(1) Gesetzliche Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
(2) Leben zur Zeit des Erbfalls Urgroßeltern, so erben sie allein; mehrere erben zu gleichen Teilen, ohne Unterschied, ob sie derselben Linie oder verschiedenen Linien angehören.
(3) Leben zur Zeit des Erbfalls Urgroßeltern nicht mehr, so erbt von ihren Abkömmlingen derjenige, welcher mit dem Erblasser dem Grade nach am nächsten verwandt ist; mehrere gleich nahe Verwandte erben zu gleichen Teilen.
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http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/erbr/folienerbr.pdf
01.07.2013 - Lebenspartnerschaftsgesetz (§ 10 LPartG; § 6 LPartG iVm § 1371 BGB) ĺ gesetzliches Erbrecht des überlebenden Lebenspartners ...... die anderen verbliebenen. Verwandten aber nur im 2. bzw. 3. Grad verwandt sind. Kennt das BGB erst ab der 4. O
http://www.uni-giessen.de/~g11100/ErbRTeil2.pdf
Dr. Martin Lipp. III. Prinzipien des Verwandtenerbrecht (§§ 1924ff BGB). 1. Parentel- oder Ordnungsprinzip: §§ 1924 I, 1925 I BGB i.V.m. §§ 1926 I, 1928 I, 1929,. 1930 BGB www.pdfmailer.de · PDFMAILER.DE. Kostenfrei und werbegesponsert PDF drucken und di
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Sachenrecht-854-1296-WEG-ErbbauRG-85...
Zur Verschärfung der beurkundungs- rechtlichen Anforderung durch Änderungsgesetz vom 20.2.1980 zum BeurkG s. Ludwig AcP 180 (1980),. 373, 380 ff. 51 KG OLGE 8, 301 f. 52 BGH WM 1961, 800, 801; BayObLGZ 1962, 24, 38. 53 Soergel/Stürner Rn. 8; Staudinger/G
https://www.bankstudent.de/bankkaufmann/erben.pdf
Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (BGB § 1926). 4. Ordnung: Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (BGB § 1928). Fernere Ordnung: Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (BGB § 1929). Erbrecht des Ehegatten. • Der
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung3.pdf
Ordnung), § 1926 BGB dd) Urgroßeltern und deren Abkömmlinge (4. Ordnung), § 1928 BGB ee) Entferntere Ordnungen (5. und fernere Ordnungen), § 1929 BGB b) Vorrang der niedrigeren Ordnung, § 1930 BGB. 3. Erbfolge nach Stämmen, § 1924 Abs. 2-4 BGB a) Begriff
https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-1/Gesetzliche-Erben-vierter-Ordnung
1928 Gesetzliche Erben vierter Ordnung. (1) Gesetzliche Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. (2) Leben zur Zeit des Erbfalls Urgroßeltern, so erben sie allein; mehrere erben zu gleichen Teilen, ohne Unters
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93599.htm
(1) Gesetzliche Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. (2) Leben zur Zeit des Erbfalls Urgroßeltern, so erben sie allein; mehrere erben zu gleichen Teilen, ohne Unterschied, ob sie derselben.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1928 Gesetzliche Erben vierter Ordnung. (1) Gesetzliche Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. (2) Leben zur Zeit des Erbfalls Urgroßeltern, so erben sie allein;
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?62574-Erbfolge-IV-Ordnung-%C2%A...
26.07.2012 - Ich habe eine große Erbenermittlung in der IV.Ordnung, Nachlasspfleger ist bestellt. Nun frage ich mich, ob ich der Entscheidung des AG Starnberg vom 21.03.2003 Az. VI 547/02, wonach der Kollege § 1928 III BGB als verfassungswidrig eingestuf
https://faq-erbrecht.de/gesetzliche-erben-vierter-ordnung/
Die Ordnung der Erben bestimmt sich im deutschen Erbrecht nach der Nähe des Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Erben höherer Ordnung schließen Erben niedrigerer Ordnung von der Erbfolge aus, § 1930 BGB. Gesetzliche Erben vierter Ordnung sind die Ur