§ 2149 BGB, Vermächtnis an die gesetzlichen Erben
Paragraph 2149 Bürgerliches Gesetzbuch

Hat der Erblasser bestimmt, dass dem eingesetzten Erben ein Erbschaftsgegenstand nicht zufallen soll, so gilt der Gegenstand als den gesetzlichen Erben vermacht. Der Fiskus gehört nicht zu den gesetzlichen Erben im Sinne dieser Vorschrift.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

15. Wahlperiode Drucksache 15/2149 1 Antwort auf eine Große Anfrage

http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_15_2500/2001-2500/1...
07.09.2005 - Drucksache 15/2149. 1. Antwort auf eine Große Anfrage ...... gemäß § 355 BGB, die besonderen Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen gemäß § 1 der. Verordnung über Informations- und Nachweispflichten (BGB-InfoV) oder der Anspruch auf Z

Fax - Abfrage - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/26936e89-5895-405d-898d-75bdf28323fd/11073.pdf
26.04.1999 - Seite 2 gerät (BGH NJW 1979, 2149, 2150; 1985, 2693, 2694; WM 1981, 687, 688;. MünchKomm/Mayer-Maly, BGB, 3. Aufl. 1993, § 138 BGB Rn. 68; Soergel/Hefermehl, BGB,. 12. Aufl. 1988, § 138 BGB Rn. 126 ff.; Staudinger/Sack, BGB, 3. Aufl. 1996, §

Senatsverwaltung für Bildung - Abgeordnetenhaus von Berlin

https://www.parlament-berlin.de/ados/17/Haupt/vorgang/h17-2149-v.pdf
17.09.2015 - weiligen Zuwendung im Vergleich zu den Vorjahren. Zu Teilansatz 3: -. Welche Aktivitäten unternimmt der Senat zur Stärkung von Einzelvormundschaften und wie werden diese finanziell gefördert? 2149 ... BGB entsprochen werden. Danach liegt die

Endgültige Bedingungen Nr. 2149 Basisprospekt derivative Produkte ...

https://www.ls-tc.de/document/110742
14.09.2017 - Endgültige Bedingungen Nr. 2149 vom 14 .... wird von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmt und wird in der ... 315 BGB) schätzen. e) Der jeweilige „Referenzpreis“ einer Serie von Zertifikaten ist der in Absatz 5 i) genan

Leseprobe #1 - Wolters Kluwer Shop

https://shop.wolterskluwer.de/media/pdf/b0/b7/d2/Leseprobe-20BGB-20090005907e00...
Prütting · Wegen · Weinreich. Luchterhand Kommentare. BGB. Kommentar. 12. Auflage e entar. BGB. Leseprobe ... Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Buch 1. Allgemeiner Teil. Abschnitt 1. Personen ...... den AGB-festen wesentlichen Grundgedanken iSd des § 307 zä


Webseiten zum Paragraphen

Testament | Vermächtnis an die gesetzlichen Erben - IWW

http://www.iww.de/ee/archiv/testament-vermaechtnis-an-die-gesetzlichen-erben-f9...
03.02.2009 - Erklärt der Erblasser ausdrücklich, dass dem testamentarischen Erben ein bestimmter Erbschaftsgegenstand nicht zufallen soll, gilt er gemäß § 2149 BGB im Zweifel als dem gesetzlichen Erben vermacht. Den testamentarischen Erben trifft die Bew

Kommentierung zu § 2149 BGB –Vermächtnis an die gesetzlichen ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-3/Titel-4/Vermaechtnis-an-die-gesetzli...
2149 Vermächtnis an die gesetzlichen Erben. Hat der Erblasser bestimmt, dass dem eingesetzten Erben ein Erbschaftsgegenstand nicht zufallen soll, so gilt der Gegenstand als den gesetzlichen Erben vermacht. Der Fiskus gehört nicht zu den gesetzlichen Erbe

BGB § 2149 Vermächtnis an die gesetzlichen Erben - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2149/
Buch 5: Erbrecht. Abschnitt 3: Testament. Titel 4: Vermächtnis. § 2149 Vermächtnis an die gesetzlichen Erben. 1Hat der Erblasser bestimmt, dass dem eingesetzten Erben ein Erbschaftsgegenstand nicht zufallen soll, so gilt der Gegenstand als den gesetzlich

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2149 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Hat der Erblasser bestimmt, dass dem eingesetzten Erben ein Erbschaftsgegenstand nicht zufallen soll, so gilt der Gegenstand als den gesetzlichen Erben vermacht. Der Fiskus gehört nicht zu den gesetzlichen Erben im Sinne dieser Vorschrift. A. Allgemeines

§ 2149 BGB Vermächtnis an die gesetzlichen Erben - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2149-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2149 BGB Vermächtnis an die gesetzlichen Erben - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 4: Vermächtnis › § 2149

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2149 BGB
    § 2149 Abs. 1 BGB oder § 2149 Abs. I BGB

  • Werbung