(1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.
(2) Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem Werte in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatte. Ein anderer Gegenstand kommt mit dem Werte in Ansatz, den er zur Zeit des Erbfalls hat; hatte er zur Zeit der Schenkung einen geringeren Wert, so wird nur dieser in Ansatz gebracht.
(3) Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.
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https://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/ErbRSoSe2015-9Loes.doc
08.05.2015 - Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 Abs. 1 BGB ist aber nach § 2326 S. 2 BGB ausgeschlossen, da T mehr als die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils hinterlassen wurde. Ihr gesetzlicher Erbteil wäre ½ gewesen. Bei einem Wert des der
http://www.kanzlei-maiwurm.de/Erbrecht.pdf
Hat der Erblasser sein Hausanwesen einem Dritten unentgeltlich zugewandt und sich lediglich ein Wohnrecht an einer der im Haus befindlichen Wohnungen einräumen lassen, so ist der verschenkte. Gegenstand i.S. von § 2325 III BGB mit dem Eigentumsübergang g
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Zintl-Reform-Reformbedarf-Rahmen-232...
dieser Grundlage das Vorliegen einer „Leistung“ im Sinne des § 2325 III 2 BGB zu verneinen. Bei der Frage nach der Weiternutzung bzw. dem Genuss des verschenkten. Gegenstandes durch den Erblasser handelt es sich nämlich um den springenden Punkt, den der
https://www.convocat.de/download/files/Aufsatz_Feb_08_1.pdf
In gewissen Fällen werden auch Schenkungen des Erblassers bei der. Pflichtteilsberechnung im Rahmen des so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruchs. (§ 2325 BGB) berücksichtigt. Wer ist pflichtteilsberechtigt? Pflichtteilsberechtigt sind gemäß § 2303 BG
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Erbrecht_Vorlesung_6.ppt.pdf
27.06.2014 - Anspruch gegen lebzeitig Beschenkten (§ 2329 BGB). Der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB richtet sich grds. gegen den Erben, unabhängig davon, ob dieser selbst Empfänger der ergänzungspflichtigen lebzeitigen. Zuwendung war oder
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/98a8bf71-d2d3-4689-9431-bb2c84a4dcfb/12112.pdf
04.08.2004 - BGB §§ 738, 2325. Minderung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen durch Fortsetzungsklausel unter Abfin- dungsausschluss im Gesellschaftsvertrag. I. Sachverhalt. Zwei Lebensgefährten (der eine 69, der andere 57 Jahre alt) wollen eine Gesellsc
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/2325-bgb.html
2325 BGB - Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen des Erblassers an Dritte - 10-Jahres-Frist für Geschenke.
http://www.erbrecht-mangold.de/rechtsanwalt-erbrecht-koeln/pflichtteil-erbe/pfl...
Das Rechtsgebiet Erbrecht. Pflichtteil. Pflichtteilsergänzung. Wurde der Pflichtteilsanspruch dadurch geschmälert bzw. vollständig ausgehöhlt, dass der Erblasser noch zu Lebzeiten Vermögenswerte an andere verschenkte, so hat der Pflichtteilsberechtigte g
http://www.juraexamen.info/bgh-rechtsprechungsanderung-zum-pflichtteilserganzun...
24.05.2012 - Rechtsprechungsänderungen des Bundesgerichtshofs sind für die Klausur immer relevant, selbst dann, wenn es sich um ein Nebengebiet wie das Erbrecht und um einen eher unbekannten Anspruch wie den Pflichtteilsergänzungsanspruch aus § 2325 BGB
http://www.iww.de/ee/archiv/pflichtteil-schenkung-is-von-2325-bgb-f9135
01.04.2008 - Hat der Erblasser sein Hausanwesen einem Dritten unentgeltlich zugewandt und sich lediglich ein Wohnrecht an einer der im Haus befindlichen Wohnungen einräumen lassen, so ist der ...
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Nach der bisherigen Rspr. des BGH bezog sich der Schutzzweck des § 2325 BGB nur auf solche Personen, die sowohl im Zeitpunkt der Schenkung als auch beim Erbfall zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählten, sog. Doppelberechtigung des Pflichtteilsergän