§ 1852 BGB, Befreiung durch den Vater
Paragraph 1852 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Vater kann, wenn er einen Vormund benennt, die Bestellung eines Gegenvormunds ausschließen.


(2) Der Vater kann anordnen, dass der von ihm benannte Vormund bei der Anlegung von Geld den in den §§ 1809, 1810 bestimmten Beschränkungen nicht unterliegen und zu den im § 1812 bezeichneten Rechtsgeschäften der Genehmigung des Gegenvormunds oder des Familiengerichts nicht bedürfen soll. Diese Anordnungen sind als getroffen anzusehen, wenn der Vater die Bestellung eines Gegenvormunds ausgeschlossen hat.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Wahrnehmung der Aufsichtspflicht gemäß § 1908f BGB

https://www.soziales.niedersachsen.de/download/98619/Kontrollsystem.pdf
... so genügt in der Regel als Rechnung ein aus den Büchern gezogener. Jahresabschluss.) -. Verein/Vereinsbetreuer muss über die Vermögensverwal- tung gegenüber dem Betreu- ungsgericht nicht jährlich. Rechnung legen. Wahrnehmung der Aufsichtspflicht gemä

Genehmigungstatbestände alphabetisch sortiert, Stand 01.09 ... - KVJS

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01.09.2009 - Abkürzungen: AZ: ärztliches Zeugnis anstelle eine SV-Gutachtens ausreichend. BB: entfällt bei befreiten Betreuern/Vormündern (§§ 1852, 1857a, 1908i (2) BGB). BM: Befreiungsmöglichkeit nach § 1817 BGB. BtB: Betreuungsbehörde ist zu beteiligen

Betreuungs- und Familiengerichtliche Genehmigungen - Horst Deinert

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AZ: ärztliches Zeugnis anstelle eine SV-Gutachtens ausreichend. BB: entfällt bei befreiten Betreuern/Vormündern (§§ 1852, 1857a, 1908i (2) BGB). BtB: Betreuungsbehörde ist zu beteiligen. BtR: nur bei Betreuungen, nicht bei Vormundschaften und Pflegschaft

Kapitel 4 Die Aufgabenkreise im Einzelnen - Verbraucherzentrale ...

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scheidungen dann treffen können, wenn die Willenserklä- rung lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, vgl. § 1903. Abs. 3 S. 1 BGB. Dies ist allerdings nur sehr ... Gericht ordnet die Rechnungslegung ausdrücklich an, vgl. §§ 1908 i Abs. 2 S. 2, 1857 a

Verbraucherrecht in der Novelle zum BGB vom ... - AHK Tschechien

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Webseiten zum Paragraphen

Befreiter Betreuer – Betreuungsrecht-Lexikon - Bundesanzeiger Verlag

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26.06.2014 - Hier konnte der sorgeberechtigte Elternteil für den Fall des Todes testamentarisch einen Vormund für die minderjährigen Kinder benennen (§§ 1776 ff. BGB) und diese besondere Vertrauensperson von Beschränkungen bei der Geldanlage (§ 1852 BGB)

§ 1852 BGB Befreiung durch den Vater Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93534.htm
(1) Der Vater kann, wenn er einen Vormund benennt, die Bestellung eines Gegenvormunds ausschließen. (2) Der Vater kann anordnen, dass der von ihm benannte Vormund bei der Anlegung von Geld den in den §§ 1809, 1810 bestimmten.

Befreiter Betreuer - Betreuungsnetz Erlangen e.V.

http://www.betreuungsnetz.de/information/befreit
Der befreite Betreuer ist von folgenden Beschränkungen bei der Vermögenssorge befreit: Mündelsichere Geldanlagen (nach § 1807 BGB) kann der Betreuer ohne Genehmigung des Betreuungsgerichtes vornehmen (§ 1852 BGB). Der befreite Betreuer braucht keinen Spe

.§ 1852 BGB Befreiung durch den Vater - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/1852-BGB-Befreiung-durch-den-Vater_62557
(1) Der Vater kann wenn er einen Vormund benennt die Bestellung eines Gegenvormunds ausschließen. (2) Der Vater kann anordnen dass der von ihm benannte.

1852-1854 - Sammlung Sächsisches BGB

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Treffer 1 - 6 von 6 - 01.01.1865, §§ 1852-1854 - Gesetzestext Sächsisches BGB | §§ 1852-1854 | Bürgerliches Gesetzbuch für das Königreich Sachsen · Dokument. Eigene Dokumente, 01.01.1865, §§ 1852-1854 - M. Gesetzesfassung Materialien · Dokument. Eigene D


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 5: Befreite Vormundschaft › § 1852

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1852 BGB
    § 1852 Abs. 1 BGB oder § 1852 Abs. I BGB
    § 1852 Abs. 2 BGB oder § 1852 Abs. II BGB

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