Die Hypothek erstreckt sich auf die von dem Grundstück getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile, soweit sie nicht mit der Trennung nach den §§ 954 bis 957 in das Eigentum eines anderen als des Eigentümers oder des Eigenbesitzers des Grundstücks gelangt sind, sowie auf das Zubehör des Grundstücks mit Ausnahme der Zubehörstücke, welche nicht in das Eigentum des Eigentümers des Grundstücks gelangt sind.
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http://www.jura.uni-frankfurt.de/59223737/ZPO-II-_-856-loesung.docx?
Zubehör fällt nach § 1120 BGB grds. in den Haftungsverband der Hypothek. Ob das Grundstück tatsächlich belastet ist, spielt für § 865 I keine Rolle. Jedoch werden solche Zuberhörstücke, die nicht im Eigentum des Grundstückseigentümers stehen, auch nicht
http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/ZV-InsR_2008_3.doc
22.04.2008 - Bestandteile; nicht jedoch sog. Scheinbestandteile gem. § 95 BGB). b) § 865 I Erweiterung ImmobiliarZV auf Gegenstände, auf die sich die HypHaftung gem. §§ 1120 ff BGB erstreckt: getrennte Erzeugnisse/Bestandteile sowie Grundstückszubehör. -
https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
III. Belastung des AWR. Das AWR kann als dem Vollrecht Eigentum wesensgleiches Minus belastet werden. Dabei muss unterschieden werden, welche Rechtsnatur die Belastung hat: → rechtsgeschäftlich. Pfandrecht analog §1204 BGB (ungebräuchlich). → kraft Geset
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
04.05.2015 - 1120 BGB. Mit dem Grundstück erwirbt er zugleich die. Gegenstände, auf welche sich die Versteigerung erstreckt hat. Die Versteigerung des Grundstücks erstreckt sich auf alle Gegenstände, deren Beschlagnahme noch wirksam ist. Die Beschlagnahm
https://www.jura.uni-frankfurt.de/62176532/Ueberblick-Hypothekarischer-Haftungs...
dem nicht entgegen. Denn der Gesetzgeber kannte bei Erlass des BGB noch kein Anwartschaftsrecht, das erst später durch Wissenschaft und Praxis entwickelt worden ist; es ist daher nicht davon auszugehen, dass er eine hypothekarische Haftung des Anwartscha
http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_ber/pdf/Fall_36.pdf
1120 ff. BGB mit der Folge, daß sich die Beschlagnahme auf den Lieferwagen gem. § 20 II ZVG erstreckte? Voraussetzungen der Zugehörigkeit zum Haftungsverband der Hypothek gem. §§ 1120 ff. BGB: (1) Zubehöreigenschaft des Lieferwagens. Zubehör gem. § 97 I
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2012_4_592.pdf
Grundstückseigentümers befindet, gemäß § 1120 BGB zu- sammen mit anderen Mobilien8 zum sog. Haftungsverband mer der Hauptsache, sondern von einem lediglich schuld- rechtlich und auf Zeit daran Berechtigten – z.B. einem Mieter oder Pächter – gegeben wird
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Brox-Zwangsvollstreckungsrecht-97838006...
Die Frage, ob das Zubehör zum Haftungsverband einer Hypothek gehört, richtet sich nach den §§1120ff. BGB. Sie ist abstrakt zu prüfen, also unabhängig davon, ob im konkreten Fall das Grundstück mit einer Hypothek belastet ist. aa) Nach § 1120 BGB erstreck
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Die Hypothek erstreckt sich auf die von dem Grundstück getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile, soweit sie nicht mit der Trennung nach den §§ 954 bis 957 in das Eigentum eines anderen als des Eigentümers oder des Eigenbesitzers des
https://www.juralib.de/schema/7298/-1120-ff-bgb-umfang-d-hypothekenhaftung
12.05.2017 - nicht. erfast. Arg.: keine Erweiterung, da § 1127 BGB = Ausnahmevorschrift vom Grund-. satz, dass bei Zerstörung Herauslösung aus Haftungesetzliche Schuldverhältnisseerband erfolgt ...
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1120/
20.07.2017 - Titel 1: Hypothek. § 1120 Erstreckung auf Erzeugnisse, Bestandteile und Zubehör. Die Hypothek erstreckt sich auf die von dem Grundstücke getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile, soweit sie nicht mit der Trennung nach den §§ 954 bis
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/Kredit/Ausarbeitungen/koanwar.htm
Nach § 1120 BGB erstreckt sich das Grundpfandrecht auch auf Zubehörstücke, die im Eigentum des Grundstückseigentümers stehen. Hier taucht zum einen die Frage auf, was der Grundstückseigentümer überhaupt aus dem Kauf unter Eigentumsvorbehalt erwirbt, zum
http://richter.lohkamp.info/pages/zivilprozessordnung/zpo-8.-buch/zwangsvollstr...
864 bestimmt zusammen mit § 865 ZPO und §§ 1120 ff. BGB die der Immobiliarzwangsvollstreckung unterliegenden Gegenstände. Für die Abgrenzung zwischen Mobiliar- und Immobiliarzwangsvollstreckung ist die Frage der Zugehörigkeit zum hypothekarischen Haftung