(1) Wirkt der Eigentümer oder ein Dritter auf das Grundstück in solcher Weise ein, dass eine die Sicherheit der Hypothek gefährdende Verschlechterung des Grundstücks zu besorgen ist, so kann der Gläubiger auf Unterlassung klagen.
(2) Geht die Einwirkung von dem Eigentümer aus, so hat das Gericht auf Antrag des Gläubigers die zur Abwendung der Gefährdung erforderlichen Maßregeln anzuordnen. Das Gleiche gilt, wenn die Verschlechterung deshalb zu besorgen ist, weil der Eigentümer die erforderlichen Vorkehrungen gegen Einwirkungen Dritter oder gegen andere Beschädigungen unterlässt.
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https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Lehre/Materialien/BGB_IIb/...
Das folgt daraus, dass der Vermieter die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand erhalten muss (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Aus den §§ 1133, 1134 BGB folgt für die Hypothek eine ähnliche Pflicht. Der Eigentümer führt also ein objektiv eigenes Geschäft. Hier gen
http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Rvgl_3.doc
07.11.2007 - kein „Allg. Teil“ nach Art des BGB vorhanden (aber Lit. erörtert der Sache nach Rechtsgeschäftslehre ähnlich wie AT). Umfassende Lehre zu RMissbrauch (abus de droit): führt zu SEA und Unterlassungsansprüchen. Aber nicht auf gesetzl. Vorschri
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
dd) §§ 1227, 985 BGB Pfandgläubiger -> unrechtmäßiger Besitzer ee) § 2018 BGB Erbe -> Erbschaftsbesitzer b) Possessorische Ansprüche (folgen aus dem Besitz). § 861 BGB. 2. Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche a) Endgültig: §§ 12; 1004; 1027; 1090 II;
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/9783631607152_TOC_003.pdf
Negatorischer Anspruch des Hypothekars, §§ 1133 S. 1, 1134 BGB 32 a. Einfacher negatorischer Schutz des Hypothekars, §§ 1133 S.1,. 1134 Abs. 1 BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 b. Spezielle Regelung des nega
https://www.dfjw.org/media/infoblatt_i_haftung.pdf
„Fehler“ begangen haben muss (Die „faute“ ist im französischen Recht ausschlaggebend, um zu entscheiden, ob der Betreuer haften muss oder nicht). §§ 832 und 823. BGB/. Artikel. 1134 und. 1382 Code civil. Strafrechtlich: Verantwortung für: 1. eine grobe V
http://www.repetitorium-hofmann.de/pdf/skript-bgb-sachenrecht-3-immobiliarsache...
892 BGB; anders im beweglichen Sachenrecht, wo gem. § 932 II BGB auch die grobfahr- lässige Unkenntnis einen gutgläubigen Erwerb verhindert). ... Dies hat den Grund, dass die nach § 873 BGB für die Eigentumsübertragung ...... dann §§ 1134, 1135 BGB und i
https://www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/Institute/Wolf/Materialien...
1134 I, 1192 I, 1227. BGB ähnliche Ansprüche: §. 894 BGB (Spezialvor- schrift zu § 1004 BGB). §§ 862, 1029, 1090 II BGB. 3. Ansprüche auf Befriedigung aus einem Gegenstand. 4. Sonstige dingliche Ansprüche. §§ 1113 I, 1191 I, 1199 I, 1204 I BGB (str. ob d
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Wirkt der Eigentümer oder ein Dritter auf das Grundstück in solcher Weise ein, dass eine die Sicherheit der Hypothek gefährdende Verschlechterung des Grundstücks zu besorgen ist, so kann der Gläubiger auf Unterlassung klagen. (2) Geht die Einwirkung
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1134/
1134 Unterlassungsklage. (1) Wirkt der Eigentümer oder ein Dritter auf das Grundstück in solcher Weise ein, dass eine die Sicherheit der Hypothek gefährdende Verschlechterung des Grundstücks zu besorgen ist, so kann der Gläubiger auf Unterlassung klagen.
http://www.juraindividuell.de/artikel/grosser-bgb-schein-anspruchsgrundlagen/
20.02.2016 - Vorliegend erfolgt eine Aufstellung der gängigsten Anspruchsgrundlagen im BGB. Es sind nicht alle Anspruchsgrundlagen erfasst, da der Artikel als Markierungshilfe dienen soll. Dies erleichtert die Anspruchsfindung in der BGB-Klausur. Die Ans
https://www.grundbuch.de/bgb-hypothek.html
Das BGB enhält Paragraphen, die für das Grundbuch relevant sind - zum Beispiel zum Thema Hypothek. Informieren Sie sich bei grundbuch.de über die Rechtsgrundlagen.
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