B. nach §§ 104 ff, 138 oder 142 I BGB. - Verwandlung der ursprünglich dem Gläub
http://www.skm-bistum-trier.de/upload/dokumente/10241.pdf
06.04.2009 - Nr. 1174 AmtsG Neuruppin - BGB 1896 I, 1896 II. (VormG, Beschluss v. 6.4.2009 - 23 XVII 55/09). Keine Betreuerbestellung bei Vorhandensein hilfebereiter Angehöriger. (Leitsatz der Redaktion). Aus den Gründen: Für den Betroffenen ist eine Bet
http://zjs-online.com/dat/artikel/2016_2_992.pdf
Vorliegen eines Gesetzes. Dann müsste die StVO Schutzgesetz im Sinne des § 823. Abs. 2 BGB sein. Gem. § 2 EGBGB umfasst der Begriff des. Gesetzes jede Rechtsnorm. Hierunter fallen auch Verordnun-. 41 BGH NJW 2015, 1174 (1176 Rn. 20); Schieman (Fn. 6),. §
https://www.e-control.at/documents/20903/388512/V+MIS+17_14+Bescheid_040315.pdf...
Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl I 110/2010 idF BGB. 1174/2013 Vm § 9 und § 106. Abs 3 und 4 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011), BGBl I 107/2011 idF BGB 1 211/2014, sowie § 9 und § 42 Abs6 Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz 2010
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1174/
1174 Befriedigung durch den persönlichen Schuldner. (1) Befriedigt der persönliche Schuldner den Gläubiger, dem eine Gesamthypothek zusteht, oder vereinigen sich bei einer Gesamthypothek Forderung und Schuld in einer Person, so geht, wenn der Schuldner n
https://www.grundbuch.de/bgb-hypothek.html
Das BGB enhält Paragraphen, die für das Grundbuch relevant sind - zum Beispiel zum Thema Hypothek. Informieren Sie sich bei grundbuch.de über die Rechtsgrundlagen.
https://www.zip-online.de/heft-18-1989/zip-1989-1174-recht-des-eigentuemers-zur...
Der Eigentümer, der dem Zessionar einer ohne Rechtsgrund bestellten Grundschuld die darauf gegründete dauernde Einrede entgegensetzen oder von ihm die Herausgabe der unentgeltlich erworbenen Grundschuld fordern kann, hat die Wahl, statt des Verzichts auf
http://www.juratelegramm.de/faelle/privatrecht/BGH_NJW_2015_1174.htm
09.12.2014 - Bearbeiter: Dr. Gernot Schmalz-Brüggemann ▻ Halterhaftung nach § 7 I StVG. ▻ Schutz des berechtigten Besitzes nach § 823 I BGB. ▻ Besitz- und Eigentumsverletzung durch Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer Sache. ▻ Anspruch
https://www.juris.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeig...
Quelle: Eigene Dokumente. Normen: § 1217 SächsBGB, § 1183 E 1852, § 1180 E 1852, § 1174 E 1852, § 1182 E 1852, § 1215 SächsBGB, § 1218 SächsBGB, § 1179 E 1852, § 1173 E 1852, § 1219 SächsBGB, § 1221 SächsBGB, § 1178 E 1852, § 1175 E 1852, § 1181 E 1852,