§ 473 BGB, Unübertragbarkeit
Paragraph 473 Bürgerliches Gesetzbuch

Das Vorkaufsrecht ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben des Berechtigten über, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. Ist das Recht auf eine bestimmte Zeit beschränkt, so ist es im Zweifel vererblich.


Benachbarte Paragraphen


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Lösung III

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Schramm/HALoesung.doc
473 Nr. 3, 280 I, 3, 281 BGB. 1.1 Kaufvertrag über Ersatzmotor. 1.2 Mangel zur Zeit des Gefahrübergangs. 1.2.1 Mangel fehlerhafte Dichtung. 1.2.2 Zur Zeit des Gefahrübergangs: Nicht feststellbar, aber möglicher Weise Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB, Vor


PDF Dokumente zum Paragraphen

Das System der Ansprüche - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
c) Nacherfüllung §§ 473 Nr.1, 439 BGB d) Rücktritt §§ 437 Nr.1, 323 I (326 V), 346 BGB e) Minderung §3 437 Nr.3, 441 BGB f) § 437 Nr.3 BGB: Schadensersatz in Verbindung mit: aa) § 311 a II BGB: Anfängliche Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung bb) §§ 280 I

GUTACHTEN Dokumentnummer: 11424 letzte Aktualisierung: 09.12 ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/d4a42858-fa7c-4c3f-a95a-760c63f53e78/11424.pdf
09.12.2005 - Vorkaufsrechts nach §§ 470, 471 BGB ausgeschlossen ist (RG JW 1925, 2128; KG OLGE. 41, 21; OLG Schleswig SchlHA 1958, 313; OLG Stuttgart DNotZ 1998, 305 = Rpfleger. 1997, 473 – alle zu § 511 BGB a. F. = § 470 BGB n. F.) (vgl. aus der Literat

FB 3.1 B - NACH RGZ 83, 223

http://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/ws12_...
Berechtigter i.S.d. § 929 S. 1 BGB. Damit ist der B Eigentümer der Wertpapiere nach § 929 S. 1 BGB geworden. 3. Zwischenergebnis. Ein Anspruch der S nach § 985 BGB scheidet deshalb aus. 2. So aber noch RGZ 83, 223 ff., 229 f.; zum heutigen. Meinungsstand

Bürgerliches Gesetzbuch: BGB - Inhaltsverzeichnis - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Jauernig-Buergerliches-Gese...
Bürgerliches Gesetzbuch: BGB. Kommentar. Bearbeitet von. Prof. em. Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner, Christian Berger, Prof. Dr. Christine Budzikiewicz, Prof. Dr. Heinz-. Peter Mansel, Prof. Dr. Astrid Stadler, Prof. Dr. Arndt Teichmann. 16. Auflage 2015. Buc

Prof. Dr. Thomas Rüfner Winter 2009/10 Vertragliches ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/UnirepSR-0910/RepVertrSR-9HZ...
04.01.2010 - 473 BGB). – Unterhaltsansprüche in Natur (für Unterhalt in Geld vgl. § 850b I Nr. 2, II ZPO und BGH. NJW 2004, 2450) und andere familienrechtliche Ansprüche. • Unabtretbarkeit nach § 400 BGB. Th. Rüfner. Vertragliches Schuldrecht. 4. Vertrag


Webseiten zum Paragraphen

§§ 463 bis 473 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/s1.htm?a=463-473&ag=6597
Eine Vereinbarung des Verpflichteten mit dem Dritten, durch welche der Kauf von der Nichtausübung des Vorkaufsrechts abhängig gemacht oder dem Verpflichteten für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts der Rücktritt vorbehalten wird, ist dem Vorkaufsber

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 473 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Deshalb verbietet § 473 auch keine Vereinbarung des Berechtigten mit einem Dritten, das Vorkaufsrecht nach dessen Weisung auszuüben (RG 155, 172, 177 f; BGH WM 63, 617, 619). Wegen der erheblichen Beschränkung des Berechtigten ist § 473 nur mit Vorsicht

Sonderformen - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2005/Vorlesung/KaufSonder.htm
Vorkauf, §§ 463 bis 473 BGB. Das Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten die Befugnis, einen Gegenstand von einem anderem käuflich zu erwerben, sobald dieser den Gegenstand an einen Dritten verkauft, § 463 BGB. In der Regel wird ein Vorkaufsrecht vereinbart,

§§ 433-448; 463-473 BGB | Gleiss Lutz

https://www.gleisslutz.com/de/%C2%A7%C2%A7-433-448-463-473-bgb.html
Veröffentlichung. §§ 433-448; 463-473 BGB. Autoren Schmidt, Detlef. Erschienen in: Immobilienrecht, hrsg. von Lemke/Schmidt/Böhringer, 2016, S. 920-996. Drucken. Weiterleiten. Kompetenzen. Kompetenzen. Immobilienrecht. Anwälte. Anwälte. Dr. Detlef Schmid

§ 472 BGB[$]§ 472 BGB Mehrere Vorkaufsberechtigte | juris Das ...

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachricht...
19.02.2018 - Der praktisch bedeutsamste Fall ist aber, dass nach Tod des Berechtigten ungeachtet der Bestimmung des § 473 BGB eine Erbengemeinschaft das Vorkaufsrecht erwirbt. Kein Fall des § 472 BGB liegt vor, wenn das Vorkaufsrecht einer Gesamthandsgem


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 1: Kauf, Tausch › Untertitel 2: Besondere Arten des Kaufs › Kapitel 3: Vorkauf › § 473

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 473 BGB
    § 473 Abs. 1 BGB oder § 473 Abs. I BGB

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