Ergibt sich das Gläubigerrecht des Besitzers des Hypothekenbriefs aus einer zusammenhängenden, auf einen eingetragenen Gläubiger zurückführenden Reihe von öffentlich beglaubigten Abtretungserklärungen, so finden die Vorschriften der §§ 891 bis 899 in gleicher Weise Anwendung, wie wenn der Besitzer des Briefes als Gläubiger im Grundbuch eingetragen wäre. Einer öffentlich beglaubigten Abtretungserklärung steht gleich ein gerichtlicher Überweisungsbeschluss und das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis einer kraft Gesetzes erfolgten Übertragung der Forderung.
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https://www.examensvorbereitung.jura.uni-kiel.de/de/exue-kurs/wuv-sachenr-ii-ei...
Fehlende Berechtigung des H bezüglich der Forderung muss über §§ 1138, 892, 1155 BGB überwunden werden → Aber: Die beglaubigte Erklärung, an die § 1155 BGB den gutgläubigen Erwerb knüpft, ist eine Fälschung; ist § 1155 BGB auch bei einer Fälschung der be
http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_ber/pdf/Fall_28.pdf
1155 BGB, wenn von ihm eine ununterbrochene Kette öffentlich beglaubigter Abtretungserklärungen auf den tatsächlich im. Grundbuch Eingetragenen zurückführt. Hier: Eingetragen im Grundbuch ist der ursprüngliche Hypothekar G (alle anderen Erwerber sind lau
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Gursky-20-Probleme-Sachenrecht-97838006...
102. 15. Problem (§ 1155 BGB). Ist § 1155 BGB auch dann anwendbar, wenn Abtretungserklärung und öffentliche Beglaubigung gefälscht sind? Beispiel: A hat einen ihm gehörenden Hypothekenbrief bei Notar N hinterlegt. Dessen Büro- vorsteher B entwendet den B
https://jura-online.de/learn/fall-hypothek-auf-wanderschaft/2312/sol-pdf
Somit ist C i.S.d. § 1155 S. 1 BGB legitimiert. (4) Kein Widerspruch. Auch ein Widerspruch ist nicht im Grundbuch eingetragen. (5) Gutgläubigkeit der R. Überdies müsste R auch hinsichtlich der Berechtigung der C gutgläubig i.S.d. § 892 I 1 BGB gewesen se
http://schroeder.rewi.hu-berlin.de/downloads/ws%2008-09/AG%20Sachenrecht/Fall%2...
1153, 398, 1154 BGB erwerben, da X nicht Inhaber dieser. Forderung war (dies blieb G). B könnte die Hypothek daher allein gutgläubig gem. §§ 1153, 398, 1154, 1155, 1138, 892 I BGB erworben haben. Dazu müssten zunächst die Voraussetzungen eines Erwerbs vo
http://www.zimmermann-notar-rostock.de/caw2_maklerrecht/IV_ZR_115568.pdf
18.12.1970 - BGB §§ 652, 31·3, 344. Zur Frage der GUltigkeit der formlos in einem Maklervertrag·. Uber eine GrundstUcksveräußerung getroffenen Vereinbarung, daß der Auftraggeber die Maklerprovision zu zahlen hat, wenn der Auftraggeber den Grunds Ucksverk
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext 1Ergibt sich das Gläubigerrecht des Besitzers des Hypothekenbriefs aus einer zusammenhängenden, auf einen eingetragenen Gläubiger zurückführenden Reihe von öffentlich beglaubigten Abtretungserklärungen, so finden die Vorschriften der §§ 891
https://www.iurastudent.de/streitstaende/zivilrecht/anwendbarkeit-des-1155-bgb-...
Überblick Problematisch ist die Anwendung von § 1155 BGB wenn es sich um eine gefälschte Abtretungserklärung und eine gefälschte öffentliche Beglaubigung handelt.
http://www.juraexamen.info/der-gutglaubige-zweiterwerb-der-hypothek/
05.01.2012 - Der Erwerb der Hypothek aber kann nicht gemäß §§ 1153, 1154 BGB stattfinden, da B zuvor nicht Hypothekar geworden ist. Aus der Misere kann daher nur der gutgläubige Erwerb der Hypothek vom Nichtberechtigen führen. Dieser ließe sich gemäß § 1
http://ranieri.jura.uni-saarland.de/Lehrangebot/Examen/Tutorium/Materialien/Hyp...
Bei wörtlicher Auslegung des § 1155 BGB (so etwa Münchener Kommentar/Eickmann, 2. Aufl., § 1155 Rn. 8) fehlt es hier an einer öffentlich beglaubigten Abtretungserklärung zwischen G und D (sog. Unterbrechung der Kette durch privatschriftliche Erklärung),
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1155/
20.07.2017 - 1155 Öffentlicher Glaube beglaubigter Abtretungserklärungen. 1Ergibt sich das Gläubigerrecht des Besitzers des Hypothekenbriefs aus einer zusammenhängenden, auf einen eingetragenen Gläubiger zurückführenden Reihe von öffentlich beglaubigten