§ 2329 BGB, Anspruch gegen den Beschenkten
Paragraph 2329 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Soweit der Erbe zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet ist, kann der Pflichtteilsberechtigte von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrags nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Ist der Pflichtteilsberechtigte der alleinige Erbe, so steht ihm das gleiche Recht zu.


(2) Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des fehlenden Betrags abwenden.


(3) Unter mehreren Beschenkten haftet der früher Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist.


Benachbarte Paragraphen


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Lösung zu Fall 9

https://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/ErbRSoSe2015-9Loes.doc
08.05.2015 - Ist der Pflichtteilsberechtigte der einzige Erbe (wie hier die T), dann richtet sich der Anspruch gemäß § 2329 Abs. 1 S. 2 BGB gegen den Beschenkten, also S. III. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 Abs. 1 BGB ist aber nach § 232


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Erbrecht Vorlesung 6 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Erbrecht_Vorlesung_6.ppt.pdf
27.06.2014 - Anspruch gegen lebzeitig Beschenkten (§ 2329 BGB). Der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB richtet sich grds. gegen den Erben, unabhängig davon, ob dieser selbst Empfänger der ergänzungspflichtigen lebzeitigen. Zuwendung war oder

Der Beginn der Verjährung im Pflichtteilsrecht

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11.12.2009 - BGB, § 2316 BGB, § 2325 BGB,. § 2329 BGB, § 2332 BGB, §. 2329 BGB, § 2329 BGB, § 197. BGB, § 195 BGB, § 199 BGB, §. 199 BGB, § 195 BGB, § 199. BGB, § 197 BGB, § 2332 BGB, §. 2332 BGB. Fundstelle: AnwZert ErbR 12/2009, Anm. 2. Der Beginn der

Keine Verjährungshemmung beim Übergang vom Anspruch nach ...

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Keine Verjährungshemmung beim Übergang vom Anspruch nach § 2325 BGB zum Anspruch nach § 2329 BGB. Anmerkung zu OLG Zweibrücken 8. Zivilsenat, Urteil vom 24.03.2009 Az-‐ 8. U 29/08. Orientierungssatz zur Anmerkung. Eine Klage des vermeintlich Pflichtteils

Aus der Praxis Umfasst der Verzicht auf einen ...

http://www.tanck.de/downloads/3_ZErb_6_2001_194.pdf
Anspruch genommen werden.8. Ist der Beschenkte selbst pflichtteilsberechtigt, dann steht ihm ebenso wie dem pflicht- teilsberechtigten Erben die Einrede des § 2328 BGB zu.9 bb. Der Durchgriff auf den Beschenkten nach § 2329 BGB. Der Pflichtteilsergänzung

OLG München, Beschl. v. 17.6.2013 - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2014_1_770.pdf
ein.16 Der pflichtteilsberechtigte Erbe kann die Pflichtteils- ergänzung soweit verweigern, dass ihm sein eigener Pflicht- teil verbleibt. Der Pflichtteilsergänzungsberechtigte wird durch diese Vorschrift aber nicht gänzlich schutzlos gestellt. Nach. § 2


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Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten - § 2329 BGB

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/2329-bgb.html
2329 BGB - Anspruch gegen den Beschenkten - Pflichtteilsergänzung gegen Beschenkten geltend machen.

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2329 Anspruch ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2329 BGB gegen den Beschenkten unterscheidet sich vom Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Erben nur durch Art und Umfang der Haftung. Im Gegensatz zum Ergänzungsanspruch gegenüber dem Erben, handelt es sich

BGB § 2329 Anspruch gegen den Beschenkten - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2329/
20.07.2017 - 2329 Anspruch gegen den Beschenkten. (1) 1Soweit der Erbe zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet ist, kann der Pflichtteilsberechtigte von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlende

Kommentierung zu § 2329 BGB –Anspruch gegen den Beschenkten ...

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2329 Anspruch gegen den Beschenkten. (1) Soweit der Erbe zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet ist, kann der Pflichtteilsberechtigte von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrags nach

§ 2329 BGB Anspruch gegen den Beschenkten - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2329-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2329 BGB Anspruch gegen den Beschenkten - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 5: Pflichtteil › § 2329

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2329 BGB
    § 2329 Abs. 1 BGB oder § 2329 Abs. I BGB
    § 2329 Abs. 2 BGB oder § 2329 Abs. II BGB
    § 2329 Abs. 3 BGB oder § 2329 Abs. III BGB

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