§ 1776 BGB, Benennungsrecht der Eltern
Paragraph 1776 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Als Vormund ist berufen, wer von den Eltern des Mündels als Vormund benannt ist.


(2) Haben der Vater und die Mutter verschiedene Personen benannt, so gilt die Benennung durch den zuletzt verstorbenen Elternteil.


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GUTACHTEN Dokumentnummer: 12147 letzte Aktualisierung: 15.03 ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/6d4ae019-fa7b-4a91-bdd9-4c6292d5dd10/12147.pdf
letzte Aktualisierung: 15.03.2007. BGB §§ 1775, 1776, 1777, 1797. Benennung mehrerer Vormünder als Mitvormünder mit getrennten Wirkungskreisen durch die allein sorgeberechtigte Mutter. I. Sachverhalt. Die zur alleinigen Sorge über ihre minderjährigen Kin

Für Kinder: Sorgerechtsverfügung - keine Vorsorgevollmacht

http://kreisseniorenrat-boeblingen.de/fileadmin/dokumente/Sonstiges/2016-11_Sor...
die Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem Kind sowie das religiöse. Bekenntnis des Kindes zu berücksichtigen. Die Eltern oder Alleinerziehende haben die Möglichkeit, für solch einen Fall. Vorsorge zu treffen und ein Benennungsrecht auszuüben, § 1776

Informationsblatt zum Kindschaftsrecht

https://www.rbk-direkt.de/module/Behoerdenlotse/Formularhandler.aspx?id=275
das Jugendamt Beistand des Kindes (§§ 1712,. 1714 BGB). b) Antragsberechtigt ist der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet (§ 1713 BGB) und eine gem. § 1776 BGB berufene Einzelperson (Vormund). c) Die Einrichtung einer Beistandschaft ist nur

Antrag auf Eintritt einer Beistandschaft nach §§ 1712, 1713 BGB

https://www.kreis-sim.de/media/custom/2554_744_1.PDF?1484648720
Nr.1 BGB abgegeben. mir als Elternteil das alleinige Sorgerecht zusteht. Es wurde mir durch gerichtliche Entscheidung übertragen (bitte Kopie der gerichtlichen Entscheidung beifügen). ich nach § 1776 BGB der Vormund des Kindes bin (bitte Kopie der Bestal

Rolle des Vormunds im familiengerichtlichen Verfahren1 a) Person ...

http://www.skfbayern.de/cms/contents/skfbayern.caritas.de/medien/dokumente/doku...
21.02.2013 - Bestellung eines „Untauglichen“ gültig, jedoch wieder aufzuheben.17 Die Berufung zum. Vormund erfolgt kraft Gesetzes nach §§ 1776–1778 BGB.18 Eine testamentarische. 1 Exzerpt aus Rahm/Künkel/Schmid, Handbuch Familien- und Familienverfahrensr


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 1776 BGB –Benennungsrecht der Eltern– im frei ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-3/Titel-1/Untertitel-1/Benennungsrech...
1776 Benennungsrecht der Eltern. (1) Als Vormund ist berufen, wer von den Eltern des Mündels als Vormund benannt ist. (2) Haben der Vater und die Mutter verschiedene Personen benannt, so gilt die Benennung durch den zuletzt verstorbenen Elternteil.

§ 1776 BGB Benennungsrecht der Eltern Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93451.htm
(1) Als Vormund ist berufen, wer von den Eltern des Mündels als Vormund benannt ist. (2) Haben der Vater und die Mutter verschiedene Personen benannt, so gilt die Benennung durch den zuletzt verstorbenen Elternteil.

Mustertext Vormundschaftsanordnung § 1776 BGB - Tag - Rechthaber ...

http://www.rechthaber.com/tag/mustertext-vormundschaftsanordnung-1776-bgb/
Auch Eltern minderjähriger Kinder können – etwa durch einen Autounfall – von einer Sekunde auf die andere aus dem Leben gerissen werden. Dann muss für minderjährige Waisen ein Vormund bestellt werden. Das BGB gibt den Eltern in § 1776 Abs. 1 die Möglichk

1776 BGB – WikiMANNia

http://de.wikimannia.org/1776_BGB
15.06.2017 - 1776 - Benennungsrecht der Eltern. (1) Als Vormund ist berufen, wer von den Eltern des Mündels als Vormund benannt ist. (2) Haben der Vater und die Mutter verschiedene Personen benannt, so gilt die Benennung durch den zuletzt verstorbenen El

BGB § 1776 Benennungsrecht der Eltern - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1776/
20.07.2017 - 1773 Voraussetzungen · § 1774 Anordnung von Amts wegen · § 1775 Mehrere Vormünder · § 1776 Benennungsrecht der Eltern · § 1777 Voraussetzungen des Benennungsrechts · § 1778 Übergehen des benannten Vormunds · § 1779 Auswahl durch das Familien


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 1: Begründung der Vormundschaft › § 1776

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1776 BGB
    § 1776 Abs. 1 BGB oder § 1776 Abs. I BGB
    § 1776 Abs. 2 BGB oder § 1776 Abs. II BGB

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