(1) Der Pfandgläubiger ist verpflichtet, das Pfand nach dem Erlöschen des Pfandrechts dem Verpfänder zurückzugeben.
(2) Der Verpfänder kann die Rückgabe des Pfandes gegen Befriedigung des Pfandgläubigers verlangen, sobald der Schuldner zur Leistung berechtigt ist.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/19052014%20-%20Pfandrecht%20und...
19.05.2014 - Schon vor der Pfandreife, nämlich sobald der Schuldner der gesicherten Forderung zu leisten berechtigt ist (§ 271 BGB), können das Pfand gegen Befriedigung des Pfandgläubigers ablösen: Der Verpfänder (§ 1223 Abs. 2 BGB); Jeder, der durch die
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02110100/Materialien/WS2013_2014/Hau...
P könnte gemäß § 1223 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Rückgabe des Pfandes gegen G haben, wenn das Pfandrecht an der Uhr durch seine Zahlung erloschen wäre. I. Wirksame Pfandrechtsbestellung zugunsten der G. Dafür müsste G zunächst Inhaberin eines Pfandrec
https://www.juracademy.de/assets/courses/files/_docraptor_pdf/news_items/anspru...
des Sparbuchs sowohl aus §§ 1273, 1223 Abs. 1 BGB (dinglicher Anspruch) sowie aus der regelmäßig stillschweigend abgeschlossenen Sicherungsabrede. Dieser Anspruch wird allerdings erst dann fällig, wenn das Sicherungsbedürfnis entfallen ist, mithin zu dem
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
06.05.2015 - Sicherungsübereignung. Welche Rechtslage besteht bis zur Verwertung? Beeinträchtigung durch Dritte. Beziehung zum Verpfänder. Gesetzliches Schuldverhältnis. (§§ 1215-1221, 1223 BGB. ~ Verwahrung). Recht zur Nutzungsziehung nur bei Nutzungspf
http://www.uni-goettingen.de/de/document/download/587d2bb88435b172c5f873142845a...
a) § 305 II BGB gem. § 310 I 1 BGB nicht anwendbar gegenüber Unternehmern hier: beide Parteien als Kaufleute gem. § 1 II 1 HGB jedenfalls Unternehmer gem. § 14. I BGB b) §§ 145 ff. BGB. Parteien haben sich .... B gegen den Schadensersatzanspruch des. K m
https://www.bgb-info.com/files/master/Kataloge/BGB/Vials.pdf
Part No. Description. 5AHPS0. High Power Electronic. Crimping Tool (w/o Jaw Set). 5ABAS0. Base with Mounting Kit. 308955. 08mm Crimper Jaw Set. 311955. 11mm Crimper Jaw Set. 311965. 11mm Decapper Jaw Set. 313955. 13mm Crimper Jaw Set. 313965. 13mm Decapp
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1223 – Rückgabepflicht; Einlösungsrecht. (1) Der Pfandgläubiger ist verpflichtet, das Pfand nach dem Erlöschen des Pfandrechts dem Verpfänder zurückzugeben. (2) Der Verpfänder kann die Rückgabe des Pfandes g
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1223/
1223 Rückgabepflicht, Einlösungsrecht. (1) Der Pfandgläubiger ist verpflichtet, das Pfand nach dem Erlöschen des Pfandrechts dem Verpfänder zurückzugeben. (2) Der Verpfänder kann die Rückgabe des Pfandes gegen Befriedigung des Pfandgläubigers verlangen,
https://www.brennecke-partner.de/1223-BGB-Rueckgabepflicht-Einloesungsrecht_618...
1223 BGB Rückgabepflicht; Einlösungsrecht. (1) Der Pfandgläubiger ist verpflichtet, das Pfand nach dem Erlöschen des Pfandrechts dem Verpfänder zurückzugeben. (2) Der Verpfänder kann die Rückgabe des Pfandes gegen Befriedigung des Pfandgläubigers verlang
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/1223/
1223 BGB - § 1223 Rückgabepflicht; Einlösungsrecht (1) Der Pfandgläubiger ist verpflichtet, das Pfand nach dem Erlöschen des Pfandrechts dem Verpfänder zurückzugeben. (2) Der Verpfänder kann die Rückgabe des.
https://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-8/Titel-1/Rueckgabepflicht-Einloesung...
1223 Rückgabepflicht; Einlösungsrecht. (1) Der Pfandgläubiger ist verpflichtet, das Pfand nach dem Erlöschen des Pfandrechts dem Verpfänder zurückzugeben. (2) Der Verpfänder kann die Rückgabe des Pfandes gegen Befriedigung des Pfandgläubigers verlangen,