Jeder Ehegatte kann für den Fall, dass die Ehe durch seinen Tod aufgelöst wird, die Fortsetzung der Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung ausschließen, wenn er berechtigt ist, dem anderen Ehegatten den Pflichtteil zu entziehen oder die Aufhebung der Gütergemeinschaft zu beantragen. Das Gleiche gilt, wenn der Ehegatte berechtigt ist, die Aufhebung der Ehe zu beantragen, und den Antrag gestellt hat. Auf die Ausschließung finden die Vorschriften über die Entziehung des Pflichtteils entsprechende Anwendung.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.anwaltsgutachten.de/dokumente/Kindesunterhalt-Sonderbedarf.pdf
2006, 1509-1511., wird Sonderbedarf nur gesetzlich ausnahmsweise und unter en- gen Voraussetzungen geschuldet. Es muss es sich dabei um einen Bedarf handeln, der überraschend und der Höhe nach nicht abschätzbar auftritt. Unregelmäßig i. S. v. § 1613 Abs.
http://www.vg-arzfeld.de/download/pdf/2016/Planurkunde%20VG%20Arzfeld%20FNP-For...
Frühzeitige Offentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung vom 22.07.2011 (BGB 1509) der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. A Gebäude im Außenbereich Waldflächen, starke Anreicherung mit Laubholz 3. Verordnung über die bauliche N
http://www.cnc-technik-lange.de/documents/1711658/1712686/Lange_-_Allgemeine_Ve...
von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Vertrags- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir zum Vertragsschluss schriftlich der Geltung zugestimmt haben. II. Vertragsschluss. 1. Unsere Angebo
https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/03/015/0301509.pdf
Drucksache 1509. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode. Anlage 1. Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien. (Parteiengesetz). Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: ERSTER ABSCHNITT. Allgemeine ...... lichen Vorschriften (§§ 61 bis
http://www.lg-bielefeld.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Verwaltung/Organigramm-der-...
Auskunftsersuchen zu wissensch. Zwecken. - Bestimmung von Testamentsvollstreckern. - Beschwerden in Hinterlegungssachen u. Verwaltungszwangsverfahren n. d. JBeitrO. - Feststellungserklärungen zu § 1059a BGB. JS'in Freimuth. 1509. - Überprüfung von Betreu
https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-2/Kapitel-3/Unte...
1509 Ausschließung der fortgesetzten Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung. Jeder Ehegatte kann für den Fall, dass die Ehe durch seinen Tod aufgelöst wird, die Fortsetzung der Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung ausschließen, wenn er
https://www.buzer.de/gesetz/6597/al51819-0.htm
26.11.2015 - Text § 1509 BGB a.F. in der Fassung vom 26.11.2015 (geändert durch Artikel 18 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010)
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93225.htm
Jeder Ehegatte kann für den Fall, dass die Ehe durch seinen Tod aufgelöst wird, die Fortsetzung der Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung ausschließen, wenn er berechtigt ist, dem anderen Ehegatten den Pflichtteil zu.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1509/
1509 Ausschließung der fortgesetzten Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung [1]. 1Jeder Ehegatte kann für den Fall, dass die Ehe durch seinen Tod aufgelöst wird, die Fortsetzung der Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung ausschließen, wen
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
1509 BGB hat jeder Ehegatte für den Fall, dass die Ehe durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst wird, die Möglichkeit, die Fortsetzung der Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung auszuschließen. Desgleichen können ehegemeinschaftliche Abkömmlinge v