§ 848 BGB, Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache
Paragraph 848 Bürgerliches Gesetzbuch

Wer zur Rückgabe einer Sache verpflichtet ist, die er einem anderen durch eine unerlaubte Handlung entzogen hat, ist auch für den zufälligen Untergang, eine aus einem anderen Grunde eintretende zufällige Unmöglichkeit der Herausgabe oder eine zufällige Verschlechterung der Sache verantwortlich, es sei denn, dass der Untergang, die anderweitige Unmöglichkeit der Herausgabe oder die Verschlechterung auch ohne die Entziehung eingetreten sein würde.


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Kopfbogen

https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/loesungen/u...
Alt BGB; Ausschluss der Lehre des Vorrangs der Leistungskondiktion bei Bösgläubigkeit des Empfängers (Wertung d. § 932 Abs. 2 BGB); Schadensersatz gem. §§ 989, 990 BGB; Schadensersatz gem. § 992 BGB i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB bzw. § 992 i.V.m. § 831 BGB bzw

Prof

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/ZV-InsR_2008_6.doc
20.05.2008 - 846 iVm §§ 829 ff den Herausgabeanspruch gg D pfänden lassen (ggf. auch KündigungsR: § 605 BGB). 1. Zuständigkeit: grds. Pfändung gem. § 828 durch ZV-Gericht, aber Wegnahme durch GVZ (§ 847, bewegl.Sachen) bzw. Sequester (§ 848). [Sequester


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Die Zufallshaftung des Deliktsschuldners nach § 848 BGB - Jurawelt

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13695/zufallshaftung_848bgb.pdf
Der Beitrag beleuchtet die Voraussetzungen und Hintergründe der Zufallshaftung i. S. v. § 848 BGB, der in der juristischen Literatur, nicht aber der juristischen Ausbil- dung eher vernachlässigt wird. Dabei bietet sich § 848 BGB z. B. als Aufhänger in mü

Schadenersatz im EBV I. Haftung bei Bösgläubigkeit, §§ 989, 990 BGB

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_27__Schad...
BGB. Bei Besitzverschaffung durch (schuldhafte) verbotene Eigenmacht oder. Straftat gelten §§ 823 ff. BGB. § 992 BGB ist nach h.M. eine Rechtsgrundverweisung. Unterschied zu EBV vor allem: - Haftung auch für Vorenthaltungsschaden. - Haftung auch für Zufa

Delikts- und Schadensrecht

http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/f/fries_engel_martin/dateien/deliktsre...
01.12.2016 - 842 bis 846 BGB: Sondervorschriften, insb. zur Zahlung einer Geldrente. Allgemeines. Schadensrecht. § 249 Abs. 1 BGB: Naturalrestitution. §§ 249 Abs. 2 bis 252 BGB: Schadensersatz in Geld. § 253 BGB: Immaterielle. Schäden. Sachschäden. §§ 84

BGB §§ 879, 881, 883, 888, 1287 S. 2; ZVG §§ 45, 19, 91; ZPO 848 ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/d4d58c36-4f53-4b62-901d-66c7965eea47/11208.pdf
letzte Aktualisierung: 19. März 2001. BGB §§ 879, 881, 883, 888, 1287 S. 2; ZVG §§ 45, 19, 91; ZPO 848 Abs. 2 S. 2. Rangfähigkeit der Auflassungsvormerkung und Wirksamkeitsvermerk (Ergänzung zu. DNotI-Report 2000, 89). Zur Frage, ob der Wirksamkeitsverme

Ansprüche des X A. Ansprüche X gegen Z wegen des Sachschadens ...

http://www.uni-koeln.de/jur-fak/eurecht/htdocs/bin/lehre/klausur-a-432.pdf
Frage 1: Ansprüche des X. A. Ansprüche X gegen Z wegen des Sachschadens i.H.v.. 4.000 €. I. §§ 280 I, 311 II, III, 241 II BGB (c.i.c.). Voraussetzungen: 1. vorvertragliches Schuldverhältnis, § 311 II BGB. Problem: nicht Z sondern die Y-GmbH sollte Vertra


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 848 – Haftung für ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 848 – Haftung für Zufall. Wer zur Rückgabe einer Sache verpflichtet ist, die er einem anderen durch eine unerlaubte Handlung entzogen hat, ist auch für den zufälligen Untergang, eine aus einem anderen Grund

Zufall - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/zufall/zufall.htm
Eine grosse Gruppe bildet die Gefährdungshaftung. Ihr ähnlich sind folgende andere Fälle: a) Der Schuldner haftet, wenn während seines Verzugs die geschuldete Leistung durch Z. untergeht, § 287 BGB. b) Wer eine Sache mittels unerlaubter Handlung erlangt

jura-basic (Lexikon: Zufallshaftung) - Grundwissen

http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&pp=4&art=6&find=Zufallshaftung
Begriff und Bedeutung. Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem Inhalt des Schuldverhältnis zu entnehmen ist (§ 276 Abs. 1 Satz 1 BGB, Details). Eine strengere Haftung

.§ 848 BGB Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache

https://www.brennecke-partner.de/848-BGB-Haftung-fuer-Zufall-bei-Entziehung-ein...
Wer zur Rückgabe einer Sache verpflichtet ist die er einem anderen durch eine unerlaubte Handlung entzogen hat ist auch für den zufälligen Untergang.

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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 27: Unerlaubte Handlungen › § 848

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 848 BGB
    § 848 Abs. 1 BGB oder § 848 Abs. I BGB

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