(1) Der Nießbraucher ist nicht berechtigt, die Sache umzugestalten oder wesentlich zu verändern.
(2) Der Nießbraucher eines Grundstücks darf neue Anlagen zur Gewinnung von Steinen, Kies, Sand, Lehm, Ton, Mergel, Torf und sonstigen Bodenbestandteilen errichten, sofern nicht die wirtschaftliche Bestimmung des Grundstücks dadurch wesentlich verändert wird.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/7a0fb276-3caf-4449-89d4-62ffcee84ffd/11523.pdf
21.06.2007 - spricht, dass §§ 1036 Abs. 2, 1037 Abs. 1, 1041 S. 1 BGB nicht mit dinglicher Wirkung abdingbar sind. Der pauschale Hinweis auf die Unabdingbarkeit der vorbezeichneten Vorschriften reicht aber nicht aus, um das Verbot der dinglichen Abänderu
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/boerstinghaus/Veroeffentlichungsli...
23.09.2017 - Neues Mietrecht, Verlag C. H. Beck, 2001, Kommentierung von §§ 557- 559b, §561 BGB, (gemeinsam mit. Hubert Blank) ..... NZM 2000, 898. Ende des Verwaltervertrages durch Objektverkauf. NZM 2000, 1037. Der qualifizierte Mietspiegel. NZM 2000,
http://www.baeumeundrecht.de/pdf/afzabwehr.pdf
Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB gehört und damit wie Lärm, Ruß, Erschütterungen usw. behandelt wird. ... 1004 BGB gegen den Baumeigentümer, selbst wenn dieser bei wesentlichen Beein- ... [1] BGH, Urt. V. 14.11.2003, NJW 2004, 1037; NZM 2004, 115;. AUR
https://www.bundestag.de/blob/526498/f00ba22d6b19ae4d1a094dc5a3945533/wd-7-090-...
06.07.2017 - Gemäß § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Eigentümer eines Grundstücks die Zuführung von Ga- ... wesentliche Beeinträchtigung laut § 906 Abs. 1 BGB stets hinzunehmen, begründet also eine Dul- ... BGH, NJW 2004, 1037, 1039; Lüke, in: Grziwotz/Lü
http://baum-des-jahres.de/fileadmin/user_upload/rund_um_den_Buam/BaumRecht_01_1...
über § 1004 BGB auch ein Beseitigungs- anspruch zu. Er hat das ... allgemeinen Nachbarrechtsvorschriften des BGB und damit insbesondere § 910. BGB ausschließen7. Auch der Beseiti-. Baumeigentümer die Beseitigung der über die Grenze ..... 12) BGH NJW 2004
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1037/
20.07.2017 - 1037 Umgestaltung. (1) Der Nießbraucher ist nicht berechtigt, die Sache umzugestalten oder wesentlich zu verändern. (2) Der Nießbraucher eines Grundstücks darf neue Anlagen zur Gewinnung von Steinen, Kies, Sand, Lehm, Ton, Mergel, Torf und s
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Rz. 1 Dem Nießbraucher ist jede Umgestaltung verboten (BGH NJW 83, 932, [BGH 20.12.1982 - II ZR 13/82] Umbau großer Wohnung in mehrere kleine). Maßnahmen, die dem wirtschaftlichen Zweck dienen, wie Dacheindeckung, Tünchen, neuer Verputz, sind zulässig. U
https://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-4/Titel-2/Untertitel-1/Umgestaltung
1037 Umgestaltung. (1) Der Nießbraucher ist nicht berechtigt, die Sache umzugestalten oder wesentlich zu verändern. (2) Der Nießbraucher eines Grundstücks darf neue Anlagen zur Gewinnung von Steinen, Kies, Sand, Lehm, Ton, Mergel, Torf und sonstigen Bode
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/1037/
1037 BGB - § 1037 Umgestaltung (1) Der Nießbraucher ist nicht berechtigt, die Sache umzugestalten oder wesentlich zu verändern. (2) Der Nießbraucher eines Grundstücks darf neue Anlagen zur Gewinnung von.
https://gesetze-in-app.de/BGB/1037
OLG München, Beschluss vom 5.8.2011, Az. 34 Wx 311/11 Soweit der Nießbraucher befugt sein soll, den Nießbrauchsgegenstand entgegen § 1037 Abs. 1 BGB wesentlich umzugestalten, insbesondere zu bebauen, handelt es sich um eine schuldrechtliche Verpflichtung