(1) Mehrere anteilsberechtigte Abkömmlinge teilen die ihnen zufallende Hälfte des Gesamtguts nach dem Verhältnis der Anteile, zu denen sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge als Erben des verstorbenen Ehegatten berufen sein würden, wenn dieser erst zur Zeit der Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft gestorben wäre.
(2) Das Vorempfangene kommt nach den für die Ausgleichung unter Abkömmlingen geltenden Vorschriften zur Ausgleichung, soweit nicht eine solche bereits bei der Teilung des Nachlasses des verstorbenen Ehegatten erfolgt ist.
(3) Ist einem Abkömmling, der auf seinen Anteil verzichtet hat, eine Abfindung aus dem Gesamtgut gewährt worden, so fällt sie den Abkömmlingen zur Last, denen der Verzicht zustatten kommt.
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38, 26 (29); BGH NJW 1983, 748; 1992, 1503 (1504); Soergel/Hadding/Kießling, BGB, § 705 Rn. 82; Windbichler, Gesellschaftsrecht, § 12 Rn. 17]. dementsprechend treffen ihn weder Nachteile aus etwaiger Gesellschafterhaftung noch kann er Gewinnbeteiligung v
http://www.bretten.de/sites/default/files/amtsblatt/1503%20Seite%202.pdf
Amtsblatt 1503 vom 8.5.13. Seite 2. Antrag auf Erteilung einer Parkgenehmigung anlässlich des Peter-und-Paul-Festes. Wie in den vergangenen Jahren ist von Seiten der Stadt Bretten zum diesjährigen Peter- und Paul Fest wieder vorgesehen, für Berechtigte,
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Abbaurechte 2 68. Abdruck, Beglaubigung durch Notar 16. 42; Recht auf 16 51. Abfindung eines Arbeitnehmers 7 9 f., 13; bei betriebsbedingter Kündigung 7 1 a; aus. Gesamtgut 1 1501, 1503; des Schadens- ersatzberechtigten 1 843 ff.; nach Schei- dung 19 23f
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... 49 43 • Fax +41 22 788 49 45 • sales.fr@bgb-analytik.com www.bgb-info.com. Austria: BGB Analytik Vertrieb GmbH • Josefstrasse 19a • 79618 Rheinfelden • Phone +49 7623 7173110 • Fax +49 7623 7173199 • sales.de@bgb-analytik.com. DR-BGB-1503. BGB is aut
https://www.ls-tc.de/document/19788
26.11.2014 - Endgültige Bedingungen Nr. 1503 vom 26. .... von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten marktgerechten ... 315 BGB) schätzen. d) Der jeweilige „Referenzpreis“ einer Serie von Zertifikaten ist der in Absatz 5 l) genann
https://epub.uni-regensburg.de/21398/1/ubr09049.pdf
1476 Abs. 2 BGB). S. 324 c) Teilung der den Abkömmlingen zustehenden Hälfte des. Gesamtguts im Innenverhältnis (§ 1503 BGB). S. 325 aa) Teilungsmaßstab (§ 1503 Abs. 1 BGB). S. 325 bb) Ausgleich von Vorempfängen (§ 1503 Abs. 2 BGB). S. 326 cc) Anrechnung
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1503/
1503 Teilung unter den Abkömmlingen. (1) Mehrere anteilsberechtigte Abkömmlinge teilen die ihnen zufallende Hälfte des Gesamtguts nach dem Verhältnis der Anteile, zu denen sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge als Erben des verstorbenen Ehegatten berufe
https://www.judicialis.de/Landesarbeitsgericht-Hamm_9-Sa-1503-05_Urteil_17.10.2...
Einen Kündigungsgrund im Sinne der §§ 626 BGB, 1 KSchG gebe es nicht, da es in jedem Falle an einer einschlägigen Abmahnung fehle. Außerdem sei die Abmahnung am 01.02.05 erteilt und die Kündigung am 02.02.05 ausgesprochen worden. Selbst wenn man eine Pfl
https://www.zip-online.de/heft-23-24-1985/zip-1985-1503-keine-haftung-des-notar...
Rechtsprechung zum AGB- und Vertragsrecht BGB §§ 249, 313; BNotO § 19Keine Haftung des Notars wegen unvollständiger Beurkundung einer „Optionsentschädigung“ bei Uneinbringlichkeit des Entschädigungsanspruchs infolge Zahlungsunfähigkeit des Verpflichteten
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
(3) Ist einem Abkömmling, der auf seinen Anteil verzichtet hat, eine Abfindung aus dem Gesamtgut gewährt worden, so fällt sie den Abkömmlingen zur Last, denen der Verzicht zustatten kommt. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Ges
https://www.judicialis.de/Landesarbeitsgericht-Hamm_17-Sa-1503-06_Urteil_01.03....
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 01.03.2007 mit dem Az.: 17 Sa 1503/06. ... Vorschriften: ArbGG § 64 Abs. 2. ArbGG § 64 Abs. 6. ArbGG § 66 Abs. 1. ZPO § 519. ZPO § 520. BGB § 626 Abs. 1. BetrVG § 102 Abs. 1. KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1. Diese Entscheidu