(1) Befriedigt der Eigentümer eines der mit einer Gesamthypothek belasteten Grundstücke den Gläubiger, so erwirbt er die Hypothek an seinem Grundstück; die Hypothek an den übrigen Grundstücken erlischt. Der Befriedigung des Gläubigers durch den Eigentümer steht es gleich, wenn das Gläubigerrecht auf den Eigentümer übertragen wird oder wenn sich Forderung und Schuld in der Person des Eigentümers vereinigen.
(2) Kann der Eigentümer, der den Gläubiger befriedigt, von dem Eigentümer eines der anderen Grundstücke oder einem Rechtsvorgänger dieses Eigentümers Ersatz verlangen, so geht in Höhe des Ersatzanspruchs auch die Hypothek an dem Grundstück dieses Eigentümers auf ihn über; sie bleibt mit der Hypothek an seinem eigenen Grundstück Gesamthypothek.
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https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
398, 1154 BGB. a) Briefhypothek: Schriftform und Übergabe des Briefs. b) Buchhypothek: Einigung und Eintragung. Frage 3: Zu a). I. Anspruch des D gegen S ...... (1173). [11] Vgl. hierzu beispielsweise MüKo/Schwab, 6. Aufl. 2013,. § 817 BGB Rn. 34 mwN. [1
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
30.04.2015 - Übertragung. Erlöschen. Anspruch/Einreden. Sicherungsgrundschuld. Was ist eine „Gesamtgrundschuld“? § 1132 BGB: Ein Grundpfandrecht an mehreren Grundstücken. Nach Befriedigung aus einem Grundstück: Eigentümergrundschulden an den anderen. (§§
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/arbeitsrecht/Lehre/Wintersemeste...
Gesamthypothek: Regelung iSe fehlenden Regresses § 1173 Abs. 1 BGB. • ansonsten: •. Konkurrenzen, weil der leistende Bürge. ➢ gem. § 774 BGB die Forderung und. ➢ gem. § 401 BGB auch akzessorische Sicherungsrechte erwirbt. •. Soweit diese nicht akzessoris
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/01/011/0101173.pdf
Drucksache Nr. 1173. An den Herrn. Präsidenten des Deutschen Bundestages. Hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen. Entwurf eines Gesetzes über die Vermittlung ... Genehmigung und die behördliche Bestätigung nach § 1754 BGB. finden
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/3681e424-423b-4914-8b42-bdcc0ac55d3a/1173.pdf
Gutachten des Deutschen Notarinstitut. Dokumentnummer: 1173# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004. BGB §§ 1018; EGBGB Art. 111; HBO § 81. Verzicht auf Anspruch aus Baulast als Inhalt einer Grunddienstbarkeit. Sehr geehrter Herr Kollege, wir danken Ihnen
https://www.berlin.de/politik-verwaltung-buerger/stellenausschreibungen/detail....
17.03.2011 - VOB, VOL, VOF, HOAI., DVP, BGB) unter Einbeziehung der Fachgruppenleitungen; Anwendung der. Vorschriften der Bauordnung Berlin, der Bauverfahrensverordnung und der Bauprüfverordnung auf die. Bauaufgaben, Durchführung von Bauzustandsbesichtig
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1173 – Befriedigung durch einen. (1) [1]Befriedigt der Eigentümer eines der mit einer Gesamthypothek belasteten Grundstücke den Gläubiger, so erwirbt er die Hypothek an seinem Grundstück; die Hypothek an den
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1173/
1173 Befriedigung durch einen der Eigentümer. (1) 1Befriedigt der Eigentümer eines der mit einer Gesamthypothek belasteten Grundstücke den Gläubiger, so erwirbt er die Hypothek an seinem Grundstück; die Hypothek an den übrigen Grundstücken erlischt. 2Der
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?83914-%C2%A7-1173-BGB-bei-Gesam...
22.02.2017 - 1173 BGB bei Gesamtgrundschuld. Hallo zusammen, habe hier einen interessanten Fall: Gesamtgrundschuld ist auf 2 Blättern (Blatt 1000 und 2000) mit unterschiedlichen Eigentümern eingetragen; persönlicher Schuldner der zugrunde liegenden Forde
https://openjur.de/u/489642.html
28.02.2011 - 1173 Abs. 1 Satz 1 BGB). Indes erbringt die dem Grundbuchamt vorgelegte Quittung vom 17.2.2009 nur den Nachweis, dass der Beteiligte zu 1 Zahlung in Höhe eines Teils der durch die Hypothek gesicherten Forderung erbracht hat. Deshalb verbleib
https://www.grundbuch.de/bgb-hypothek.html
Das BGB enhält Paragraphen, die für das Grundbuch relevant sind - zum Beispiel zum Thema Hypothek. Informieren Sie sich bei grundbuch.de über die Rechtsgrundlagen.