§ 1134 BGB, Unterlassungsklage
Paragraph 1134 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Wirkt der Eigentümer oder ein Dritter auf das Grundstück in solcher Weise ein, dass eine die Sicherheit der Hypothek gefährdende Verschlechterung des Grundstücks zu besorgen ist, so kann der Gläubiger auf Unterlassung klagen.


(2) Geht die Einwirkung von dem Eigentümer aus, so hat das Gericht auf Antrag des Gläubigers die zur Abwendung der Gefährdung erforderlichen Maßregeln anzuordnen. Das Gleiche gilt, wenn die Verschlechterung deshalb zu besorgen ist, weil der Eigentümer die erforderlichen Vorkehrungen gegen Einwirkungen Dritter oder gegen andere Beschädigungen unterlässt.


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GRUNDKURS BGB IIb Außervertragliches Schuldrecht

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Lehre/Materialien/BGB_IIb/...
Das folgt daraus, dass der Vermieter die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand erhalten muss (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Aus den §§ 1133, 1134 BGB folgt für die Hypothek eine ähnliche Pflicht. Der Eigentümer führt also ein objektiv eigenes Geschäft. Hier gen

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07.11.2007 - kein „Allg. Teil“ nach Art des BGB vorhanden (aber Lit. erörtert der Sache nach Rechtsgeschäftslehre ähnlich wie AT). Umfassende Lehre zu RMissbrauch (abus de droit): führt zu SEA und Unterlassungsansprüchen. Aber nicht auf gesetzl. Vorschri


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Das System der Ansprüche - jura | Uni Bonn

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dd) §§ 1227, 985 BGB Pfandgläubiger -> unrechtmäßiger Besitzer ee) § 2018 BGB Erbe -> Erbschaftsbesitzer b) Possessorische Ansprüche (folgen aus dem Besitz). § 861 BGB. 2. Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche a) Endgültig: §§ 12; 1004; 1027; 1090 II;

Störerhaftung bei Handeln Dritter - Toc - Beck Shop

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Negatorischer Anspruch des Hypothekars, §§ 1133 S. 1, 1134 BGB 32 a. Einfacher negatorischer Schutz des Hypothekars, §§ 1133 S.1,. 1134 Abs. 1 BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 b. Spezielle Regelung des nega

Infoblatt I zu rechtlichen Aspekten von deutsch-französischen ... - DFJW

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„Fehler“ begangen haben muss (Die „faute“ ist im französischen Recht ausschlaggebend, um zu entscheiden, ob der Betreuer haften muss oder nicht). §§ 832 und 823. BGB/. Artikel. 1134 und. 1382 Code civil. Strafrechtlich: Verantwortung für: 1. eine grobe V

Skript BGB Sachenrecht 3 Immobiliarsachenrecht - Repetitorium ...

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Immobiliarsachnrecht Gesamtskript - Jura Uni Hannover

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BGB § 1134 Unterlassungsklage - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1134/
1134 Unterlassungsklage. (1) Wirkt der Eigentümer oder ein Dritter auf das Grundstück in solcher Weise ein, dass eine die Sicherheit der Hypothek gefährdende Verschlechterung des Grundstücks zu besorgen ist, so kann der Gläubiger auf Unterlassung klagen.

BGB-Anspruchsgrundlagen im Zivilrecht - Jura Individuell

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20.02.2016 - Vorliegend erfolgt eine Aufstellung der gängigsten Anspruchsgrundlagen im BGB. Es sind nicht alle Anspruchsgrundlagen erfasst, da der Artikel als Markierungshilfe dienen soll. Dies erleichtert die Anspruchsfindung in der BGB-Klausur. Die Ans

Grundbuch.de: Paragraphen aus dem BGB zum Thema Hypothek.

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Das BGB enhält Paragraphen, die für das Grundbuch relevant sind - zum Beispiel zum Thema Hypothek. Informieren Sie sich bei grundbuch.de über die Rechtsgrundlagen.

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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 7: Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld › Titel 1: Hypothek › § 1134

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1134 BGB
    § 1134 Abs. 1 BGB oder § 1134 Abs. I BGB
    § 1134 Abs. 2 BGB oder § 1134 Abs. II BGB

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