Sind die Eltern verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, so hat das Familiengericht die im Interesse des Kindes erforderlichen Maßregeln zu treffen.
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
1360a Abs. 1 BGB: Angemessener Unterhalt ist alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und ..... Fürsorgebedürfnisses bei fehlender Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes; Gericht des Für
http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/instverf/materiali...
Verstirbt die Kindesmutter, die nach § 1626a Abs. 2 BGB allein die elterliche Sorge hatte, so ist die elterliche Sorge - entgegen dem engeren Wortlaut des Abs. 2 S. 2 - vorrangig dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht: BVerf
http://sfbb.berlin-brandenburg.de/sixcms/media.php/bb2.a.5723.de/4_Dasfamilieng...
30.09.2015 - und Art. 6 Abs. 1 KSÜ: „Über Flüchtlingskinder … üben die Behörden des Vertragsstaates, in dessen Hoheitsgebiet sich die Kinder … befinden, die … Zuständigkeit aus.“ • Örtlich: § 152 Abs. 3 / 4 FamFG: Bekanntwerden des Bedürfnisses der. Fürs
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/10ARf0015.00.PDF
10 ARf 15/00. BGB §§ 1693; 1697. Leitsatz: Für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft bei rechtlicher. Verhinderung der Eltern ist auch in nicht dringlichen Fällen stets das Familien- und nicht das Vormundschaftsgericht zuständig (abweichend von OLG K
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/13/016/1301693.pdf
Drucksache 13/1693. 14. 06. 95. Deutscher Bundestag. 13. Wahlperiode. Gesetzentwurf des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme befristeter Kündigungsmöglichkeiten als Dauerrecht. A. Zielsetzung. Nach § 564 b Abs. 2 Nr. 4 BGB kann der Vermieter
https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2016/Dokumentation%20Expertentag%20UMF%...
19.01.2016 - Der Richter/ die Richterin kann diese Entscheidung an sich ziehen. c) Die im Interesse des Kindes erforderlichen Maßnahmen sind zu treffen, wenn die Eltern verhindert sind, die elterliche Sorge auszuüben (§ 1693 BGB). In einem zweiten Schrit
http://www.btwerk.de/downloads/vormundschaft-fuer-unbegleitete-minderjaehrige.p...
Vormundschaften im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 1693 BGB angeordnet, um die Vertretung des Kindes sicherzustellen. Dabei wird zunächst regelmäßig das Jugendamt als Amtsvormund zum Vormund bestellt. Erst im weiteren. Verlauf wird der Vormund e
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93400.htm
Sind die Eltern verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, so hat das Familiengericht die im Interesse des Kindes erforderlichen Maßregeln zu treffen.
https://openjur.de/g/bgb/1693.html
1693 Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern →. Sind die Eltern verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, so hat das Familiengericht die im Interesse des Kindes erforderlichen Maßregeln zu treffen.
https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-2/Titel-5/Gerichtliche-Massnahmen-bei...
1693 Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern. Sind die Eltern verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, so hat das Familiengericht die im Interesse des Kindes erforderlichen Maßregeln zu treffen.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1693/
20.07.2017 - Buch 4: Familienrecht. Abschnitt 2: Verwandtschaft. Titel 5: Elterliche Sorge. § 1693 Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern. Sind die Eltern verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, so hat das Familiengericht die im Interesse
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?26767-%A7-1693-n-F-BGB
05.05.2008 - 1693 BGB n. F., Entscheidung des Landgerichts Braunschweig vom 19.09.2001 ( 8 T 929/01) "Seit Inkrafttreten des Kindschaftsreformgesetzes am 01.07.1998 ist für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft wegen rechtlicher Verhinderung der Elte