(1) Der Aussteller wird aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber auch dann verpflichtet, wenn sie ihm gestohlen worden oder verloren gegangen oder wenn sie sonst ohne seinen Willen in den Verkehr gelangt ist.
(2) Auf die Wirksamkeit einer Schuldverschreibung auf den Inhaber ist es ohne Einfluss, wenn die Urkunde ausgegeben wird, nachdem der Aussteller gestorben oder geschäftsunfähig geworden ist.
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http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Schramm/EXUE2.doc
11.09.2009 - ... Celle WM 2009, S. 1185. Zu berücksichtigen ist jedoch die Einführung des § 1192 Abs.1 a BGB durch das Risikobegrenzungsgesetz, in Kraft getreten am 19.8.2008. ... Zwar liegt hier kein Urteil vor, sondern ein Titel in Gestalt einer vollst
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/b764c5ee-0d3d-4a6e-aa9a-9d70dc2d5669/umschrei...
04.12.2000 - ZPO §§ 794 Abs. 1 Nr. 5, 727; BGB § 426. Umschreibung der Vollstreckungsklausel beim Gesamtschuldnerausgleich. In dem geschilderten Sachverhalt haben Ehegatten anläßlich der Bestellung einer Grundschuld für den Grundschuldbetrag als Gesamtsc
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/anschriften/justizanschriften/land...
§3. Vollstreckbare Vereinbarungen und Verjährung. Aus den vor der Gütestelle protokollierten Vereinbarungen kann die Zwangsvollstreckung gemäß §794. Abs.1 Nr.1 ZPO betrieben werden. Die Ansprüche aus den protokollierten Vereinbarungen verjähren gemäß §19
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Schuldversprechen. Vergleich. Was setzt ein Vergleich voraus? B. A. Nachgeben gegenseitig. Nachgeben. Streit (§ 779 Abs. 1 BGB) /. Ungewissheit (§ 779 Abs. 2 BGB). Insb.: vor Gericht (Prozessvergleich). (§§ 160 ff., 794 Abs. 1 S. 1 ZPO → § 127a BGB) aus
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Prozessvergleich ist privatrechtlicher (§ 779 BGB) und prozessualer Vertrag (§ 794 Nr. 1 ZPO). Inhalt: - Gesamter Rechtsstreit oder selbstständige Teile. - Verfügungsbefugnis der Vergleichsvertragsparteien. ⇨ z.B. § 4 IV TVG (-). - Keine prozessualen Fra
https://www.luther-lawfirm.com/fileadmin/user_upload/PDF/Broschueren/Verfahrens...
Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Ansprüche aus diesen Vereinbarungen verjähren innerhalb von 30. Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Durch die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags wird di
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=794,796,797
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse. Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse. Titel 24 Schuldverschreibung auf den Inhaber. § 794 Haftung des Ausstellers. § 794 wird in 1 Vorschrift zitiert. (1) Der Aussteller wird aus einer Schuldverschreibung auf den I
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Der Aussteller wird aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber auch dann verpflichtet, wenn sie ihm gestohlen worden oder verloren gegangen oder wenn sie sonst ohne seinen Willen in den Verkehr gelangt ist. (2) Auf die Wirksamkeit einer Schuldvers
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_794/
20.07.2017 - 794 Haftung des Ausstellers. (1) Der Aussteller wird aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber auch dann verpflichtet, wenn sie ihm gestohlen worden oder verloren gegangen oder wenn sie sonst ohne seinen Willen in den Verkehr gelangt ist
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/ivzr398_02.htm
Nichtigkeit einer prozessualen Vollmacht zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung (§ 794 Nr. 5 ZPO) bei Verstoß des Grundverhältnisses gegen das Rechtsberatungsgesetz (§ 134 BGB); keine Rechtsscheinvollmacht im Bereich der Prozeßvollmacht; unwirksame Unte
https://opinioiuris.de/kategorie/rechtsnorm/%C2%A7-794-zpo
3. Nimmt eine Partei selbst an gerichtlichen Vergleichsverhandlungen teil, so handelt deren Prozeßbevollmächtigter unter Umständen bei Abschluß des Prozeßvergleichs nach ihren Weisungen. Für die Anfechtung des Vergleichs kommt es in diesem Falle in entsp