§ 1121 BGB, Enthaftung durch Veräußerung und Entfernung
Paragraph 1121 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Erzeugnisse und sonstige Bestandteile des Grundstücks sowie Zubehörstücke werden von der Haftung frei, wenn sie veräußert und von dem Grundstück entfernt werden, bevor sie zugunsten des Gläubigers in Beschlag genommen worden sind.


(2) Erfolgt die Veräußerung vor der Entfernung, so kann sich der Erwerber dem Gläubiger gegenüber nicht darauf berufen, dass er in Ansehung der Hypothek in gutem Glauben gewesen sei. Entfernt der Erwerber die Sache von dem Grundstück, so ist eine vor der Entfernung erfolgte Beschlagnahme ihm gegenüber nur wirksam, wenn er bei der Entfernung in Ansehung der Beschlagnahme nicht in gutem Glauben ist.


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Enthaftung im Haftungsverband

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Prof. Dr. Olaf Sosnitza. Vorlesung Sachenrecht. Enthaftung im Haftungsverband. I. Enthaftung mit Veräußerung. 1. Beschlagnahme am Ende, § 1121 Abs. 1 BGB. E – V – B. V – E – B. 2. Entfernung am Ende, § 1121 Abs. 2 BGB. V – B – E. B – V – E. 3. Veräußerun

Der Haftungsverband der Grundschuld - jura | Uni Bonn

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Sachenrecht Nach §§ 1113 I, 1191 I ist zur ... - jura.uni-frankfurt.de

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der Eigentümer beispielsweise Erzeugnisse veräußern, die dadurch nach § 1121 von der Haftung frei werden. ... Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sind im ZVG geregelt (§§ 20 ff., 148 ff. ZVG). Das BGB beschreibt den Haftungsrahmen, also die Frage, f

Das Grundstückszubehör in der Zwangsvollstreckung - ZJS

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unabhängig von einem Eigentümerwechsel, es sei denn, dass die Voraussetzungen einer „Enthaftung“ nach §§ 1121 Abs. 1,. 1122 Abs. 2 BGB, § 23 Abs. 1 S. 2 ZVG vorliegen.21 Insbe- sondere im Hinblick auf die uneingeschränkte Enthaftungs- stellung bestand, v


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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1121 - Haufe

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Gesetzestext (1) Erzeugnisse und sonstige Bestandteile des Grundstücks sowie Zubehörstücke werden von der Haftung frei, wenn sie veräußert und von dem Grundstück entfernt werden, bevor sie zu Gunsten des Gläubigers in Beschlag genommen worden sind. (2) 1

Definition zu Enthaftung iSv § 1121 BGB | iurastudent.de

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Unter der Enthaftung iSv § 1121 BGB versteht man den Zustand, der entsteht, wenn Erzeugnisse und Bestandteile aus dem Haftungsverband der Hypothek ausscheiden. Quelle: Schulze-BGB/Staudinger, 8. Auflage Baden-Baden 2014, § 1121 Rn.1. Lass dir das Thema E

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Mir ist die Regelung der Enthaftung aus § 1121 BGB nicht klar. Es gibt m.E. folgende Varianten: 1. Beschlagnahme / Veräußerung / Entfernung; 2. Veräußerung / Beschlagnahme / Entfernung; 3. Entfernung / Beschlagnahme / Veräußerung; 4. Entfernung / Veräuße

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20.07.2017 - 1121 Enthaftung durch Veräußerung und Entfernung. (1) Erzeugnisse und sonstige Bestandteile des Grundstücks sowie Zubehörstücke werden von der Haftung frei, wenn sie veräußert und von dem Grundstück entfernt werden, bevor sie zugunsten des G

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1050 Abnutzung. Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache, welche durch die ordnungsmäßige Ausübung des Nießbrauchs herbeigeführt werden, hat der Nießbraucher nicht zu vertreten. § 1051 Sicherheitsleistung. Wird durch das Verhalten des Nießbraucher


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 7: Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld › Titel 1: Hypothek › § 1121

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1121 BGB
    § 1121 Abs. 1 BGB oder § 1121 Abs. I BGB
    § 1121 Abs. 2 BGB oder § 1121 Abs. II BGB

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