§ 1990 BGB, Dürftigkeitseinrede des Erben
Paragraph 1990 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht tunlich oder wird aus diesem Grunde die Nachlassverwaltung aufgehoben oder das Insolvenzverfahren eingestellt, so kann der Erbe die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass nicht ausreicht. Der Erbe ist in diesem Fall verpflichtet, den Nachlass zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben.


(2) Das Recht des Erben wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Gläubiger nach dem Eintritt des Erbfalls im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung ein Pfandrecht oder eine Hypothek oder im Wege der einstweiligen Verfügung eine Vormerkung erlangt hat.


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Entstehung und Weiterentwicklung des BGB

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
III. In der DDR galt zunächst das BGB weiter. Viele Bestimmungen wurden aber im Lichte der Verfassung von 1949 anders interpretiert, bspw. die Diskriminierung des unehelichen Kindes gleich beseitigt. Danach war vom 1.10.1976 - 2.10.1990 das Zivilgesetzbu


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WLw 1518/99 BGB § 398; LanpG 1990 § 4; LanpG 1990 § 27; LanpG ...

https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/WLw1518.99.PDF
WLw 1518/99. BGB § 398; LanpG 1990 § 4; LanpG 1990 § 27; LanpG § 44. Leitsatz. Unwirksamkeit einer Umwandlung einer LPG in eine in Rechtsform der GmbH & Co KG betriebene. Beteiligungsgesellschaft.

Vollstreckung in Nachlassfällen nach Erbschaftsannahme

http://www.fh-guestrow.de/Personen/206/Nachlass.pdf
Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz, zu einer Beschränkung der Vollstre- ckung auf Bestandteile des Eigenvermögens (vgl. § 1984 II BGB i.V.m. § 784 II. ZPO einerseits und die §§ 321 und 89 InsO andererseits). Die Regelung des § 784 II. ZPO sollte en

Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines notariellen ...

http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(do1ro0lv3tgpzt02eqplul3s))/Content/Pdf/Y-30...
OLG München, Endurteil v. 01.06.2017 – 23 U 3956/16. Titel: Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines notariellen Verzeichnisses trotz Dürftigkeitseinrede bei Übernahme der Kosten durch den Pflichtteilsberechtigten. Normenkette: BGB § 242,

erben - vererben - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

https://mj.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MJ/MJ/...
schiede zwischen dem Erbrecht für Fälle nach dem 2.10.1990 (BGB) und dem davor gültigen Recht wird eingegangen. Oft ist dieser allgemeine. Überblick ausreichend, um Ihre Fragen zu klären. Eine umfassende rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder.

Wichtige Hinweise zum § 7 BGB - Wohnsitz, Begründung, Aufhebung:

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2015/09/Wohnsitz.pdf
Auf-hebung oder Änderung des Wohnsitzes weder erforderlich noch kann dies allein keine ausreichende Beweiserheblichkeit darstellen; BGH-Beschluß vom 07.02.1990 – XII ARZ 1/90 in. NJW-DR 1990, 506. Die Erfüllung eines Tatbestandmerkmals zur Wohnsitz-Niede


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Haftung des Erben - Rat vom Fachanwalt | Erbrecht München

https://www.raklinger.de/haftung_des_erben.html
Wenn die Nachlassaktiva so gering sind, dass weder Nachlassverwaltung noch Nachlassinsolvenzverfahren zweckmäßig sind, weil nicht einmal die (relativ hohen) Kosten dieser Verfahren gedeckt wären, hat der Erbe das Recht, gemäß § 1990 BGB die Befriedigung

§ 1990 BGB Dürftigkeitseinrede des Erben - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-1990-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 1990 BGB Dürftigkeitseinrede des Erben - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

§ 1990 BGB Dürftigkeitseinrede des Erben Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93661.htm
(1) Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht tunlich oder wird aus diesem Grunde die Nachlassverwaltung aufgehoben oder das.

Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.koeblergerhard.de/Fontes/BGBalleFassungen.htm
1969). Bürgerliches Gesetzbuch 1987 (BGBl I S. 757). Bürgerliches Gesetzbuch 1989 (BGBl I S. 253). Bürgerliches Gesetzbuch 1989 (BGBl I S. 2261 - Rentenreformgesetz 1992). Bürgerliches Gesetzbuch 1990 (BGBl I S. 478). Bürgerliches Gesetzbuch 1990 (BGBl I

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1990 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die ersten drei Einreden werden von § 1990 BGB, die letzte wird von § 1992 BGB erfasst. Die Dürftigkeitseinrede setzt nur Dürftigkeit des Aktivbestandes i.S.d. Abs. 2, aber keine Überschuldung des Nachlasses voraus. Mit ihr verfolgt der Erbe das Ziel, de


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben › Titel 2: Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten › Untertitel 3: Beschränkung der Haftung des Erben › § 1990

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1990 BGB
    § 1990 Abs. 1 BGB oder § 1990 Abs. I BGB
    § 1990 Abs. 2 BGB oder § 1990 Abs. II BGB

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