§ 1779 BGB, Auswahl durch das Familiengericht
Paragraph 1779 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ist die Vormundschaft nicht einem nach § 1776 Berufenen zu übertragen, so hat das Familiengericht nach Anhörung des Jugendamts den Vormund auszuwählen.


(2) Das Familiengericht soll eine Person auswählen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer Vermögenslage sowie nach den sonstigen Umständen zur Führung der Vormundschaft geeignet ist. Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Personen sind der mutmaßliche Wille der Eltern, die persönlichen Bindungen des Mündels, die Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem Mündel sowie das religiöse Bekenntnis des Mündels zu berücksichtigen.


(3) Das Familiengericht soll bei der Auswahl des Vormunds Verwandte oder Verschwägerte des Mündels hören, wenn dies ohne erhebliche Verzögerung und ohne unverhältnismäßige Kosten geschehen kann. Die Verwandten und Verschwägerten können von dem Mündel Ersatz ihrer Auslagen verlangen; der Betrag der Auslagen wird von dem Familiengericht festgesetzt.


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die Auswahl eines Vormunds/Pflegers durch das Familiengericht - DIJuF

https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2013/Bundesforum/2014-FamRZ%20Hoffmann%...
Nach S 1779 Abs. 2 S. 1 BGB soll das Familiengericht eine griffe Vormund bzw. Pfleger werden nur verwandt, wenn einer. Person auswählen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und. Regelung ausschließlich Bedeutung für die Auswahl eines Vor- ihrer Ver

Reformbedarf bei Vormundschaft und Betreuung Prof. Dr. Barbara Veit ...

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21.09.2013 - Dies sollte in § 1779 Abs. 1 BGB nach dem Vorbild des. § 1697a BGB zum Ausdruck kommen. 5. § 1779 Abs. 1 BGB sollte folgendermaßen gefasst werden: „Ist die Vormundschaft nicht einem nach § 1776 BGB Berufenen zu übertragen, so hat das. Famili

Oberlandesgericht Celle

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18.01.2016 - son zum Vormund zu bestellen, die von den Eltern benannt worden ist,. § 1776 BGB. Ist eine solche Benennung durch die Eltern nicht feststellbar, so hat das Familiengericht nach Anhörung des Jugendamtes den Vormund auszuwählen,. § 1779 Abs. 1

Vormundschaft in der familiengerichtlichen Praxis ‐ Perspektive des ...

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31.10.2016 - BGB: Vorrang des von den sorgeberechtigten Eltern testamentarisch benannten Vormunds. • Im Übrigen: Sog. Gebundene Auswahl eines geeigneten Vormunds,. § 1779 BGB. • Eignung des den Minderjährigen „begleitenden“ ausländischen Angehörigen? Bes

unbegleitete mdj. Flüchtlinge - Bund Deutscher Rechtspfleger

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Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge gem. § 1674 Abs. 1 BGB. 3. Anordnung einer Vormundschaft gem. §§ 1773, 1774 BGB. 4. Auswahl des Vormundes – in der Regel aufgrund des Vorschlages des JA – gem. § 1779 BGB. 5. Bestellung des Vormundes durch „V


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§ 1779 BGB Auswahl durch das Familiengericht Bürgerliches ...

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(1) Ist die Vormundschaft nicht einem nach § 1776 Berufenen zu übertragen, so hat das Familiengericht nach Anhörung des Jugendamts den Vormund auszuwählen. (2) Das Familiengericht soll eine Person auswählen, die nach ihren.

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BGB § 1779 Auswahl durch das Familiengericht - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1779/
1779 Auswahl durch das Familiengericht [1]. (1) Ist die Vormundschaft nicht einem nach § 1776 Berufenen zu übertragen, so hat das Familiengericht nach Anhörung des Jugendamts den Vormund auszuwählen. (2) 1Das Familiengericht soll eine Person auswählen, d

Wirkungskreis Vormund-Auswahl § 1779 BGB - Rechtspflegerforum

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29.04.2013 - Ist es eigentlich richtig, wenn ich bei einer Auswahl eines Vormunds nach § 1779 BGB die Bestimmung treffe, dass er alle Wirkungskreise außer 1712 BGB, hat? Viele Grüße.

1779-1782 - Sammlung Sächsisches BGB

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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 1: Begründung der Vormundschaft › § 1779

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1779 BGB
    § 1779 Abs. 1 BGB oder § 1779 Abs. I BGB
    § 1779 Abs. 2 BGB oder § 1779 Abs. II BGB
    § 1779 Abs. 3 BGB oder § 1779 Abs. III BGB

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