Das Vorkaufsrecht ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben des Berechtigten über, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. Ist das Recht auf eine bestimmte Zeit beschränkt, so ist es im Zweifel vererblich.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Schramm/HALoesung.doc
473 Nr. 3, 280 I, 3, 281 BGB. 1.1 Kaufvertrag über Ersatzmotor. 1.2 Mangel zur Zeit des Gefahrübergangs. 1.2.1 Mangel fehlerhafte Dichtung. 1.2.2 Zur Zeit des Gefahrübergangs: Nicht feststellbar, aber möglicher Weise Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB, Vor
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
c) Nacherfüllung §§ 473 Nr.1, 439 BGB d) Rücktritt §§ 437 Nr.1, 323 I (326 V), 346 BGB e) Minderung §3 437 Nr.3, 441 BGB f) § 437 Nr.3 BGB: Schadensersatz in Verbindung mit: aa) § 311 a II BGB: Anfängliche Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung bb) §§ 280 I
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/d4a42858-fa7c-4c3f-a95a-760c63f53e78/11424.pdf
09.12.2005 - Vorkaufsrechts nach §§ 470, 471 BGB ausgeschlossen ist (RG JW 1925, 2128; KG OLGE. 41, 21; OLG Schleswig SchlHA 1958, 313; OLG Stuttgart DNotZ 1998, 305 = Rpfleger. 1997, 473 – alle zu § 511 BGB a. F. = § 470 BGB n. F.) (vgl. aus der Literat
http://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/ws12_...
Berechtigter i.S.d. § 929 S. 1 BGB. Damit ist der B Eigentümer der Wertpapiere nach § 929 S. 1 BGB geworden. 3. Zwischenergebnis. Ein Anspruch der S nach § 985 BGB scheidet deshalb aus. 2. So aber noch RGZ 83, 223 ff., 229 f.; zum heutigen. Meinungsstand
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Jauernig-Buergerliches-Gese...
Bürgerliches Gesetzbuch: BGB. Kommentar. Bearbeitet von. Prof. em. Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner, Christian Berger, Prof. Dr. Christine Budzikiewicz, Prof. Dr. Heinz-. Peter Mansel, Prof. Dr. Astrid Stadler, Prof. Dr. Arndt Teichmann. 16. Auflage 2015. Buc
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/UnirepSR-0910/RepVertrSR-9HZ...
04.01.2010 - 473 BGB). – Unterhaltsansprüche in Natur (für Unterhalt in Geld vgl. § 850b I Nr. 2, II ZPO und BGH. NJW 2004, 2450) und andere familienrechtliche Ansprüche. • Unabtretbarkeit nach § 400 BGB. Th. Rüfner. Vertragliches Schuldrecht. 4. Vertrag
https://www.buzer.de/s1.htm?a=463-473&ag=6597
Eine Vereinbarung des Verpflichteten mit dem Dritten, durch welche der Kauf von der Nichtausübung des Vorkaufsrechts abhängig gemacht oder dem Verpflichteten für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts der Rücktritt vorbehalten wird, ist dem Vorkaufsber
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Deshalb verbietet § 473 auch keine Vereinbarung des Berechtigten mit einem Dritten, das Vorkaufsrecht nach dessen Weisung auszuüben (RG 155, 172, 177 f; BGH WM 63, 617, 619). Wegen der erheblichen Beschränkung des Berechtigten ist § 473 nur mit Vorsicht
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2005/Vorlesung/KaufSonder.htm
Vorkauf, §§ 463 bis 473 BGB. Das Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten die Befugnis, einen Gegenstand von einem anderem käuflich zu erwerben, sobald dieser den Gegenstand an einen Dritten verkauft, § 463 BGB. In der Regel wird ein Vorkaufsrecht vereinbart,
https://www.gleisslutz.com/de/%C2%A7%C2%A7-433-448-463-473-bgb.html
Veröffentlichung. §§ 433-448; 463-473 BGB. Autoren Schmidt, Detlef. Erschienen in: Immobilienrecht, hrsg. von Lemke/Schmidt/Böhringer, 2016, S. 920-996. Drucken. Weiterleiten. Kompetenzen. Kompetenzen. Immobilienrecht. Anwälte. Anwälte. Dr. Detlef Schmid
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachricht...
19.02.2018 - Der praktisch bedeutsamste Fall ist aber, dass nach Tod des Berechtigten ungeachtet der Bestimmung des § 473 BGB eine Erbengemeinschaft das Vorkaufsrecht erwirbt. Kein Fall des § 472 BGB liegt vor, wenn das Vorkaufsrecht einer Gesamthandsgem