§ 793 BGB, Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber
Paragraph 793 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, dass er zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt ist. Der Aussteller wird jedoch auch durch die Leistung an einen nicht zur Verfügung berechtigten Inhaber befreit.


(2) Die Gültigkeit der Unterzeichnung kann durch eine in die Urkunde aufgenommene Bestimmung von der Beobachtung einer besonderen Form abhängig gemacht werden. Zur Unterzeichnung genügt eine im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellte Namensunterschrift.


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Forderungsabtretung nach §§ 398 ff. BGB - Examensrelevant.de

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Nach der Legaldefinition des § 793 I 1 BGB liegt ein Inhaberpapier vor, wenn der Schuld- ner dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht.. Beispiele: Schuldverschreibung auf den Inhaber, §§ 793 ff BGB; Inhaberaktien, §§ 10, 24. AktG, Inhabergrundsch

Schemata

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gemäß den Grundsätzen über Schuldnerschutz (§§ 407 ff BGB). - klausurtypisch auch § 793 I 2 BGB (ggf iVm § 807 BGB) und § 808 BGB. - durch Genehmigung des Berechtigten (§ 185 II BGB). ⑤ Rechtsfolge: Herausgabe des Erlangten. § 816 II BGB – Nichtleistungs

BR 793/1/16 Ausschussempfehlung - Bundesrat

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Negative Zinsen - Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands

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Webseiten zum Paragraphen

jura-basic (Wertpapier Schuldverschreibung) - Grundwissen

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=8&find=Wertpapier_Schuldverschreibung&...
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BGB § 793 Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_793/
Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse. Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse. Titel 24: Schuldverschreibung auf den Inhaber. § 793 Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber. (1) 1Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der U

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(1) 1Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, dass er zur Verfügu

Inhaberschuldverschreibung - Rechtslexikon

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793 BGB) ist eine Urkunde, in der ihr Aussteller dem Inhaber eine Leistung verspricht (z.B. Industrieanleihe, Lotterielos). Der jeweilige Inhaber der Urkunde kann nach §793 I S.1 BGB von dem Aussteller Leistung des urkundlich Versprochenen verlangen, all


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 24: Schuldverschreibung auf den Inhaber › § 793

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 793 BGB
    § 793 Abs. 1 BGB oder § 793 Abs. I BGB
    § 793 Abs. 2 BGB oder § 793 Abs. II BGB

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