(1) Der Nießbraucher ist zum Besitz der Sache berechtigt.
(2) Er hat bei der Ausübung des Nutzungsrechts die bisherige wirtschaftliche Bestimmung der Sache aufrechtzuerhalten und nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zu verfahren.
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http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/010/1901036.pdf
01.03.2018 - Drucksache 19/1036. 19. Wahlperiode. 01:03:2018. Antrag der Abgeordneten Amira ... Reiseveranstalter im Sinne von § 651 k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB; ab. 1. Juli 2018 neu in § 651 r BGB geregelt) auf Luftfahrtunternehmen erwei- tert, die i
http://www.kijup.nomos.de/fileadmin/kijup/doc/Leseproben/TG-1036_Sorgerecht_und...
Sind Eltern gemeinsam sorgeberechtigt, besteht die gemeinsame Sorge grundsätzlich auch nach ihrer Trennung fort. Um die Ausübung der gemeinsamen Sorge nach der Trennung gleichwohl praktikabel zu gestalten, sieht §. 1687 BGB vor, dass die Eltern nur in An
https://jura-online.de/lernen/beschraenkt-dingliche-rechte-1018-ff-bgb/3787/pru...
3. Inhalt. Fruchtziehung und Besitz, § 1036 BGB. 4. Entstehung. Einigung und Eintragung, § § 873, 1030 BGB bzw. § § 929 ff., 1032 BGB. 5. Übertragung. Nicht möglich; Arg.: § 1059 BGB. 6. Ansprüche. Herausgabe, § § 1065, 985, 861, 1007 BGB. Unterlassung,
http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2015/10/Fall-2-Armer-Hund-Teil-2.p...
aa) Meinungsstand bb) Anwendung auf den Fall. (1) Verwendungsersatzanspruch des G. (a) notwendige Verwendungen. (b) Ausschluss der Erstattungsfähigkeit nach § 994 I 2 BGB. (aa) gewöhnliche Erhaltungskosten. (bb) Nutzungsersatzanspruch des E gegen G. • §
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
20.04.2015 - 1006 BGB. § 985 BGB. Eigentümer. Besitzer. § 986 BGB. Schuldrecht. Prozessrecht. Repetitorium Sachenrecht – 8. Ansprüche im. Eigentümer-Besitzerverhältnis I,. Eigentumsvermutung, Verfügungen eines ..... Einwendung → Beweislast bei Besitzer.
https://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-4/Titel-2/Untertitel-1/Besitzrecht-Au...
1036 Besitzrecht; Ausübung des Nießbrauchs. (1) Der Nießbraucher ist zum Besitz der Sache berechtigt. (2) Er hat bei der Ausübung des Nutzungsrechts die bisherige wirtschaftliche Bestimmung der Sache aufrechtzuerhalten und nach den Regeln einer ordnungsm
https://openjur.de/g/bgb/1036.html
1036 Besitzrecht; Ausübung des Nießbrauchs →. (1) Der Nießbraucher ist zum Besitz der Sache berechtigt. (2) Er hat bei der Ausübung des Nutzungsrechts die bisherige wirtschaftliche Bestimmung der Sache aufrechtzuerhalten und nach den Regeln einer ordnung
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1036/
20.07.2017 - 1036 Besitzrecht; Ausübung des Nießbrauchs. (1) Der Nießbraucher ist zum Besitze der Sache berechtigt. (2) Er hat bei der Ausübung des Nutzungsrechts die bisherige wirtschaftliche Bestimmung der Sache aufrechtzuerhalten und nach den Regeln e
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/erhaltungspflichten-des-nieszbrauchers-378...
23.03.2009 - Dieser systematische Zusammenhang gilt auch für das Verhältnis von § 1050 zu § 1041 BGB. Zu den grundlegenden Pflichten des Nießbrauchers gehört das in § 1036 Abs. 2 BGB und § 1041 Satz 1 BGB enthaltene Gebot, die belastete Sache ordnungsgem
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Der Nießbraucher ist zum Besitz der Sache berechtigt. (2) Er hat bei der Ausübung des Nutzungsrechts die bisherige wirtschaftliche Bestimmung der Sache aufrechtzuerhalten und nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zu verfahren. A. Das Besit