§ 474 BGB, Verbrauchsgüterkauf
Paragraph 474 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer beweglichen Sache die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat.


(2) Für den Verbrauchsgüterkauf gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Untertitels. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlich zugänglichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.


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474 BGB Begriff des Verbrauchsgüterkaufs (1) Kauft ein ... - doelle-web

http://www.doelle-web.de/coaching/wiso/bgb/474-479%20bgb.pdf
474 BGB Begriff des Verbrauchsgüterkaufs. (1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen. Versteig

5. Der Verbrauchsgüterkauf, § 474 ff. BGB Die ... - Uni Heidelberg

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=5596
5. Der Verbrauchsgüterkauf, § 474 ff. BGB. 1. Definition in § 474 BGB: (Unternehmer, § 14. BGB und Verbraucher, § 13 BGB). Zudem nur. Kauf neuer, nicht etwa gebrauchter Sachen. 2. Kein Ausschluss der Gewährleistungsrechte, §. 475 I BGB, außer Schadensers

I. Der Verbrauchsgüterkauf

http://www.rechtsassistent.de/mailout/Lehrmaterialauszuege/Verbrauchsgueterkauf...
im Sinne von § 13 BGB von einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB eine beweg- liche Sache kauft (§ 474 I 1 BGB)1. Begriff. Nicht erfasst sind also Kaufverträge über unbewegliche Gegenstände. nicht erfasste. Verträge. Beispiel: Grundstückskaufverträge. Ke

Übersicht zum Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB - Juristisches ...

https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/32__Uebersicht_KaufR_Nr._5.pdf
Übersicht zum Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB. I. Begriff. Kaufvertrag zwischen Unternehmer, § 14 BGB und Verbraucher, § 13 BGB über eine bewegliche (auch gebrauchte) Sache. Wichtige Urteile zum Verbraucherbegriff (dazu Tyroller, L & L 2006, 573 ff.)

Verbrauchsgüterkauf und Unternehmerregress - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
478, 479 BGB. Warum gibt es besondere Regelungen für den Verbrauchsgüterkauf? Umsetzung im allgemeinen Kaufrecht / allg. Schuldrecht. Für andere Fälle abdingbar, im Verbrauchsgüterkauf zwingend. Was ist ein "Verbrauchsgüterkauf" und woher kommt er? Begri


Webseiten zum Paragraphen

§ 474 BGB, Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/474
(1) 1Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. 2Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer beweglichen Sache die Erbringung einer

§ 474 BGB Verbrauchsgüterkauf Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92138.htm
(1) Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer beweglichen Sache die.

BGB § 474 Verbrauchsgüterkauf - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_474/
474 Verbrauchsgüterkauf [2]. (1) 1Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. 2Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer beweglich

Änderungen im Kaufrecht | Recht | Haufe

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/verbrauchersc...
17.04.2014 - Darüber hinaus sollen künftig auch solche Verträge erfasst sein, die daneben die Erbringung einer Dienstleistung zum Gegenstand haben (§ 474 Abs.1 BGB n.F. Gemeint sind damit v.a. Fälle, in denen der Unternehmer die Dienstleistung als Annex

Verbrauchsgüterkauf - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/verbrauchsgueterkauf.htm
In § 474 Abs. 1 S. 1 BGB wird der Verbrauchsgüterkauf legaldefiniert als Kaufvertrag, bei dem ein Verbraucher (§ 13 BGB) von einem Unternehmer (§ 14 BGB) eine bewegliche Sache kauft. Es genügt also nicht alleine, dass an dem Kaufvertrag je ein Unternehme


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 1: Kauf, Tausch › Untertitel 3: Verbrauchsgüterkauf › § 474

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 474 BGB
    § 474 Abs. 1 BGB oder § 474 Abs. I BGB
    § 474 Abs. 2 BGB oder § 474 Abs. II BGB

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