Der Wiederverkäufer kann für Verwendungen, die er auf den gekauften Gegenstand vor dem Wiederkauf gemacht hat, insoweit Ersatz verlangen, als der Wert des Gegenstandes durch die Verwendungen erhöht ist. Eine Einrichtung, mit der er die herauszugebende Sache versehen hat, kann er wegnehmen.
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http://lorenz.userweb.mwn.de/skripten/garantie.pdf
Eigenschaftszusicherungen i.S.v. § 459 I, II BGB, Garan- tieversprechen (sog. selbständige Garantie), unselbständige Garantie und Herstel- lergarantie. 1.) Bloße werbende Anpreisungen oder Produktbeschreibung bzw. Beschaffenheitsvereinbarung nach § 459 I
http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_at/pdf/Fall_52.pdf
Wirksamer Kaufvertrag zwischen V und K gem. § 433 BGB. 2. Vorliegen eines Sachmangels a) Fehler gem. § 459 I BGB. Voraussetzungen: aa) Fehlerbegriff: Subjektiver Fehlerbegriff.: jede dem Käufer nachteilige, nicht nur unerhebliche Abweichung der tatsächli
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/veroeffentlichungen/067.pdf
S459 BGB. 3/93. ulimEnnische Riigepflicht. G# 55459. 462; HGB 5377. OLG Düsseldorf EWIR $459 BGB 3/93,555 (Hoeren) zitsitre des Verfassers: A Das Alter einzelner Bauteil. dadurch der Wert oder die Ta einzelner Bauteile einer aus Hard- und Software besteh
https://sundoc.bibliothek.uni-halle.de/diss-online/03/04H112/t6.pdf
mangelhafter Beschaffenheit der übereigneten Sache kein Anspruch auf Nacherfüllung. Hieraus folgerten die Anhänger der Gewährleistungstheorie, dass auch bei der Lieferung einer mängelbehafteten Sache Erfüllung eingetreten sein müsse. Die §§ 459 ff. BGB a
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Newsletter/2014/01-2014_Die%20Maengel...
von Sach- und Rechtsmängel. Allgemein wird von „Gewährleistung“ gesprochen, auch wenn dieser Begriff juristisch nicht mehr ganz korrekt ist. Im Gegensatz zu früher, d. h. vor der. Schuldrechtsreform vom 01.01.2002, gibt es kein eigenständiges Gewährleist
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/zivilrecht/___459_ff__bgb
16.03.2016 - 459 BGB ist Gegenstand einer Regelung zum Wiederkauf, speziell der Ersatz von Verwendungen durch den Wiederverkäufer. Grundsätzlich regeln §§ 456 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) den Wiederkauf. Danach kann bei Kaufvertragsabschluss ein Wie
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/459/
459 BGB - § 459 Ersatz von Verwendungen Der Wiederverkäufer kann für Verwendungen, die er auf den gekauften Gegenstand vor dem Wiederkauf gemacht hat, insoweit Ersatz verlangen, als der Wert des Gegenstandes.
http://www.rechtslexikon.net/d/sachmaengelgewaehrleistung/sachmaengelgewaehrlei...
BGB maßgeblich. Ein Sachmangel kann ein Fehler (§ 459 I 1 BGB) oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft (§ 459 II BGB) sein. Die S. ist eine verschuldensunabhängige Haftung, der Verkäufer muß einen Mangel aber dann nicht vertreten, wenn dieser dem
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Der Wiederverkäufer kann für Verwendungen, die er auf den gekauften Gegenstand vor dem Wiederkauf gemacht hat, insoweit Ersatz verlangen, als der Wert des Gegenstandes durch die Verwendungen erhöht ist. Eine Einrichtung, mit der er die herauszugebende Sa
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw79_160.htm
Eine Irrtumsanfechtung nach § 119 II BGB durch den Käufer ist nach zutreffender h.M. an sich ausgeschlossen, wenn sich der Irrtum auf eine Eigenschaft bezieht, die zugleich einen Sachmangel oder eine zusicherungsfähige Eigenschaft i.S.v. § 459 I, II BGB