§ 1781 BGB, Untauglichkeit zur Vormundschaft
Paragraph 1781 Bürgerliches Gesetzbuch

Zum Vormund soll nicht bestellt werden:

1.
wer minderjährig ist,
2.
derjenige, für den ein Betreuer bestellt ist.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

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Webseiten zum Paragraphen

§ 1781 BGB, Untauglichkeit zur Vormundschaft - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/1781
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Kommentierung zu § 1781 BGB –Untauglichkeit zur Vormundschaft ...

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§ 1781 BGB Untauglichkeit zur Vormundschaft Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93456.htm
Zum Vormund soll nicht bestellt werden 1. wer minderjährig ist, 2. derjenige, für den ein Betreuer bestellt ist.

§ 1781 BGB: Untauglichkeit zur Vormundschaft - Gesetze-In-App

https://gesetze-in-app.de/BGB/1781
1781 BGB. Bürgerliches Gesetzbuch; Buch 4: Familienrecht; Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft; Titel 1: Vormundschaft; Untertitel 1: Begründung der Vormundschaft. § 1781 BGB ...

.§ 1781 BGB Untauglichkeit zur Vormundschaft - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/1781-BGB-Untauglichkeit-zur-Vormundschaft_62477
Zum Vormund soll nicht bestellt werden: 1. wer minderjährig ist 2. derjenige für den ein Betreuer bestellt ist.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 1: Begründung der Vormundschaft › § 1781

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1781 BGB
    § 1781 Abs. 1 BGB oder § 1781 Abs. I BGB

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