(1) Besteht für die Forderung eine Hypothek an mehreren Grundstücken (Gesamthypothek), so haftet jedes Grundstück für die ganze Forderung. Der Gläubiger kann die Befriedigung nach seinem Belieben aus jedem der Grundstücke ganz oder zu einem Teil suchen.
(2) Der Gläubiger ist berechtigt, den Betrag der Forderung auf die einzelnen Grundstücke in der Weise zu verteilen, dass jedes Grundstück nur für den zugeteilten Betrag haftet. Auf die Verteilung finden die Vorschriften der §§ 875, 876, 878 entsprechende Anwendung.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/9e1ef34d-b421-480a-a4be-1020d2249778/teilweis...
04.07.2000 - BGB § 1132. Teilweise Übernahme einer Gesamtgrundschuld in dinglicher Hinsicht. Sachverhalt: Ein Bauträger hat ein Grundstück nach § 8 WEG in Wohnungseigentum aufgeteilt. An diesem. Grundstück lastete eine erstrangige Grundschuld über nomina
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
30.04.2015 - Übertragung. Erlöschen. Anspruch/Einreden. Sicherungsgrundschuld. Was ist eine „Gesamtgrundschuld“? § 1132 BGB: Ein Grundpfandrecht an mehreren Grundstücken. Nach Befriedigung aus einem Grundstück: Eigentümergrundschulden an den anderen. (§§
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_75__Beson...
Gesamthypothek. Mehrere Grundstücke werden mit einer Hypothek für dieselbe Forderung belastet,. § 1132 BGB. Sicherungshypothek. Strikte Bindung an die. Forderung (Ausschluss des. § 1138 BGB). §§ 1184, 1185 BGB. Höchstbetragshypothek. Hypothek wird nicht
http://www.fh-guestrow.de/Personen/206/Zwangssicherungshyp.pdf
1132 BGB kraft Gesetzes ausgeschlossen. Diese Verteilung hat der Gläubiger im Antrag vorzunehmen. Da die Vertei- lung Teil des Antrags ist, ist auch sie formfrei. Sie ist ebenfalls eine zwangsvollstreckungsrechtliche, keine grundbuchrecht- liche Vorausse
https://www.rechtsanwalt-strub-krause-wurmlingen.de/mandanteninfo?c=refreshItem...
Indem der Gesetzgeber festgelegt hat, dass in diesem Zusammenhang die Zeit zu berücksichtigen ist, in der der Unterhaltsberechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 BGB Unterhalt verlangen kann, bringt er ledigl
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Die Gesamthypothek begünstigt den Gläubiger zu Lasten des Schuldners, der idR nachrangigen Kredit wieder nur in Form einer Gesamtbelastung erhalten kann, da das Wahlrecht des Gläubigers der Gesamthypothek (§ 1132 I 2) den wirtschaftlichen Wert von Einzel
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1132/
1132 Gesamthypothek. (1) 1Besteht für die Forderung eine Hypothek an mehreren Grundstücken (Gesamthypothek), so haftet jedes Grundstück für die ganze Forderung. 2Der Gläubiger kann die Befriedigung nach seinem Belieben aus jedem der Grundstücke ganz oder
http://www.rechtslexikon.net/d/gesamthypothek/gesamthypothek.htm
Ähnlich wie bei einer Gesamtschuld kann der Gläubiger die Befriedigung also nach seinem Belieben aus jedem der Grundstücke ganz oder zu einem Teil suchen (§ 1132 Abs. 1 5. 2 BGB). Der Gläubiger ist aber berechtigt, den Forderungsbetrag auf die einzelnen
https://der-betrieb.owlit.de/document/kommentare/depre-zvg/gesetz-uber-die-zwan...
3 Belastet ein Gesamtgrundpfandrecht mehrere Grundstücke, so haftet jedes Grundstück für die ganze Forderung (§§ 1132 Abs. 1 Satz 1, 1192, 1199 BGB). Nach § 1132 Abs. 1 Satz 2 BGB kann der Gläubiger die Befriedigung nach seinem Belieben aus jedem der Gru
http://www.iww.de/suche?term=102154
13.07.2010 - Beide Gesamtgrundpfandrechte weisen dieselbe rechtliche Konstruktion auf (ein Grundpfandrecht erstreckt sich auf mehrere Grundstücke). Zudem findet die Vorschrift in § 1132 BGB über die Gesamthypothek gemäß § 1192 Abs. 1 BGB auf die Gesamtgr