Das Nachlassgericht hat dem überlebenden Ehegatten auf Antrag ein Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft zu erteilen. Die Vorschriften über den Erbschein finden entsprechende Anwendung.
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http://www.hamburg.de/contentblob/1714146/484643c96a1f3779a96cde500db2f571/data...
Erste Bürgermeister Hamburgs. 1507-2008. 1507-1519. Marquard vom Lo. 1519-1520 unbesetzt (2. Bgm. * . 1517-1546 Dietrich. Hohusen). 1520-1529. Gerhard vom Holte. 1529-1533. Johann Wettken. 1533-1538. Albert Westede. 1538-1553. Peter von Spreckelsen. 1553
http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2016/02/L%C3%B6sung-Fall-8-Der-Erw...
1192, 1200 BGB; 2366 f., 1507, 2368 BGB; 366 f. HGB; Art 16 WG; Art. 21 ScheckG). -. Der Berechtigte die Verfügung nach § 185 II BGB genehmigt hat. In der Regel enthält bereits ein Herausgabeverlangen hinsichtlich des durch die Verfü- gung erzielten Erlö
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/ins/ins63.pdf
BGB und ZPO in der Diskussion um die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen und die Beibehaltung der Verjährungsfrist für titulierte Forderungen auch unter verfassungsrechtlichem Gesichtspunkt eingehend geprüft und einhellig bejaht. 4. In Insolvenzverfahren m
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/d5bda2d0-a559-4102-a02b-a880c9e2dd0f/1145.pdf
14.06.2004 - ... der eidesstattlichen Versicherung zuständig ist. Dies trifft nur in denjenigen Ausnahmefällen zu, in denen Normen des materiellen Rechts eine „vor. Gericht oder einem Notar“ abgegebene eidesstattliche Versicherung verlangen, also z. B. i
http://www.dguv.de/uv-recht/1988/19_1988/19_1988_10.pdf
HVBG-Info 19/1988 vom 28.07.1988, S. 1507 - 1539, DOK 751.1/017-BAG. Arbeitnehmerhaftung bei gefahrengeneigter Tätigkeit (§ 611 BGB). - BAG-Urteile vom 24.11.1987. Arbeitnehmerhaftung bei gefahrengeneigter Tätigkeit (§ 611 BGB); hier: Urteile des Bundesa
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93223.htm
Das Nachlassgericht hat dem überlebenden Ehegatten auf Antrag ein Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft zu erteilen. Die Vorschriften über den Erbschein finden entsprechende Anwendung.
https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-2/Kapitel-3/Unte...
1507 Zeugnis über Fortsetzung der Gütergemeinschaft. Das Nachlassgericht hat dem überlebenden Ehegatten auf Antrag ein Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft zu erteilen. Die Vorschriften über den Erbschein finden entsprechende Anwendung.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1507/
20.07.2017 - Unterkapitel 5: Fortgesetzte Gütergemeinschaft. § 1507 Zeugnis über Fortsetzung der Gütergemeinschaft. 1Das Nachlassgericht hat dem überlebenden Ehegatten auf Antrag ein Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft zu erteilen. 2Die Vo
http://www.meinrechtsportal.de/?bgb1507
1507 BGB Zeugnis über Fortsetzung der Gütergemeinschaft . MeinRechtsportal.de - Rechtsberatung, Diskussionsforum, Ratgeber und News.
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... dem überlebenden Ehegatten auf Antrag ein Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft zu erteilen. 2Die Vorschriften über den Erbschein finden entsprechende Anwendung. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Gesetzestitel