Der Vater kann den von ihm benannten Vormund von der Verpflichtung entbinden, Inhaber- und Orderpapiere zu hinterlegen und den in § 1816 bezeichneten Vermerk in das Bundesschuldbuch oder das Schuldbuch eines Landes eintragen zu lassen.
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https://www.soziales.niedersachsen.de/download/98619/Kontrollsystem.pdf
BGB. Die Verfügung über Forderungen, andere. Rechte oder Wertpapiere darf nur mit. Genehmigung des Betreuungsgerichts erfolgen. Verein/Vereinsbetreuer kann über Forderungen, andere. Rechte und Wertpapiere der/ des Betreuten ohne Geneh- migung des Betreuu
https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/mediabig/86681A.pdf
scheidungen dann treffen können, wenn die Willenserklä- rung lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, vgl. § 1903. Abs. 3 S. 1 BGB. Dies ist allerdings nur sehr selten ... 1853, 1854 BGB. Auch als naher Angehöriger sind Sie allerdings verpflichtet, mi
http://www.kanzleischeulen.de/publikationen.html?file=files/kanzleischeulen/con...
Die zivilrechtliche Haftung nach §§ 1908 i, 1833 BGB ... BGB möglich1. a) Pflichtverletzung. Voraussetzung für eine Haftung ist zunächst, dass der Betreuer eine Pflichtverletzung began- gen hat. Darunter ist jeder Verstoß ..... 1852 Abs. 2 Satz 1, 1853 B
http://www.buko-bv.de/fileadmin/buko/dokumente/BAGueS-2015__01_Empfehlungen_Ane...
1853 BGB. Danach sind der Betreuungsverein und – soweit das Betreuungsgericht nichts anderes vorsieht. (vgl. § 1908i Abs. 2 Satz 2 BGB)- auch der Vereinsbetreuer von der Verpflichtung befreit. • Inhaber- und Orderpapiere zu hinterlegen und. • den Vermerk
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/018/1501853.pdf
Drucksache 15/1853. 15. Wahlperiode. 29. 10. 2003. Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze.
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93535.htm
Der Vater kann den von ihm benannten Vormund von der Verpflichtung entbinden, Inhaber- und Orderpapiere zu hinterlegen und den in § 1816 bezeichneten Vermerk in das Bundesschuldbuch oder das Schuldbuch eines Landes eintragen zu lassen.
http://www.betreuungsnetz.de/information/befreit
Betreuungsvereine und die Betreuungsstelle sind gemäß §§ 1908 i Abs.1 S. 1, 1857 a BGB in Verbindung mit §§ 1852 Abs. 2, 1853 BGB von den betreuungsgerichtlichen Genehmigungen nach §§ 1812, 1814 bis 1816, (auch §§ 1819, 1820) BGB befreit. Diese befreite
https://www.brennecke-partner.de/1853-BGB-Befreiung-von-Hinterlegung-und-Sperru...
Der Vater kann den von ihm benannten Vormund von der Verpflichtung entbinden Inhaber- und Orderpapiere zu hinterlegen und den in 1816 bezeichneten Ver.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1853/
1853 Befreiung von Hinterlegung und Sperrung. Der Vater kann den von ihm benannten Vormund von der Verpflichtung entbinden, Inhaber- und Orderpapiere zu hinterlegen und den im § 1816 bezeichneten Vermerk in das Bundesschuldbuch oder das Schuldbuch eines
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1853 BGB Befreiung von Hinterlegung und Sperrung . MeinRechtsportal.de - Rechtsberatung, Diskussionsforum, Ratgeber und News.