Eine Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer dem Gläubiger gegenüber verpflichtet, das Grundstück nicht zu veräußern oder nicht weiter zu belasten, ist nichtig.
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
1136 (Pflicht ggü. Grundpfandrechtgläubiger,. Grundstück nicht zu veräußern). § 137 S. 2: Schuldrechtliche Beschränkung möglich. → Folge: § 280 I. Ausn.: § 399, 2. Var. (Rückausnahme: § 354a HGB). § 137 S. 1 BGB: Kein absolut wirkender. Ausschluss von Ve
http://www.dguv.de/uv-recht/2003/12_2003/12_2003_13.pdf
1136 -. HVBG-INFO 12/2003 vom 2.4.2003. 557.1. Insolvenzverfahren - kein Aufrechnungsbescheid gegenüber einem. Leistungserbringer - Incolvenzverwalter - Anfechtungsklage -. Rechtsweg ( S 51 ... Aufrechnung gemäß den Vorschriften der 99 387 bis 389 Bürger
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/6c0d8d9e-d52f-48e2-824f-6166c48d87a2/1136.pdf
Dokumentnummer: 1136# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004. BGB § 881. Schicksal eines Rangvorbehaltes bei Grundstücksteilung und Veräußerung einer Teilfläche. In dem geschilderten Sachverhalt war auf einem Grundstück ein Leibgeding eingetragen. Bei der
http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/entscheidungen/entscheidungen/sa/1...
T a t b e s t a n d. Geschäftsnummer: 18 Sa 1136/99. 8 Ca 3052/98. ArbG Wuppertal. Verkündet am: 29.11.1999 gez. Willms. Regierungsangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ..... BAG GS, Urteil vom 27.02.1985, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigun
https://www.uni-goettingen.de/de/version+am+ii+23/15.12.2011/315770.html
ii) Rechtswissenschaftliche Vertiefung. Es müssen Module nach Buchstaben aa. bis hh. im Umfang von insgesamt mindestens 18. C erfolgreich absolviert werden. Die Teilnahme an einer Fachstudienberatung wird dringend empfohlen. Auf Antrag können weitere Leh
https://openjur.de/g/bgb/1136.html
1136 Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung →. Eine Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer dem Gläubiger gegenüber verpflichtet, das Grundstück nicht zu veräußern oder nicht weiter zu belasten, ist nichtig.
http://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-7/Titel-1/Rechtsgeschaeftliche-Verfueg...
1136 Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung. Eine Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer dem Gläubiger gegenüber verpflichtet, das Grundstück nicht zu veräußern oder nicht weiter zu belasten, ist nichtig.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Eine Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer dem Gläubiger gegenüber verpflichtet, das Grundstück nicht zu veräußern oder nicht weiter zu belasten, ist nichtig. Rz. 1 Die in § 1136 genannte Verfügungsbeschränkung kann nicht dinglicher In
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1136/
20.07.2017 - Abschnitt 7: Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld. Titel 1: Hypothek. § 1136 Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung. Eine Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer dem Gläubiger gegenüber verpflichtet, das Grundstück nicht zu veräußern
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92905.htm
Eine Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer dem Gläubiger gegenüber verpflichtet, das Grundstück nicht zu veräußern oder nicht weiter zu belasten, ist nichtig.