Der Erbschaftsbesitzer hat dem Erben die gezogenen Nutzungen herauszugeben; die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auch auf Früchte, an denen er das Eigentum erworben hat.
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http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/Erbenbesitz.pdf
19.12.2013 - kann von ihm Herausgabe des Erlangten (§2018 BGB), He- rausgabe der Surrogate (§2019 BGB) sowie Schadensersatz und Nutzungsersatz (§§ 2020 ff. BGB) verlangen. Im Gegenzug schuldet der Erbe dem Erbschaftsbesitzer Ersatz für Verwen- dungen und
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/12__11501_KLK_03.12.2015.pdf
es dabei NICHT an. Merke: Verfügt Erbschaftsbesitzer (als Nichtberechtigter) über. Nachlassgegenstände, so tritt Gegenleistung dinglich an deren Stelle, damit also Durchbrechung der §§873 ff., 929 ff. BGB. 4.Folgeansprüche a)Schadensersatz aus §§2023 f.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-06050?all=False
29.02.2016 - Leitsätze: 1. Der Anspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer wegen Zinsnutzungen (§§ 2020, 2021, 818. I BGB), der auf eine vor dem 1.1.2002 erfolgte Vereinnahmung des Nachlasses gestützt wird, unterliegt der kurzen Verjährung nach § 197
https://www.ka-rechtsanwalt.eu/wp-content/uploads/2016/03/Liste-Gemeinden-mit-K...
556d BGB aufgenommen wurden. Stand 1.3.2016. (ohne Gewähr). Kappungs- grenze. 15%. Begrenzung der. Wiedervermietungsmiete. Gemeinde. Regierungsbezirk. Bundesland gültig bis gültig von gültig bis. Aachen. Köln. NRW. 31.05.2019. 01.07.2015. 30.06.2020. Ade
https://www.jura.uni-frankfurt.de/70017944/zrV_2017_skript11.pdf
BGB. 1. Funktion und Verhältnis zum Einzelanspruch, § 2029 BGB. 2. Parteien a) Gläubiger: Erbe b) Schuldner. 3. Inhalt und Regelung a) Übersicht (Parallelen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, §§ 987 ff. BGB) aa) Herausgabe, §§ 2018, 2021 BGB bb) Nutzung
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Gesetzestext Der Erbschaftsbesitzer hat dem Erben die gezogenen Nutzungen herauszugeben; die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auch auf Früchte, an denen er das Eigentum erworben hat. A. Allgemeines Rz. 1 Durch die Regelung des § 2020 BGB wird
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93691.htm
Der Erbschaftsbesitzer hat dem Erben die gezogenen Nutzungen herauszugeben; die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auch auf Früchte, an denen er das Eigentum erworben hat.
https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-2/Titel-3/Nutzungen-und-Fruechte
2020 Nutzungen und Früchte. Der Erbschaftsbesitzer hat dem Erben die gezogenen Nutzungen herauszugeben; die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auch auf Früchte, an denen er das Eigentum erworben hat.
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2020-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2020 BGB Nutzungen und Früchte - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/2020/
2020 BGB - § 2020 Nutzungen und Früchte Der Erbschaftsbesitzer hat dem Erben die gezogenen Nutzungen herauszugeben; die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auch auf Früchte, an denen er das Eigentum.