§ 465 BGB, Unwirksame Vereinbarungen
Paragraph 465 Bürgerliches Gesetzbuch

Eine Vereinbarung des Verpflichteten mit dem Dritten, durch welche der Kauf von der Nichtausübung des Vorkaufsrechts abhängig gemacht oder dem Verpflichteten für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts der Rücktritt vorbehalten wird, ist dem Vorkaufsberechtigten gegenüber unwirksam.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

BR-Drs 465/12 - Bundestag

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0465-12.pdf
10.08.2012 - Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge allein (§ 1626a Absatz 2 BGB). Ohne den Willen der Mutter konnte bisher keine gemeinsame Sorge der Eltern begründet werden. Diese Regelung ist vielfach kritisiert worden. Der Europäische Gericht

Kindergeldanrechnung nach § 1612 b Abs. 5 BGB - Advocat24

http://www.advocat24.de/user_files/tabellen/KindergeldanrechnungDM.pdf
Einkommensgruppe. 1 - 5 Jahre. 6 - 11 Jahre. 12 - 17 Jahre. 1 = 100 %. 366 - 6 = 360. 444 - 0 = 444. 525 - 0 = 525. 2 = 107 %. 392 - 32 = 360. 476 - 11 = 465. 562 - 0 = 562. 3 = 114 %. 418 - 58 = 360. 507 - 42 = 465. 599 - 25 = 574. 4 = 121 %. 443 - 83 =

Gemüseblatt BGH 28.1.1976 NJW 1976, 712 = JuS 1976, 465

http://www.vwa-bwl.de/alumni/pdf/jura/ruetzenhoff_21/gemueseblatturteil.pdf
05.07.2005 - Vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) a) Vorvertragliches Schuldverhältnis Mutter - Geschäft (§§ 311 Abs. 2 BGB). Voraussetzung für eine Haftung aus vorvertraglicher Pflichtverletzung ist beim Betreten eines. Selbstbedienungsl

Die Verjährung im Versicherungsvertragsrecht - BLD Bach Langheid ...

http://www.bld.de/fileadmin/bld/txt_pdf/Muschner_MDR_240608.pdf
Vgl. Rixecker zfs 2007, 496; Stöbener ZVersWiss 2007, 465 ff. Vgl. Marlow ... rechtliche Grundlage im Versicherungsvertrag haben. Hierzu zählen auch Schadensersatzansprüche des VN aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2. BGB (vgl. BGH v. 9.3.1994 – IV ZR ... Abs.

Schuldrecht III - Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Grigoleit-Schuldrecht-III-9783406681...
BGB nicht vereinbar ist, denn danach wird durch die Wirksamkeitshindernisse ein Verlust etwaiger rechtsgeschäftlicher Vorteile des Geschäftsunfähigen grundsätzlich in Kauf genommen. Daher sollte nicht allein die Verlust-, sondern auch die Gewinnbeteiligu


Webseiten zum Paragraphen

§ 465 BGB Unwirksame Vereinbarungen Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92129.htm
Eine Vereinbarung des Verpflichteten mit dem Dritten, durch welche der Kauf von der Nichtausübung des Vorkaufsrechts abhängig gemacht oder dem Verpflichteten für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts der Rücktritt vorbehalten.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 465 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Eine Vereinbarung des Verpflichteten mit dem Dritten, durch welche der Kauf von der Nichtausübung des Vorkaufsrechts abhängig gemacht oder dem Verpflichteten für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts der Rücktritt vorbehalten wird, ist de

§ 465 BGB - Unwirksame Vereinbarungen - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/465/
465 BGB - § 465 Unwirksame Vereinbarungen Eine Vereinbarung des Verpflichteten mit dem Dritten, durch welche der Kauf von der Nichtausübung des Vorkaufsrechts abhängig gemacht oder dem Verpflichteten für den.

Sonderformen - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2005/Vorlesung/KaufSonder.htm
Bedingung wie Rücktrittsrecht haben keine Auswirkung gegenüber dem Vorkaufsberechtigten, § 465 BGB, da ansonsten dessen Vorkaufsrecht vereitelt würde. Der Vorkaufsberechtigte erwirbt durch die Ausübung seines Rechts auch keinerlei Ansprüche gegen den Dri

Recherchieren Sie kostenfrei - Kostenfreie Inhalte 2015 | juris Das ...

https://www.juris.de/purl/gesetze/BGB_!_465
Zu § 465 BGB gibt es zwei weitere Fassungen. § 465 BGB wird von mehr als 51 Entscheidungen zitiert. § 465 BGB wird von 16 Vorschriften des Bundes zitiert. § 465 BGB wird von sieben landesrechtlichen Vorschriften zitiert. § 465 BGB wird von 45 Zeitschrift


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 1: Kauf, Tausch › Untertitel 2: Besondere Arten des Kaufs › Kapitel 3: Vorkauf › § 465

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 465 BGB
    § 465 Abs. 1 BGB oder § 465 Abs. I BGB

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