(1) Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Zu Liquidatoren können auch andere Personen bestellt werden; für die Bestellung sind die für die Bestellung des Vorstands geltenden Vorschriften maßgebend.
(2) Die Liquidatoren haben die rechtliche Stellung des Vorstands, soweit sich nicht aus dem Zwecke der Liquidation ein anderes ergibt.
(3) Sind mehrere Liquidatoren vorhanden, so sind sie nur gemeinschaftlich zur Vertretung befugt und können Beschlüsse nur einstimmig fassen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.
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https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/8U1380.08_1.pdf
BGB, § 48 Satz 2 InsO. 1. Kehrt die durch "Pfandrecht an eigener Schuld" gesicherte. Bank das an sie verpfändete Sparguthaben des Kunden an diesen aus, gerät ihr Pfandrecht infolge Erlöschens der verpfändeten Forderung ohne weiteres in Wegfall. Stellt si
https://zwr.wiwi.uni-kl.de/fileadmin/zwr.wiwi.uni-kl.de/semesterunabh._dateien/...
46. § 5 : Vertriebsrecht (Verbraucherschutzrecht), §§ 312 ff. BGB................................. 48. A. Europäischer Einfluss ....................................................................................... 48. B. Verbraucherschutzrecht allgemei
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/0c926ee3-6404-4100-b337-daaf516c6af4/13168.pdf
12.09.2005 - BGB §§ 26, 28, 32, 48. Liquidation eines Vereins durch den Vorstand; Vertretungsbefugnis der Liquidatoren. I. Sachverhalt. Ein eingetragener Verein hat durch Beschluss der Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins beschlossen, hierbei
http://theo-engels.de/vwa/bgb/4-6-1_US-stellvertretung-schema.pdf
4-6-1_US-stellvertretung-schema §§ 164 ff BGB, §§ 48 ff HGB. Grobraster. 1.) Zulässigkeit. 2.) Handeln im fremden Namen. 3.) Vertretungsmacht a) gesetzliche Vertretungsmacht b) rechtsgeschäftliche Vollmacht aa) wirksam erteilt bb) nicht erloschen / Weite
https://cuvillier.de/uploads/preview/public_file/9310/Inhaltsverzeichnis.pdf
IV. Die Gesetzgebungsarbeiten im Bundesrat und im Reichstag ............................... 47. V. Der Einfluss der rechtspolitischen Vorstellungen des Dritten Reiches auf die. Gesetzgebungsgeschichte und die Auslegung des § 105 Absatz 2 BGB ............
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91697.htm
(1) Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Zu Liquidatoren können auch andere Personen bestellt werden; für die Bestellung sind die für die Bestellung des Vorstands geltenden Vorschriften maßgebend. (2) Die Liquidatoren haben die.
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(1) Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Zu Liquidatoren können auch andere Personen bestellt werden; für die Bestellung sind die für die Bestellung des Vorstands geltenden Vorschriften maßgebend. (2) Die Liquidatoren haben die rechtliche Stellung
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/spezial-biv/feed/nachrichten/detail/artike...
06.04.2017 - Kündigung aus wichtigem Grund (§ 48 a BGB neu). Das Werkvertragsrecht des BGB enthielt bislang überhaupt keine Kündigungsregelungen aus wichtigem Grund. Gesetzlich geregelt war nur die sogenannte freie Kündigung des Auftraggebers (§ 649 BGB)
https://bgb.kommentar.de/Buch-1/Abschnitt-1/Titel-2/Untertitel-1/Kapitel-1/Liqu...
03.12.2017 - 48 Liquidatoren. (1) Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Zu Liquidatoren können auch andere Personen bestellt werden; für die Bestellung sind die für die Bestellung des Vorstands geltenden Vorschriften maßgebend. (2) Die Liquidatoren
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Bürgerliches Gesetzbuch BGB 81. Aufl. 2018 + Grundgesetz GG 48.Aufl.2017 | Bücher, Fachbücher & Lernen, Studium & Wissen | eBay!