§ 2327 BGB, Beschenkter Pflichtteilsberechtigter
Paragraph 2327 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Hat der Pflichtteilsberechtigte selbst ein Geschenk von dem Erblasser erhalten, so ist das Geschenk in gleicher Weise wie das dem Dritten gemachte Geschenk dem Nachlass hinzuzurechnen und zugleich dem Pflichtteilsberechtigten auf die Ergänzung anzurechnen. Ein nach § 2315 anzurechnendes Geschenk ist auf den Gesamtbetrag des Pflichtteils und der Ergänzung anzurechnen.


(2) Ist der Pflichtteilsberechtigte ein Abkömmling des Erblassers, so findet die Vorschrift des § 2051 Abs. 1 entsprechende Anwendung.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Download PDF - HKB Koblenz

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24.01.2014 - Normen: § 2305 BGB, § 2305 BGB,. § 2303 BGB, § 1931 BGB,. § 1931 BGB, § 1371 BGB,. § 2325 BGB, § 2325 BGB,. § 2327 BGB, § 2326 BGB,. § 1924 BGB, § 2328 BGB,. § 2315 BGB, § 2329 BGB. Fundstelle: AnwZert ErbR 1/2014. Anm. 2. Herausgeber: Franz

Oberlandesgericht Karlsruhe Im Namen des Volkes Urteil

http://files.vogel.de/iww/iww/quellenmaterial/dokumente/103595.pdf
08.07.2010 - Mutter nicht geltend gemacht haben solle, widerspreche jeder Logik. Zumindest aber sei die Klage aus Pflichtteilsrecht vollumfänglich begründet. Das Gleichstellungsgeld dürfe der Klägerin nicht gemäß § 2327 BGB als Eigengeschenk angerechnet

und Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten aus § 2314 ...

http://d-nb.info/931300991/04
D. Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten aus § 2314 BGB wegen Eigengeschenken an einen anderen Pflichtteilsberechtigten,. § 2327 BGB. 26. § 2 Die auskunftspflichtigen Personen. 28. A. Auskunftspflicht des Erben. 28. I. Ausdehnung des Auskunftsan

Inhaltsübersicht - Soldan

https://www.soldan.de/media/pdf/7d/5e/b1/9783804560703_inh.pdf
07.03.2010 - Fristbeginn bei Einräumung von Wohnungsrechten . . 212. 7.3.7.5. Fristbeginn bei Widerrufsvorbehalten oder bei. Einräumung von Rückforderungsrechten . . . . . . . . . . . 213. 7.3.8. Die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs . 214.

Der Pflichtteil - Advocat24

http://www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/rechtstipp_pflichtteil.pdf
Andererseits muss sich ein Pflichtteilsberechtigter nach § 2327 BGB Schenkungen des Erblassers – unabhängig davon, wann diese erfolgten – anrechnen lassen, die der Verstorbene ihm zu Lebzeiten gemacht hat. Der Wert des Geschenks wird dann gleichermaßen d


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 2327 BGB –Beschenkter Pflichtteilsberechtigter ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-5/Beschenkter-Pflichtteilsberechtigter
12.02.2015 - 2315 BGB auf den Pflichtteil anrechnungspflichtig ist, dann muss sich der Beschenkte als Pflichtteilsberechtigter dieses Geschenk gem. § 2327 Abs. 2 BGB nicht nur auf seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch, sondern auch auf den Betrag des ord

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2327 Beschenkter ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Grundsätzlich steht dem Pflichtteilsergänzungsberechtigten der Gesamtpflichtteil unter Einbeziehung sämtlicher lebzeitiger Schenkungen des Erblassers zu. Den Fall, dass der Erblasser nicht nur Dritte ergänzungserheblich beschenkt hat, sondern auch den Pf

§ 2327 BGB - Der selber beschenkte ... - Erbrecht-Ratgeber

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/2327-bgb.html
2327 BGB - Der selber beschenkte Pflichtteilsberechtigte muss sich Geschenke des Erblassers anrechnen lassen.

2327 BGB (Erbrecht) - frag-einen-anwalt.de

https://www.frag-einen-anwalt.de/2327-BGB--f140315.html
23.03.2011 - Ein Pflichtteilsberechtigter macht Ergänzungsansprüche gegen die Erben geltend. Wenn ich 2327 BGB richtig verstehe, mus... - Antwort vom qualifizierten Rechtsanwalt.

§ 2327 BGB Beschenkter Pflichtteilsberechtigter - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2327-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2327 BGB Beschenkter Pflichtteilsberechtigter - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 5: Pflichtteil › § 2327

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2327 BGB
    § 2327 Abs. 1 BGB oder § 2327 Abs. I BGB
    § 2327 Abs. 2 BGB oder § 2327 Abs. II BGB

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