Die Annahme eines Volljährigen darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen.
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https://www.notarkrauss.de/docs/merkblaetter/Die%20Adoption.doc
Zusätzlich wird auch die Position der bereits vorhandenen Kinder der Annehmenden (und gegebenenfalls des Anzunehmenden) berücksichtigt; die Annahme darf nicht ausgesprochen werden, wenn deren überwiegende Interessen entgegenstehen (§ 1769 BGB). In den Ad
http://www.uni-frankfurt.de/58509880/GliederungKindR2015-16_3.pdf
Vaterschaftsbeendigung?, FamRZ 2010, 8. 10. 11. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung; Vaterschaftstests;. Abstammungsklärungsverfahren nach § 1598a BGB. BVerfGE 96, 56 = NJW 1997, 1769 (Anspruch des Kindes gegen die Mutter). BVerfG NJW 2007, 753
http://www.ersfeld-rudersdorf.de/fileadmin/user_upload/Infoblaetter/infoblatt_a...
genstehen (§ 1769 BGB). In den Adoptionsantrag muss also in diesem Fall eine eingehende. Schilderung des bisherigen persönlichen Umgangs zwischen den Beteiligten (übereinstim- mende Interessen, Hobbys, Weltanschauungen etc.) sowie die Situation des sonst
https://www.denkmalrechtbayern.de/wp-content/uploads/2016/02/2-5-4-Straf-OLG-Fr...
Straf OLG Frankfurt/M Urteil vom 4.3.1983 2 Ss 504/82, NJW 1984, 2303. Ein historischer Grenzstein - hier aus dem Jahre 1769 - ist als. Scheinbestandteil eines Grundstücks nach § 95 Abs. 1 BGB anzusehen und bleibt nach dem Ausgraben für den Grundstücksei
https://www.lwl.org/lja-download/datei-download2/LJA/erzhilf/Adoptionsstelle/11...
fi, 1745, 1769 BGB sicherzustellen. In jedem Fall hat das Gericht bei Minderjährigenadoptio- nen das Jugendamt anzuhören (ä 194 FamFG). Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der Annehmenden (ä 8713. Abs. 1 SGB VIII), wobeijugendamtsintern sinnvollerwei—'
https://www.psychiatrie-verlag.de/fileadmin/storage/dokumente/Rechtsprechung/XI...
Ein Betreuervorschlag nach § 1897. Abs. 4 Satz 1 BGB erfordert weder die. Geschäftsfähigkeit noch die natürliche. Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Viel- mehr genügt, dass der Betroffene seinen. Willen oder Wunsch kundtut, eine be- stimmte Person solle
http://www.iww.de/ee/archiv/gestaltungspraxis-volljaehrigenadoption-rechtssiche...
03.11.2009 - Dennoch haben diese auch bei der Adoption mit den Wirkungen des § 1772 BGB keine Gestaltungs- sondern lediglich Anhörungsrechte. Einen gewissen Schutz erfahren sie indes durch § 1769 BGB. Danach darf die Annahme eines Volljährigen nicht erfo
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Die Annahme eines Volljährigen darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen. Rz. 1 Wie auch bei der Annahme eines Minderjährigen muss das Familiengericht e
https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-2/Titel-7/Untertitel-2/Verbot-der-Ann...
1769 Verbot der Annahme. Die Annahme eines Volljährigen darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen.
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93444.htm
Die Annahme eines Volljährigen darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen.
http://www.palm-bonn.de/erwachse2.htm
Der Gesetzgeber hat in § 1769 BGB nicht geregelt, dass die Interessen eigener Kinder grundsätzlich überwiegen, sondern hat dies der Einzelfallabwägung des Richters überlassen. In § 1769 BGB hat der Gesetzgeber intentional darauf verzichtet, die Kinderlos